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Versicherungsmakler - Versicherungsfachwirt
Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist zu lesen, dass Sie als Firmeninhaber für die Schäden haftbar ist, die durch Ihren Betrieb, durch die betriebliche Tätigkeit und durch die Angestellten verursacht werden. Bei der Arbeit können Fehler Schäden verursachen, deren Folgen nicht abzuschätzen sind.
Diese Fehler oder Mängel können schnell zur Bedrohung der eigenen Existenz führen. Eine Begrenzung der Haftung gibt es nicht!. Vor diesen Folgen bzw. Ansprüche Dritter schützt Sie als Betriebsinhaber eine Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Die Betriebshaftpflichtversicherung für Firmen und Betriebe hilft bei Auseinandersetzung mit dem Geschädigten und klärt die Ansprüche. Die Versicherung übernimmt gleichfalls eine Rechtsschutz-Funktion. Sie wehrt unberechtigte Forderungen gegen Sie ab.
Der Versicherungsschutz beinhaltet Schadensersatzansprüche Dritter wegen:
Vor den Folgen bzw. Ansprüche Dritter schützt Sie als Betriebsinhaber eine Betriebliche Haftpflichtversicherung. Diese Haftpflicht hilft bei Auseinandersetzung mit dem Geschädigten und klärt die Ansprüche. Die Versicherung übernimmt gleichfalls eine Rechtsschutz-Funktion. Sie wehrt unberechtigte Forderungen gegen Sie ab.
Mit einer Inhaltsversicherung sichern Sie Ihre Firmeneinrichtung und Warenbestand ab
Für bestimme Betriebe gibt es bis zu 25 Prozent Nachlass in der Betriebshaftpflicht. Fragen Sie nach Tel 08744 - 94050
Der Personenschaden
Bei Personenschaden ist als Schadensfall zu sehen, das Tod, Verletzung oder Gesundheitsschädigung eines Menschen zur Folge hat. Auch die damit verbunden Kosten wie zum Beispiel das Schmerzensgeld, der Verdienstausfall oder eine lebenslange Rente sind versichert. Auch die damit verbundenen Arztkosten, die Krankenhauskosten oder Rehabilitationskosten.
Der Sachschaden
Als Sachschaden versteht man die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen fremder Personen. Ein Beispiel: Wenn ein Schreiner im Zuge einer Küchen-Montage beim Kunden dessen Sachen beschädigt. Als Sachschaden gilt nicht das Abhandenkommen von Sachen. Nicht versichert sind die eigenen Sachen des Handwerkers
Die Vermögensschäden
Vermögensschäden sind reine finanzielle Verluste die Sie Ihren Kunden zufügen. Wie zum Beispiel ein entgangener Gewinn. Der Kunde kann zum Beispiel einen Beratungstermin nicht wahrnehmen und verliert dadurch sein Honorar
Die Firmenhaftpflicht deckt auch Regressforderungen
Bei Bauunternehmen kommt es gelegentlich vor, dass Sozialversicherungsträger wie Krankenversicherung oder Rentenversicherung den Firmeninhaber oder den leitenden Angestellten nach einem Arbeitsunfall in Regress nehmen.
Wenn Fehler des Betriebsinhabers oder seines Vorgesetzten zu einem Arbeitsunfall führen, nimmt ihn beispielsweise die Berufsgenossenschaft bei grober Fahrlässigkeit nicht selten in Regress. Über die Betriebshaftpflichtversicherung sind diese Regressforderungen versichert.
Die Versicherung von Eigenschäden
Mit einer Maschinenbruchversicherung und eine Kaskoversicherung können Sie Ihre Arbeitsmaschinen wie Bagger und Radlader versichern.
Viele Unternehmen sind nur unzureichend gegen Cyberkriminalität abgesichert
Laut einer aktuellen Studie sind mittelständische Firmen unzureichend gegen Cyberrisiken abgesichert. Nur jedes fünfte Unternehmen besitzt beispielsweise eine Cyberversicherung. Und das obwohl jedes zehnte im Jahr 2014 von einer Hacker-Attacke betroffen war. Mittelständische Unternehmen werden immer häufiger Ziel von sogenannten Hacker-Attacken, bei denen zum Beispiel Kriminelle sensible Nutzerdaten stehlen.
Dies ist das Ergebnis einer Studie der Unternehmensberatung PwC, von der heute die Deutsche Presse-Agentur berichtet. Laut der Befragung von 400 Unternehmen war jedes zehnte im Jahr 2014 von einer Hacker-Attacke betroffen, dabei entstand ein durchschnittlicher Schaden von 80.000 Euro.
Problematisch ist die fehlende Absicherung auch deshalb, weil der Gesetzgeber strengere Richtlinien gegen Online-Kriminalität einfordert. Seit dem 25.07.2015 ist das sogenannte IT-Sicherheitsgesetz in Kraft. Es schreibt Unternehmen aus wichtigen Branchen wie der Telekommunikation, der Energieversorgung oder dem Finanz- und Versicherungswesen vor, dass sie sich im ausreichenden Maße gegen Hacker-Angriffe sichern sollen. Zwar sind die Grundsätze des Gesetzes aktuell sehr allgemein formuliert – aber bis 2017 soll jede Branche eine eigene Rechtsverordnung haben. Da heißt es für Unternehmen: vorbereitet sein!
Warum ein solches Gesetz wichtig ist, zeigt ein Blick auf mögliche Auswirkungen von Internet-Kriminalität. Wenn beispielsweise einem Hotelbesitzer die Kreditkartendaten seiner Kunden geklaut werden, muss der Betroffene eine ganze Kette von Maßnahmen anstoßen, um den Schaden aus der Welt zu schaffen. Er muss alle Betroffenen laut Bundesdatenschutzgesetz über den Klau informieren, die Firma muss Passwörter und Konten sperren, möglicherweise einen Forensiker zur Datenrettung engagieren. Und damit das Vertrauen der Kunden wieder hergestellt werden kann, ist unter Umständen sogar ein PR-Stratege erforderlich, der das Image der Firma aufpoliert. Selbst bei kleinen Firmen ist da schnell eine fünfstellige Summe weg. Der Schaden kann dabei für einen einzigen Hacker-Angriff bis zu 500.000 Euro betragen!
Eine noch recht junge Sparte, die Schäden aus Online-Kriminalität für mittelständische Firmen auffängt, ist die gewerbliche Cyberversicherung. Mittlerweile haben nahezu alle wichtigen Anbieter eine entsprechende Police im Portfolio. Kleine Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 500.000 Euro im Jahr profitieren von Baustein- und Kombi-Lösungen, bei den mehrere Absicherungen miteinander kombiniert werden können. Aber nur jedes fünfte Unternehmen in Deutschland ist überhaupt in Besitz einer entsprechenden Police. Hier herrscht noch Aufklärungsbedarf. Obligatorisch sollte ein Haftpflicht-Baustein sein, so dass die Versicherung einspringt, wenn Dritten durch das eigene Computernetzwerk Schäden entstehen. Das ist etwa der Fall, wenn Waren aufgrund von IT-Ausfällen nicht rechtzeitig geliefert werden. In manchen Policen sind auch Eigenschäden mitversichert – Zum Beispiel, wenn Geschäftsgeheimnisse öffentlich werden und daraus ein Schaden resultiert. Die sogenannte „Betriebsunterbrechungsversicherung“ springt hingegen ein, wenn aufgrund einer geschädigten Software die Produktion stillsteht.
In der Betrieblichen Haftpflicht sind alle angestellten Mitarbeiter und der Inhaber des Betriebes versichert. Entscheidend für den Versicherungsschutz ist das ein Arbeits-Vertragsverhältnis besteht. Freiberufliche Mitarbeiter und Subunternehmer benötigen eine eigene Haftpflicht. Manchmal ist es auch möglich diese durch einen Mehrbeitrag in die bestehende Versicherung einzugliedern.
Die Betriebs-Haftpflichtversicherung zahlt für Schäden die der Firmeninhaber oder einer seiner Mitarbeiter während der Arbeitszeit anderen Menschen zufügen. Gezahlt wird für Personenschäden und deren Eigentum, also auch für Sachschäden. Die Haftpflicht erbringt zudem Entschädigungszahlungen, wenn aus diesen Schäden zu einem Vermögensschaden kommt. Wenn zum Beispiel ein Kunde verletzt wird, und dieser zeitweise arbeitsunfähig. Er kann deswegen Einkommenseinbußen haben, weil er sein Geschäft für diese Zeit schließen muss.
Man spricht dabei hier von Vermögens-Folgeschäden. In der Betriebshaftpflicht sind in der Regel Schäden mitversichert die durch ein fehlerhaftes Produkt des Herstellers verursacht werden. Denn die sogenannte "kleine Produkthaftpflichtversicherung" ist in den meisten Fällen ein Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung.
Zusätzlich prüft die Betriebshaftpflicht alle vom Geschädigten gestellten Ansprüche. Sollten einmal unberechtigte oder viel zu hohe Schadensersatzforderungen gestellt werden, zahlt die Haftpflicht die Sachverständigenkosten, Anwaltskosten, und die Prozesskosten.
Die Versicherungssumme der Haftpflicht-Versicherung sollte so hoch sein, dass beim größten anzunehmende Schadensfall alle Kosten versichert sind. Die Prämienunterschiede bei Betriebshaftpflichtversicherungen mit unterschiedlichen Deckungssummen sind nicht sehr unterschiedlich, Eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro für Personenschäden und Sachschäden wäre sinnvoll.
Der Versicherung einer Betriebshaftpflicht gilt grundsätzlich für alle Bereiche der versicherten Firma. Also sowohl für das eigene Firmengelände, an öffentlichen Plätzen und auch direkt beim Kunden. Der Versicherungsschutz wird bei einer Betriebshaftpflicht für Schadensfälle im Inland und im Ausland gewährt. Der Versicherungsschutz wird bei Auslandsschäden jedoch in der Regel auf einen bestimmten Geltungsbereich begrenzt.
Wenn außerhalb des eigenen Firmengeländes gearbeitet wird, sollte man sich beim Versicherer erkundigen ob das auch mitversichert ist. Manche Gesellschaften haben in alten Policen den Passus "Arbeiten auf fremden Grundstücken" stehen. Das kann unter Umständen bedeuten, dass das Arbeiten beim Kunden extra versichert werden muss
Bei Bauunternehmen kann es gelegentlich vorkommen, dass Sozialversicherungsträger wie die Berufsgenossenschaft den Firmeninhaber nach einem Arbeitsunfall in Regress nehmen. Wenn der Fehler des Chefs zu einem Arbeitsunfall führt, nimmt ihn evtl. die Berufsgenossenschaft bei grober Fahrlässigkeit in Regress. Über eine Betriebshaftpflichtversicherung sind diese Regressforderungen versichert.
Und wenn es dann doch nicht mal so läuft, hilft Ihnen eine Firmenrechtsschutzversicherung zu Ihren Recht zu kommen