Versicherungsmakler mit kostenlosen Versicherungsvergleich

Sebastian Hofer - Weinbergerstr. 3 - 84175 Gerzen

Nur ein Anruf 08744 - 940 50

Ver­sicherungs­makler - Versicherungsfachwirt

Lehrerhaftpflichtversicherung Diensthaftpflicht Vergleich

Die Lehrerhaftpflichtversicherung - Diensthaftpflichtversicherung

Die Lehrerhaftpflicht

Als Lehrer sind Sie einem besonders hohem Haftungsrisiko ausgesetzt: Sie haben die Aufsichtspflicht für Ihre Schüler – bei Ausflügen und Wandertagen, im Sportunterricht oder auf Klassenfahrt. Wenn etwas passiert, schützt Sie Ihre Lehrerhaftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen Ihrer speziellen Haftung.

Mit der Lehrerhaftpflichtversicherung können Sie ganz beruhigt Ihren Job machen. Berechnen Sie jetzt online Ihren Beitrag. Unser Angebot wird Sie überzeugen. Oder rufen Sie uns an und wir beraten Sie persönlich und individuell. Wir freuen uns auf Sie.

Nutzn Sie meinen Beitragsrechner für ein Angebot und Vergleich zu Lehrerhaftpflichtversicherung zu Ihrer Diensthaftpflichtversicherung


Beitragsrechner Lehrerhaftpflicht - Diensthaftpflicht

Berechnen Sie Ihren persönlichen individuellen Tarif


Angebot und Vergleich zur Lehrerhaftpflicht anfordern!
Vorname, Name:
Geburts­datum:
Straße, Hausnr.:
PLZ, Ort:
Telefon:
E-Mail:
Placeholder
Anmerkungen
Die Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung übertragen.
* Pflichtfeld 

Die Leistungen zur Lehrerhaftpflicht

Wenn es zu Rauferei im Klassenzimmer kommt, und ein Kind verletzt sich dabei, wird der Lehrer in die Pflicht genommen. Als Aufsichtsperson hat dafür zu sorgen, dass die ihm anvertrauten Schüler ohne Schaden bleiben. Aber auch auf dem Schulhof, bei einem Experiment im Chemiesaal, oder auch ein Unfall beim Wandertag. Das können alles Schadensfälle für die Lehrer-Haft­pflichtversicherung sein.

Verletzt sich ein Kind während Ihrer Aufsicht und muss ärztlich behandelt werden, dann kommt die Lehrer-Haft­pflichtversicherung für die entstehen Kosten auf. Ist ein dauerhaften Schaden am Kind festzustellen, kann das ohne einer Lehrer-Haft­pflichtversicherung sehr teuer werden.

Pädagoge haftet auch Persönlich

Die Haftung eines Lehrers an eine Schule gegenüber einem Schüler/in geht mit § 34 des Grundgesetzes zunächst in die Verantwortlichkeit seines Dienstherrn über. Bei einem Vorsatz oder bei einer groben Fahrlässigkeit muss der Lehrer jedoch am Ende selber den Schaden ersetzen. Sein vorgesetzter Dienstherr nimmt ihn in Regress. Bei einem Vorsatz muss der Lehrer den Schaden selber zahlen. Bei einer groben Fahrlässigkeit zahlt seine Berufshaftpflichtversicherung den Schaden. Eein Beispiel, wenn der Lehrer wie im Fall  Sportunfalls seine Aufsichtspflicht grob fahrlässig verletzt hat

Als Lehrer den Zentralschüssel verloren

Wenn der Lehrer den Hauptschlüssel zur Schule verliert, und alle Schlösser ausgewechselt werden müssen kann das in die 10-Tausende gehen. Auf hier kommt die Lehrer-Haft­pflichtversicherung für die Kosten auf