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Versicherungsmakler - Versicherungsfachwirt
Die VHV Versicherung hat Ihre Betriebshaftpflichtbersicherung für Unternehmer aus den dem Bereichen Handel, Handwerk und Dienstleistung (HHD) neu gestaltet.
Firmem können sich mit einem günstigen Versicherungsbeitrag ab ca. 119 Euro versichern.
Die Betriebshaftpflicht ist für Betriebe aus den Bereichen Büro, Handel, Handwerk, Gastronomie und Hotel sowie Gesundheit gedacht. Mit ca. 400 Betriebsgruppen ist auch was für Sie dabei.
Verbessert wurde die Versicherung für die Zielgruppen der Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe sowie für Heilnebenberufe und Körper- und Gesundheitspflege.
- Bei Personenschäden, zum Beispiel wenn sich Kunden in Ihrem Geschäft verletzen
- Bei Sachschäden, beispielsweise wenn Ihre Mitarbeiter fremde Sachen beschädigen
- Bei Vermögensschäden, wenn Dritte einen finanziellen Schaden erleiden, weil zum Beispiel Ihr Kurierfahrzeug ausfällt
Die VHV Versicherung hat mit Ihrer neuen Betriebshaftpflichtversicherung BAUPROTECT Ihren Versicherungsschutz mit 17 neuen Leistungen verbessert. Neben starken Leistungsverbesserungen wurde auch eine vollständig neue Bedingungsstruktur geschaffen – verbraucherfreundlich und übersichtlich mit nur einem Bedingungswerk
Jede Firma haftet für Personen- und Sachschäden, die durch eine betriebliche Tätigkeit Dritten zufügt wird. Auch für Fehler von Mitarbeitern müssen Sie als Unternehmer gerade stehen. In manchen Fällen sogar mit Ihrem privaten Vermögen. So bestimmt es der Gesetzgeber. Die Betriebshaftpflichtversicherung nimmt Ihnen dieses finanzielle Risiko ab
Einige der starken neuen Leistungen auf einen Blick:
Die Versicherungsbeiträge für eine Betriebshaftpflicht werden nach dem zu versicherten Risiko berechnet. Die nach Art des Betriebs und mit der damit verbundenen ausgeübten beruflichen Tätigkeit und deren Risiken. Ein Schreiner, der beim Kunden eine Küche montiert, trägt zum Beispiel ein höheres Risiko für Schäden als ein reiner Bürobetrieb ohne Arbeiten auf fremden Grundstücken. Die Beiträge zur Betriebshaftpflicht für Handwerker mit Kunden-Außendienst sind dementsprechend höher
Auch die Anzahl der Mitarbeiter sind ein Beitragsfaktor. Je mehr Personen beschäftigt sind, desto mehr Schäden können entstehen. Ein andere Berechnungspunkt ist die ist Selbstbeteiligung in der Betriebshaftpflicht. Je höher die Selbstbeteiligen versichert wird, desto günstiger fallen die Versicherungsbeiträge aus. Ein hoher Selbstbehalt bedeutet aber auch, dass im Schadensfall die höhere Summe von der Erstattung abgezogen wird. Für einen Betrieb, der sorgsam arbeitet, dürfte das aber kein Problem sein.
Auch die Höhe der Deckungssumme, also auch die Versicherungssumme mitentscheidend für die Versicherungsprämie. Bei der Versicherungssumme sollte aber nicht geknausert werden, die Schäden im Personenbereich können auch in die Millionen gehen. Es macht keinen großen Aufwand die unterschiedlichen Deckungssummen der Betriebshaftpflicht zu berechnen.
Die Betriebshaftpflicht ist für Firmen wichtig, die ein eigenes Firmengelände haben oder beim Kunden arbeiten. Ihre Kunden kommen auf Ihr Betriebsgelände und können verletzt oder Kundensachen beschädigt werden. Sie arbeiten Handwerklich beim Kunden, verletzen ihn bei der Montage oder beschädigen Sachen des Kunden
Die Berufshaftpflicht ist eine Vermögensschadenhaftpflicht für Freiberufler und freie Berufe. Dazu zählen zum Beispiel die Steuerberater, Rechtsanwälte und Architekten. Bei freien Berufen können durch die Ausübung von Beratungen und Dienstleistungen Vermögensschäden entstehen. Bei einer Vermögensschadenhaftpflicht sollte auf eine ausreichend hohe Deckungssumme geachtet werden. Die Vermögensschäden können sehr hohe Kosten verursachen. Wenn zum Beispiel ein Architekt einen Bauplan falsch erstellt können die Umbau- oder Neubaumaßnahmen schnell in die Millionen gehen.
Ein Ausführungsfehler muss keinen Schaden bedeuten – allerdings kann bei Nachbesserungsarbeiten ungeplanter Aufwand entstehen.
Dazu ein Beispiel: Der Lehrling eines Heizungsbauers hat die Wasserleitung unsachgemäß angeschlossen. Als der Fehler bemerkt wird, sind die Fliesen bereits verlegt und müssen herausgerissen werden. Klar, dass die zusätzlichen Kosten für den Fliesenleger ersetzt werden müssen. Mit der Betriebshaftpflicht der VHV sind Nachbesserungsbegleitschäden bis 300.000 Euro abgesichert. Als einer der wenigen Versicherer am Markt ersetzt die VHV dabei auch Schäden an der eigenen Leistung sowie einen Produktionsausfall bis je 100.000 Euro