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Kfz-Versicherung kündigen

Kfz-Versicherung zum 30 November kündigen - so sollten Sie vorgehen

Kfz-Versicherung kündigenZuerst ver­gleichen und neu abschließen, dann kündigen - so ist die richtige Reihenfolge beim alljährlichen Kfz-Versicherungscheck
Es lohnt sich, jedes Jahr zum 30 November zu prüfen, ob man die Auto­ver­si­che­rung wechseln sollte. Schnell kann man mal so 100 Euro Sparen. 

Autobesitzer, die schon mehrere Jahre Ihre Kfz-Versicherung nicht mehr verglichen haben, können manchmal sogar mehrere Hundert Euro sparen. Eine halbe Stunde Zeit für einen Vergleich mit den nachstehenden Kfz-Vergleichsrechner und eine Kündigung an den teueren Versicherer sind alles, was dazu gebraucht wird.

Die Kündigungsfrist der meisten Kfz-Verträge läuft bis zum 30 November

Der neue Versicherer sollte mindestens die gleiche oder eine bessere Leistung zu einem günstigeren Preis bieten. Vergleichen Sie die Ergebnisse des Vergleichsrechners mit dem Leistungen des alten Vertrag ab. Prüfen Sie, ob einige Leistungen des alten Tarifs vielleicht überflüssig sind oder wichtige Leistungen fehlen.

Zum Beitragsrechner für Kfz-Versicherung


Richtig kündigen - so sollten Sie vorgehen

Die Kündigung wird erst gültig, sobald sie beim Versicherer eingegangen ist. Das muss innerhalb der Kündigungsfrist geschehen, in der Regel also bis spätestens zum 30. November.

Wenn Sie vorab per E-Mail kündigen, müssen Sie beweisen, dass die Kündigung bei der Versicherung eingegangen ist. Fordern Sie eine Eingangsbestätigung an. Sie müssen darauf achten, dass der Versicherer die Kündigung innerhalb einer von Ihnen gesetzten Frist bestätigt, ansonsten nachfragen.

Verschicken Sie die Kündigung an die alte Versicherung erst, wenn vom neuen Versicherer eine Bestätigung des neuen Vertrags vorliegt. Sonst kann es evtl. Probleme bei der Kaskoversicherung geben. Denn bei Vollkasko oder Teilkasko kann eine Versicherung Sie auch ablehnen. Bei der Kfz-Haft­pflichtversicherung gibt es eine Annahmeverpflichtung.

Nutzen Sie den Vergleichsrechner richtig

Geben Sie alle Daten korrekt ein. Der Rechner fragt einige Daten ab. Geben Sie richtig an wer fährt, die gefahrenene Kilometer, Private Nutzung oder Gewerblich, Garage usw. Spätestens bei einem Schaden prüft der Versicherer Ihrer Angaben. Sollten sich Abweichungen ergeben können die Gesellschaften Geld nachfordern  

Auf folgende Versicherungsleistungen sollten Sie achten

  • Deckungs­summe: Diese sollte bei 100 Mio. Euro in der Kfz-Haft­pflichtversicherung liegen. Bei schweren Unfällen ist man hier auf der sicheren Seite.
  • Versicherungssumme bei Per­sonenschäden: Diese sollte bei mind. 8 Mio. Euro je geschädigter Person liegen. Für den Versicherungsnehmer oder eine der mitversicherten Per­sonen wie Halter oder Fahrer besteht kein Versicherungsschutz über die Kfz-Haft­pflichtversicherung des gelenkten Fahrzeugs!
  • Neupreisentschädigung oder Kaufpreisentschädigung: In der Vollkasko sollten bei einem Totalschaden bis zu 24 Monate und bei Diebstahl mind. 6 Monate lang der Neupreis oder Kaufpreis erstattet werden
  • Verzicht auf Einwand grober Fahrlässigkeit: Sollte der VN beim Fahren z. B. durch Kinder abgelenkt, einen Unfall verursachen, wird trotzdem eine Zahlung der Versicherung erfolgen. Ausgenommen sind hierbei jedoch zumeist grob fahrlässig herbeigeführte Diebstähle (Schlüssel im Fahrzeug stecken lassen, Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss)
  • Rabattschutz - Rabattretter: Im Regelfall hat man einen Schaden pro Kalenderjahr frei, bevor eine Rückstufung der SF-Klasse erfolgt. Bitte beachten: Bei einem Versichererwechsel wird an den Nachversicherer der Schadenfreiheitsrabatt bestätigt, den der Kunde ohne Rabattschutz erfahren hätte.
  • Mietwagen im Ausland: Diese Leistung ist sinnvoll für Per­sonen, welche sich im Urlaub gerne ein Auto leihen. Viele Versicherer übernehmen auch Schäden, welche mit einem gemieteten Wagen im Ausland entstanden sind
  • Folgeschäden Tierbissschäden - Marderbissschäden: Nicht der Austausch eines zerstörten Kabels oder eines Schlauches ist bei einem Marderbiss mit hohen Kosten verbunden. Die Folgeschäden können richtig teuer werden können
  • Sonderausstattung im Auto: Beitragsfreie Mitversicherung von Fahrzeugteilen und Zubehörteilen bis zu einem vorgegebenen Wert. Nicht immer sind alle Fahrzeugteile in der Kasko mitversichert. Deshalb unbedingt die Bestimmungen zur Kfz-Versicherung lesen! 
  • Sondereinstufung beim SF-Rabatt: Fragen Sie Ihre Gesellschaft welcher SF-Rabatt übertragen werden kann. Manche Gesellschaften übertragen nicht den kompletten SF-Rabatt
  • Schutzbrief: Im Zeiten moderner Elektronik bleiben viele Auto stehen. Ein Schaden lässt sich oft nur in der Werkstatt am Prüfgerät feststellen. Der Wagen muss abgeschleppt werden. Ein Schutzbrief ist nicht teuer