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Wenn Sie ins Krankenhaus müssen, möchten dort auch gut betreut werden. Sie wünschen sich eine ausgezeichnete Behandlung als Privatpatient durch den Chefarzt oder ein Einbettzimmer oder ein Zweibettzimmer. Leider gibt das die gesetzliche Grundversorgung nicht her
In solchen Fällen ist es gut, eine Krankenhauszusatzversicherung zu haben. Zu den Leistungen einer privaten Zusatzversicherung gehört die Chefarztbehandlung und die freie Krankenhauswahl
Nutzen Sie Privilegien als Privatpatient wie:
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif
Wenn Sie als GKV-Versicherter bei einem Krankenhausaufenthalt mit der Grundversorgung nicht zufrieden sind, sollten Sie eine Krankenhauszusatzversicherung in Betracht ziehen. Mit unserem Vergleich der Zusatzversicherung können Sie sich einen Überblick über die vielen Tarifangebote verschaffen und diese auf Preis und versicherten Leistungen vergleichen. Dieser Service ist natürlich unverbindlich und kostenlos
So haben Sie im Gegensatz zur regulären Unterbringung in einem Zimmer mit drei oder mehr Betten die Wahl, ob Sie in einem 1- oder 2-Bett-Zimmer untergebracht werden möchten Sind Sie auch mit einem 2-Bett-Zimmer einverstanden, profitieren Sie sogar von einem noch günstigeren Beitrag als bei der Beschränkung auf ein 1-Bett-Zimmer. Somit steht einer Betreuung durch ausgesuchte Spezialisten nichts im Weg. Darüber hinaus kommt eine private Krankenhauszusatzversicherung in aller Regel für die Kosten von stationären Operationen auf.
Im Krankenhaus sind Sie mit dem allgemeinen Krankenhausleistungen versichert. Dazu gehört die allgemeine medizinische Versorgung durch den diensthabenden Arzt sowie Pflege, Unterkunft und Verpflegung im Mehrbettzimmer des Krankenhauses. Darüber hinaus können Sie im Krankenhaus in der Regel zwei Arten von Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Möglich ist je nach Krankenhaus die Unterbringung im Einbettzimmer oder Zweibettzimmer und wahlärztliche Chefarztbehandlung
Manchmal ist man mit einem vorgeschlagenen Krankenhaus nicht zufrieden. Schlechte Bewertungen im Internet oder Schlechte Erfahrungen von Patienten. Ein anderes Krankenhaus wäre der Wunsch. Die Behandlung soll dort besser sein. Aber die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt die Mehrkosten für diesen Aufenthalt nicht. Die freie Krankenhauswahl ermöglicht dies. Aber das sollte vorher unbedingt mit dem Versicherer abgesprochen werden. Manchmal wird zum Beispiel eine Kurklinik nicht als Krankenhaus anerkannt
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) ist eine Rechtsgrundlage und der Rahmen für die Berechnung aller ärztlichen Leistungen in der Privaten Krankenversicherung. Im Regelfall darf der Arzte bis zum 2,3-fachen Wert des festgelegten abrechnen. Bei einer medizinischen Begründung auch bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ. Für die medizinisch-technische Leistungen liegt der Regelhöchstsatz beim 1,8-fachen der GOÄ. Der Höchstsatz liegt beim 2,5-fachen Wert. Bei manchen Fachärzten und Spezialisten sind Abrechnungen weit oberhalb des Höchstsatzes der GOÄ/GOZ möglich
Eine Leistung Rooming-in bedeutet, dass bei der stationären Behandlung zusätzlich für den Versicherten eine Begleitperson untergebracht wird. Das wird oft bei Kindern genutzt. Auch gelegentlich für Demenzkranke
Für diese Kosten gibt es von den gesetzlichen Krankenversicherung keine Leistung weshalb die Leistung sowohl bei privaten Zusatz- als auch Vollversicherungen empfehlenswert ist. Durch die Wahl dieses Leistungsmerkmals wird das Ergebnis auf Tarife beschränkt, in denen für Rooming-in geleistet wird.