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VHV Haus­rat­ver­si­che­rung mit Beitragsrechner

Beitragsrechner zur VHV Haus­rat­ver­si­che­rung

VHV HausratversicherungIhr Haus und Heim ist mehr wert, als Sie vielleicht denken. Wird Ihr Hausrat gestohlen oder bei einem Feuer zerstört, steigen die Kosten bei einer Neuanschaffung schnell in ungeahnte Höhe. Mit der richtigen Haus­rat­ver­si­che­rung schützen Sie, was Ihnen ganz persönlich am Herzen liegt. Die Haus­rat­ver­si­che­rung der VHV ersetzt bei Diebstahl oder Beschädigung den Neuwert Ihrer Einrichtungsgegenstände, Wertgegenstände und Gebrauchsgegenstände

Mit einer Haus­rat­ver­si­che­rung ist Ihr Eigentum automatisch gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und Raub, Vandalismus, Leitungswasser- sowie Sturmschäden und Hagelschäden versichert

Ihr sämtliches Hab und Gut können Sie optimal ver­sichern. Mit den verschiedenen Bausteinen Elementarschaden I oder II jetzt sogar gegen viele Schäden durch Unwetter.

Nutzen Sie meinem Beitragsrechner für ein Angebot zur VHV Haus­rat­ver­si­che­rung. Mit dem Beitragsrechner können Sie sofort Ihren Beitrag berechnen und auch gleich einen Antrag stellen


Beitragsrechner VHV Haus­rat­ver­si­che­rung

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Leistungen der Haus­rat­ver­si­che­rung

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VHV HausratversicherungElementarschaden I bedeutet sehr günstige Grundsicherung

Für alle, die sich umfassend absichern möchten und keinem Überschwemmungsrisiko durch stehende oder fließende Gewässer ausgesetzt sind oder in seltenen Fällen aufgrund der regionalen Risikosituation von Baustein Elementar II ausgeschlossen sind:

Überschwemmung durch Witterungsniederschläge und Rückstau, Erdfall, Erdrutsch, Erdbeben, Vulkanausbruch, Schneedruck, Lawinen

Elementarschaden II umfasst die marktübliche Elementarversicherung

Ein Rundumschutz für alle, die sich umfassend gegen Elementarrisiken absichern möchten:

Erweiterung auf Elementarschäden durch  Ausuferung von oberirdischen stehenden oder fließenden Gewässer

Die Beiträge zur Haus­rat­ver­si­che­rung

Die Beiträge zur Haus­rat­ver­si­che­rung hängen vom Wert des zu ver­sichernden Hausrates ab. Häufig erfolgt eine Berechnung des Hausratwert anhand der Größe der Wohnfläche. Bei Antragstellung ist darauf zu achten, die richtige Größe ihrer Wohnfläche in  Quadratmeter anzugeben. Das ist wichtig, damit es nicht zu einer Unterversicherung oder Überversicherung kommt. Wenn Sie Sie mehr Hausratwert als vorhaben versichert haben, zahlen sie zu hohe Versicherungsbeiträge. Auch der Ort der versicherten Wohnung hat einen Einfluss auf die Beitragshöhe. Die Risikoberechnung wird bei der Haus­rat­ver­si­che­rung auch nach der Postleitzahl bestimmt. Mit einer Selbstbeteiligung kann man den Beitrag deutlich senken.

Die Überspannungsschäden in der Hausrat müssen extra ver­sichern werden

Die Schäden von Überspannungsschäden als folge eines Blitz­schlages sind nicht immer mitversichert. Meistens wird ein gewisser Prozentsatz der Hausratsumme gezahlt. Hier ist zu Prüfen wie hoch der Wert der Elektrischen Geräte ist. Dementsprechende sollte die Versicherungssumme zu den Überspannungsschäden angepasst werden. Nicht versichert sind  Kurzschlussschäden durch Gerätefehler

Weiteres Leistungsspektrum zur möglichen Absicherung

  • Unterversicherungsverzicht ab 650 Euro/qm
  • Neuwertentschädigung
  • Vergünstigter Beitrag ab den 55 Lebensjahr
  • Überspannungsschäden durch Blitz bis zur Versicherungssumme
  • Nutzwärmeschäden
  • Gartengeräte inkl. Mährobotern, Gartenmöbel, Grills, Wäschespinnen, Kleidung und Wäsche auf dem Versicherungsgrundstück bis 5 % der Versicherungssumme
  • Verpuffung, Überschalldruckwellen
  • Rauch-, Ruß-, Schmor- und Sengschäden
  • Anprall/Absturz unbemannter Flugkörper
  • Aquarien, Wasserbetten, Whirlpools
  • Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes
  • Bruchschäden an Armaturen
  • Vandalismus bei Einschleichen
  • Diebstahl von Waschmaschinen und Trocknern aus Gemeinschaftsräumen
  • Diebstahl von Kinderspiegeräten und Sportgeräten auf dem Versicherungsgrundstück bis 5 % der Versicherungssumme
  • Diebstahl von Kinderwagen, Gehhilfen und Krankenfahrstühlen bis zur Versicherungssumme
  • Diebstahl aus Kfz in Deutschland bis 2 % der Versicherungssumme (mind. 1.000 Euro) / nachts, bei beendetem Gebrauch bis 600 Euro
  • Diebstahl während eines Krankenhaus-/Reha- bzw. Kuraufenthalts bis zur Versicherungssumme / Wertsachen bis 600 Euro
  • Diebstahl von Fahrrädern, Pedelecs, Zubehör und Anhängern (ohne Nachtzeitklausel), wahlweise bis 10 % der Versicherungssumme
  • Erpressung (Herausgabe von versicherten Sachen an einem anderen Ort)
  • Trickdiebstahl am Versicherungsort ohne Altersbegrenzung bis 1.000 Euro
  • Diebstahl aus Schiffskabinen/Schlafwagenabteilen bis zur Versicherungssumme / Wertsachen bis 1.000 Euro
  • Sturm-/Hagelschäden auf Terrassen/Balkonen bis 1.000 Euro
  • Versicherte Sachen / Versicherungsort
  • Kundenschließfächer bis 30 % der Versicherungssumme
  • Arbeitsgeräte am Arbeitsplatz bis 2.000 Euro
  • Gewerblich genutzte Räume bis 10.000 Euro
  • Sachen in vermieteten Einliegerwohnungen
  • Technische und optische Sicherungsanlagen auf dem Grundstück
  • Hausratgegenstände in Garagen am Wohnort
  • Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen
  • Bewachungskosten bis zur Versicherungssumme
  • Hotelkosten bis 2 ‰ der Versicherungssumme / max. 200 Tage
  • Mehrkosten aufgrund Technologiefortschritts
  • Lagerkosten / max. 200 Tage
  • Rückreisekosten aus dem Urlaub bei Schäden über 5.000 Euro / max. 5.000 Euro, auch bei Dienstreisen
  • Umzugskosten bei dauernder Unbewohnbarkeit der Wohnung bis 5 % der Versicherungssumme
  • Sachverständigenverfahren / 80 % der Kosten bei Schäden über 10.000 Euro / max. 6.000 Euro
  • Datenrettungskosten bis 1 % der Versicherungssumme
  • Wasser- und Gasverlust durch Rohrbruch bis 1.000 Euro
  • Telefonmissbrauch (nach Einbruchdiebstahl) bis 250 Euro
  • Kein Einwand der groben Fahrlässigkeit bei Herbeiführung des Versicherungsfalls
  • Keine Anzeigepflicht beim Aufstellen eines Gerüsts
  • Kein Einwand der Gefahrerhöhung bei Abwesenheit / max. 120 Tage
  • Mitversicherung von Kindern in Ausbildung und mit eigenem Hausstand
  • Wertsachen bis 30 % der Versicherungssumme, Erhöhung gegen Zuschlag möglich
  • Unverschlossen aufbewahrtes Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge bis 3.000 Euro
  • Unverschlossen aufbewahrte Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstiger Wertpapiere bis 15.000 Euro
  • Unverschlossen aufbewahrte Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen bis 25.000 Euro
  • Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit

Zusätzliche Leistungen im Baustein EXKLUSIV

  • Trickdiebstahl außerhalb des Versicherungsortes ohne Altersbegrenzung bis 1.000 Euro, Selbstbeteiligung 250 Euro
  • Diebstahl aus Wassersportfahrzeugen bis 2 % der Versicherungssumme
  • Diebstahl aus Kfz bis 3 % der Versicherungssumme, mind. 1.000 Euro / nachts, bei beendetem Gebrauch bis 600 Euro /
  • Gilt auch für Digitalkameras, Camcorder, mobile Audiogeräte, Mobiltelefone, Computer, Spielkonsolen, mobile Navigationsgeräte
  • Mitversicherung von Kindersitzen bis 500 Euro
  • Sturm-/Hagelschäden auf Versicherungsgrundstück bis 3.500 Euro ohne Selbstbeteiligung
  • Telefonmissbrauch (nach Einbruchdiebstahl) bis 1.000 Euro
  • Hotelkosten bis 4 ‰ der Versicherungssumme / max. 200 Tage
  • Erstattung persönlicher Auslagen im Schadenfall bis 500 Euro
  • Max. 12 Monate bis 51 % der Versicherungssumme
  • Sportausrüstung bis 2.500 Euro ohne zeitliche Begrenzung
  • Mitversicherung des beruflich bedingten Zweitwohnsitzes bis 15.000 Euro
  • Gewerblich genutzte Räume bis zur Versicherungssumme
  • Handelswaren und Musterkollektionen bis zur Versicherungssumme
  • Wertsachen bis 40 % der Versicherungssumme, Erhöhung gegen Zuschlag möglich
  • Kundenschließfächer bis 40 % der Versicherungssumme
  • Kein Einwand der groben Fahrlässigkeit bei Verletzung von Obliegenheiten/Sicherheitsvorschriften bis 5.000 Euro
  • Erhöhung Vorsorgebetrag bis 30 % der Versicherungssumme
  • Haushaltsgründung Kinder bis max. 30.000 Euro / max. 3 Monate nach der nächsten Hauptfälligkeit

Die Wasserschäden

Wer in seiner Wohnung ein Aquarium stehen hat, oder im Wasserbett schläft, sollte wegen der Versicherung von Wasserschäden nachfragen. Hier kann es Höchstgrenzen geben, aber eine Mitversicherung ist machbar

Einbruch und Diebstahl - Die Einbruchschutzkampagne K-EINBRUCH der Polizei

Viele Informationen und Tipps um das Einbruch und Diebstahl liefert die Einbruchschutzkampagne der Polizei „K-Einbruch“.  Auf der Homepage  k-einbruch gibt es viele Ratschläge der Polizei zu geeigneter Sicherung von Haus und Wohnung unter dem Menüpunkt  "Sichern Sie Ihr Zuhause". Sie können sich durch ein "interaktives Haus" klicken und sich Stellen im Haus oder der Wohnung anzeigen lassen, die besonders gesichert werden sollten. Am Tag des Einbruchschutzes am 25. Oktober gibt es außerdem viele Aktionen der Polizei und von Kooperationspartnern zum Thema Einbruchschutz

Die Kündigung einer Haus­rat­ver­si­che­rung

Grundsätzlich steht Ihnen in den folgenden Situationen ein Kündigungsrecht ihrer Haus­rat­ver­si­che­rung zu: 

  • Klassisch mit 3 Monate Kündigungsfrist zur Hauptfälligkeit
  • Nach einem Schadensfall 
  • Nach einer Beitragserhöhung, der keine Ausweitung des Leistungsumfanges im Schadensfall gegenübersteht 
  • Bei Wegfall des Versicherungsgegenstandes

Nach einem Schadensfall hat das Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men und auch der Versicherte das Recht, den Vertrag zu kündigen. Das hat aber keine Auswirkung zur Bezahlung des Schadens. Bei diesem Sonderkündigungsrechtes beträgt die Frist 4 Wochen nach dem Eintritt des Schadensfalles. Bei einer Beitragserhöhung gilt auch die Frist von 4 Wochen nach erhalt des Erhöhungsschreiben. Wenn Sie Ihre Wohnung auflösen, erlischt die Versicherung sofort weil das Versicherte Risiko wegfällt

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