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Die Ammerländer Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung

Für einen Hausbesitzer ist wahrscheinlich das Wohnhaus der größte Wert in seiner Geldanlage. Sein Haus nicht oder unzureichend ver­sichern kann einen großen Finanziellen Schaden bedeuten. Ein Schaden kann schnell und unvorbereitet eintreffen. Eine Wasserleitung leckt und setzt Ihr Haus unter Wasser. Der Blitzschlag verursacht einen Brand. Sturm und Hagel beschädigen Ihr Dach.

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die finanziellen Schäden, die durch versicherte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstanden sind.
Versichert sind die im Versicherungsschein eingetragenen Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör. Mitversichert sind unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen auf der in der Police angegebene Grundstück.

Weitere Grundstückbestandteile sind nur versichert, soweit diese ausdrücklich in den Versicherungsumfang einbezogen sind


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Beitragsrechner zur Ammerländer Gebäudeversicherung


Der Zusatz Wärmepumpenversicherung

 Sie können Ihre neu eingebaute Wärmepumpe auch vor Schäden durch Naturereignisse ver­sichern.

Bei Ihrer bestehenden Wohngebäudeversicherung kann die Versicherungsleistung Ihrer Wärmepumpe begrenzt sein. Nicht immer sind alle Risiken, die speziell die Wärmepumpe betreffen, abgedeckt. Somit besteht die Möglichkeit, eine separate Wärmepumpenversicherung abzuschließen.


Anfrage zur Ge­bäude­ver­si­che­rung
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Die richtige Versicherungssumme zu Ihrem Gebäude

Die Versicherungssumme wird zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbart und soll dem Wert des Gebäudes entsprechen
Wenn bauliche Änderungen und Renovierungen vorgenommen werden, soll der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme an den veränderten Versicherungswert anpassen.

Ist Neuwert, Zeitwert oder gemeiner Wert vereinbart worden, soll der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme für die versicherte Sache für die Dauer des Versicherungsverhältnisse dem jeweils gültigen Versicherungswert anpassen.

Entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles die Versicherungssumme nicht dem Versicherungswert, kann die Regelung über die Unterversicherung zur Anwendung kommen

Die Unterversicherung bei der Wohngebäudeversicherung vermeiden 

Versichert wird nach dem ortsübliche Neubauwert. Dieser ortsübliche Neubauwert verändert sich in der Regel nach wenigen Jahren aufgrund von veränderten Arbeitslöhnen, Rohstoff- und Baustoffpreisen usw. Somit besteht schon nach wenigen Jahren die Gefahr einer Unterversicherung.
Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollte der Versicherungsnehmer den Vertrag zur Wohngebäudeversicherung auf der Basis für die gleitende Neuwertversicherung abschließen. Durch eine gleitende Neuwertversicherung wird das Gebäude an den steigenden Baupreisindex angepasst

Die Grundlage der Gleitenden Neuwertversicherung ist der Versicherungswert 1914 in Mark. Man versteht darunter den ortsüblichen Neubauwert des Gebäudes, bewertet nach Preisen des Jahres 1914. Die vereinbarte Versicherungssumme soll dem Versicherungswert 1914 entsprechen. Der Versicherungswert errechnet sich auf der Grundlage der Neubaukosten (einschließlich der Baunebenkosten) des Gestehungsjahres multipliziert mit 100 und dividiert durch den Baupreisindex. Für die Berechnung ist grundsätzlich der Baupreisindex zu wählen, der dem Gestehungsjahr des Gebäudes entspricht.

Die Unterscheidung von Gleitende Neuwert, der Neuwert und Zeitwert

Als Versicherungswert kann der Gleitende Neuwert, der Neuwert oder der Zeitwert vereinbart werden. Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung.

Gleitende Neuwert: Der gleitende Neuwert ist der ortsübliche Neubauwert des Gebäudes ausgedrückt in Preisen des Jahres 1914 in Mark. Der Neubauwert bemisst sich nach Größe, Ausstattung sowie Ausbau des Gebäudes. Auch die Architektengebühren und die Konstruktionskosten und Planungskosten gehören dazu.
Die Versicherer passen den Versicherungsschutz an die stetig steigende Baukostenentwicklung an. Somit besteht Versicherungsschutz auf der Grundlage des ortsüblichen Neubauwertes zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles. Wenn sich durch wertsteigernde bauliche Erweiterungen und Renovierungen innerhalb der Versicherungsperiode der Wert der Gebäude erhöht, besteht bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode auch Versicherungsschutz.

Neuwert: Der Neuwert ist der ortsübliche Neubauwert des Gebäudes. Der Neubauwert bemisst sich nach Größe, Ausstattung sowie Ausbau des Gebäudes. Hierzu gehören auch wieder die Architektengebühren und die Konstruktionskosten und Planungskosten.

Zeitwert: Der Zeitwert errechnet sich aus dem Neuwert des Gebäudes abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung.

Was ist in der Ge­bäude­ver­si­che­rung alles versichert?

Versicherte Sachen

Versichert sind Ihr Gebäude, das Gebäudezubehör, die Gebäudebestandteile und unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen, die beschädigt oder zerstört werden oder infolge eines Versicherungsfalls abhandenkommen.

Versicherbare Gefahren

  • Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung,
  • Leitungswasserschäden
  • Sturm, Hagel

Versicherungssumme und Versicherungswert

Der Versicherungsschutz ist ausreichend, wenn die ermittelte Versicherungssumme dem vereinbarten Versicherungswert entspricht.

Die Elementarversicherung

Die Schäden durch Naturgefahren wie Hochwasser oder Starkregen nimmt immer mehr zu. Die dadurch entstehenden Schäden können existenzbedrohend sein.

Die Elementarversicherung bietet Ihnen einen Schutz gegen Schäden durch folgende Naturereignisse:

  • Überschwemmungen
  • Ausuferung von Gewässern oder Starkregen
  • Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch

Was ist nicht versichert?

Photovoltaikanlagen nebst zugehörigen Installationen. Diese können aber mit einem Zusatzbaustein mitversichert werden

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann.

In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:

  • Krieg
  • Innere Unruhen
  • Kernenergie
  • Schwamm
  • Sturmflut
  • Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben