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Betriebshaftpflichtversicherung für Elektroinstallateur

Betriebshaftpflichtversicherung für Elektroinstallateure

betriebshaftpflichtversicherung elektroinstallateureMit einer Betriebshaftpflichtversicherung für das Elektrohandwerk ver­sichern Sie Ihre Firma gegen Schadenersatzansprüche. Als Elektroinstallateur leisten Sie anspruchsvolle Arbeit. Kabel und Leitungen verlegen, Schalter, Steckdosen und Verteiler installieren, Beleuchtungsanlagen und intelligente Haustechnik in Betrieb nehmen – Elektroinstallateure leisten anspruchsvolle Arbeit. Ging es früher hauptsächlich darum, Häuser mit Strom zu versorgen, müssen Sie heute komplexe Steuerungstechnik installieren.

Mit der Zahl der Aufgaben ist nicht nur Ihre Verantwortung gestiegen, sondern auch die Gefahr, andere zu schädigen. Und das nicht nur durch einen Stromausfall oder Kurzschluss. Deshalb ist es unverzichtbar, dass Sie sich und Ihr Unternehmen durch eine Betriebshaftpflichtversicherung für das Elektrohandwerk absichern. Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler.

Bei der Installation oder bei der Wartung kommt es immer wieder zu Fehlern und dann auch zu Schäden. Kleine Fehler können große und teure Folgen für Sie und Ihren Betrieb haben

Lassen Sie sich ein kostenlosen Angebot für eine Betriebshaftpflichtversicherung erstellen


Angebot zur Betriebshaftpflichtversicherung für Elektroinstallateure
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Welche Schäden werden in der Betriebshaftpflichtversicherung für Elektroinstallateure ersetzt?

  • Ein Kabelbrand, etwa durch lose Klemmverbindungen oder eine gebrochene Leitung, lassen ein Haus niederbrennen.
  • Die Elektroinstallation löst einen Fehlalarm mit kostenpflichtigem Feuerwehreinsatz aus.
  • Ein Einbruch wird nicht bemerkt, weil die installierte bzw. gewartete Alarmanlage gestört ist oder versagt.
  • Vernetzte Haustechnik: Wichtige Daten auf dem Computer gehen bei Installation oder Wartungsarbeiten verloren.
  • Ihr Mitarbeiter installiert eine Solaranlage auf einem Dach und lässt einen Akkuschrauber fallen. Ein Fußgänger wird dabei schwer verletzt. Zu den Behandlungskosten macht der Selbstständige auch einen Verdienstausfall von 8 Wochen geltend. Kosten von 25.000 Euro kommen auf Sie zu
  • Sie installieren eine Solaranlage auf dem Dach Ihres Kunden fehlerhaft. In Betrieb genommen fängt die Anlage Feuer. Der Brand wird nicht gleich bemerkt. Als die Feuerwehr eintrifft, ist das Haus größtenteils abgebrannt. Kosten: 900.000 Euro
  • Sie als Elektriker installieren einen elektrisch gesteuerten Sonnenschutz bei Ihren Kunden. Ein kleiner Fehler sorgt dafür, dass das Sonnensegel bei Wind nicht rechtzeitig zurückfährt. Bei einem Sturm wird der Sonnenschutz zerstört und muss komplett ersetzt werden. Kosten an Sie: 11.000 Euro

Leitungsschäden und Tätigkeitsschäden ver­sichern

Wichtig für Elektrohandwerk ist zunächst eine Absicherung der sogenannten Tätigkeitsschäden oder Bearbeitungsschäden. Eine Unterteilung von Tätigkeitsschäden erfolgt je nach Versicherer in Leitungsschäden, also Schäden an Erdleitungen sowie elektrischen Freileitungen und Oberleitungen, und Tätigkeitsschäden an fremden Sachen. Diese können passieren, wenn ein Elektroinstallateur bei der Installation eines neuen Stromzählers versehentlich einen Kurzschluss verursacht und ein Fernseher beschädigt wird.

In den meisten Betriebshaftpflichtversicherungen sind Leitungsschäden und Tätigkeitsschäden an fremden Sachen zwar mitversichert, allerdings gibt es oft spezifische Selbstbeteiligungsregelungen oder Sublimits. Letzteres bedeutet, dass die Versicherungssumme nur für eine bestimmte Art von Schäden gilt und niedriger ist als die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme

Die Leistungs-Update-Garantie

  • Wenn die Betriebshaftpflicht weiterentwickelt wird, bleiben die Leistungen Ihre Betriebs­haft­pflicht garantiert immer auf dem neuesten Stand.
  • Miet­sach­schä­den: Übernahme von Schäden an sonstigen beweglichen Sachen bis 300.000 Euro.
  • Män­gel­be­sei­ti­gung­snebenkosten: Bis zur Höhe der vereinbarten Ver­si­che­rungs­sum­me für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
  • Nachbesserungsbegleitschäden: Generell bis 300.000 EUR je Ver­si­che­rungs­fall und davon je 100.000 EUR bei Beschädigung der eigenen Leistung und Produktionsausfall.
  • Bis 25.000 Euro bei Schlüs­sel­ver­lust

Die Nachbesserungsbegleitschäden

Elektrische Leitungen werden in der Regel unter Putz verlegt. Das ist optisch schöner und beugt Beschädigung und Manipulation vor. Bei einem Defekt an der Elektroinstallation zeigen sich die Folgen der Unter-Putz-Methode: Wenn eine gerade gestrichene oder verflieste Wand wieder aufgestemmt werden muss, um an die Elektroleitung zu kommen, die repariert werden soll. Mitunter sind die Kosten der Nachbesserungsbegleitschäden höher als die Kosten, die dem Elektroinstallationsbetrieb direkt durch die Instandsetzung entstehen. Die Betriebshaftflicht übernimmt die Nachbesserungen bis zu den vereinbarten Summen, dies schließt eigene sowie die Arbeiten Dritter ein