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Als Gesetzlich Krankenversicherter können Sie eine Private Ambulante Krankenzusatzversicherung abschließen. Diese ambulante Zusatzversicherung bezahlt Ihre Behandlungen beim Hausarzt und beim Heilpraktiker.
Die Gesetzliche Versicherung (GKV) bezahlt meistens nur einen Anteil. Oder Sie müssen die Arztrechnung komplett bezahlen wenn der Gesetzgeber die Leistungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen hat. Aber die verbleibenden Restkosten können von von einer Zusatzversicherung übernommen werden.
Die GKV zahlt wenig bis gar nichts im Bereich der alternativen Medizin. Vor allem im Bereich Heilpraktiker und Naturheilverfahren, die nicht zur klassischen Schulmedizin gehören. Nutzen Sie meinem Beitragsrechner für ein Angebot. Eine Zusatzversicherung als Ergänzung zur GKV bietet Ihnen einen günstigen Gesundheitsschutz und eine bestmögliche Behandlung. Oder lassen Sie sich einen Vergleich zusenden
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Heilpraktiker und Naturheilverfahren
Dies sollte die Kernleistung einer ambulanten Zusatzversicherung sein. Nur wenn Sie oft zu einem alternativen Heilbehandler gehen oder gehen wollen, macht eine Zusatzversicherung Sinn. Das Feld der alternativen Medizin ist nicht klar geordnet und umfasst viele unterschiedliche Behandlungsmethoden, von der Homöopathie über Naturheilverfahren und Osteopathie bis hin zur Traditionellen Chinesischen Medizin. Die Zusatzversicherungen unterscheiden im Wesentlichen zwischen Heilpraktikerleistungen und Naturheilverfahren.
Es gibt praktisch keine reinen Heilpraktiker-Versicherungen; immer sind weitere Leistungen eingeschlossen. Sie sollten im Allgemeinen darauf achten, dass Ihr Tarif so weit wie möglich nur die Leistungen beinhaltet, die Sie auch tatsächlich brauchen. Sonst zahlen Sie zu viel Beitrag.
Bei einer hohen Dioptrinzahl und einer starken Hornhautverkrümmung wird eine neue Brille sehr teuer. Vor allen wenn sich der Zustand im Laufe der Zeit verschlechtert. Sie werden dann öfter eine neue Brille benötigen. Bei vielen Menschen ist dies ab den 40 Lebensjahr der Fall. Eine anspruchsvolle und Modische Brille ist teuer. Eine teure Fassung kann schnell viele hundert Euro kosten.
Bei Antragsstellung müssen Sie den Zustand Ihrer Augen angeben. Sie müssen Ihre Dioptrinwerte nennen. Es kann passieren, dass bei absehbar hohen Kosten der Versicherer einen Zuschlag verlangt oder wegen zu hoher Kosten Sie sogar ablehnt.
Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und sonstige Zuzahlungen ist ein willkommener Bonus, sollte aber kein ausschlaggebendes Kriterium sein.
Aber eine angeratene, geplante oder bereits begonnene Behandlung wird der Versicherer nicht bezahlen.
Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker - Zusatzversicherungen für Heilpraktiker rechnen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ab. Das ist sehr problematisch, denn dieses ist aus den Achtziger Jahren und daher stark veraltet. Da es für Heilpraktiker nicht bindend ist und diese von den veralteten Gebühren nicht leben können, rechnen sie völlig frei Preise ab, die meist deutlich über den Sätzen des Gebührenverzeichnisses liegen. Sie müssen aber den Patienten vorher über ihre Preise informieren, was oft nicht geschieht. Dies führt zu zwei häufigen Problemen: Zum einen sind die Patienten über die Höhe der Rechnung überrascht, zum anderen leistet die Zusatzversicherung dann nur einen Bruchteil.
Hufelandverzeichnis
Statt zu einem Heilpraktiker zu gehen, sind Sie bei den Kosten auf der sicheren Seite, wenn Sie einen Arzt für Naturheilverfahren aufsuchen. Denn dieser kann nach dem sogenannten Hufelandverzeichnis abrechnen, das die meisten naturheilkundlichen Verfahren abdeckt. Gute Zusatzversicherungen leisten nach dem Hufelandverzeichnis, sodass eine Arztrechnung auch tatsächlich in dem Umfang erstattet wird, den Sie von Ihrer Versicherung erwarten. Aber bei der Vielfalt an alternativen Heilbehandlungen deckt auch das Hufelandverzeichnis nicht alle Möglichkeiten ab. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bei Ihrem Heilbehandler, ob die von Ihnen präferierte Behandlung durch das Verzeichnis abgedeckt wird.
Heilmittel
Hierunter versteht man Therapiemaßnahmen wie unter anderem Massagen, Krankengymnastik, Wärmebehandlung oder Ergotherapie. Diese Behandlungen können von einem Heilpraktiker oder Arzt verordnet werden und dann von einem externen Heilbehandler, zum Beispiel einem Physiotherapeuten, erbracht werden. In vielen Fällen bezahlt eine Zusatzversicherung diese Heilmittel nicht.
Bei einer Behandlung vom Versicherer die Zusage geben lassen
Besorgen Sie sich eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung vom Versicherer, die Sie wiederum mit Ihrem Heilbehandler absprechen sollten. Die Versicherer zahlen natürlich nicht jede Behandlung. Besonders bei Heilpraktiker und Naturheilverfahren gibt es immer wieder neue Ansätze und Methoden die noch nicht anerkannt sind
Vor Abschluss der Krankenzusatzversicherung müssen Sie im Antrag Fragen zu Ihrer Gesundheit beantworten. Ihr Versicherer bestimmt das Risiko für eine Krankheitsfall. Es ist wichtig, dass die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Es darf keine Erkrankungen verschwiegen werden, die Versicherung kann sonst die Leistungen verweigern. Haben Sie eine Vorerkrankung müssen sie unter Umständen mit einem höheren Beitrag oder einem Leistungsausschluss rechnen. Teilweise werden auch Krankenzusatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfung angeboten. Da wird meisten eine Wartezeit oder eine Höchstleistung vorgeschaltet. Eine Vorerkrankung sollte aber auch hier angesprochen werden. Denn diese lässt sich manchmal nicht Zeitlich oder ursächlich eingrenzen