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Schadenfreiheits-Rabatt (SF-Rabatt) Übernahme aus dem Ausland

Im Ausland erworbene Schadenfreiheitsklassen (SF-Rabatt) übertragen

SF-Rabatt Übernahme aus dem AuslandViele Bürger der Europäischen Union gehen für einige Zeit ins europäischen Ausland um dort zu leben und arbeiten. Der eigene Pkw war dabei bereits im jeweiligen Geburtsland angemeldet und dort entsprechend versichert. Aber wie lassen sich im Ausland erworbene Schadenfreiheitsklasse (SF) bei einem deutschen Kfz-Versicherer in der Haft­pflichtversicherung oder Vollkaskoversicherung anrechnen?

Eine Übertragung ist bei vielen Versicherungsgesellschaften mit Nachweißen möglich. Wichtig für den Kfz-Versicherer in Deutschland ist der Nachweis für wie lange die ausländische Vorversicherung bestanden hatte. Der Versicherer will zudem wissen, ob bei dem ausländischen Kfz-Versicherer in der Vergangenheit Schadensfälle gemeldet und von diesem bezahlt wurden.

Wie werden die im Ausland erworbene Schadenfreiheitsklassen (SF-Rabatt) übertragen?

Auch die Art des bezahlten Schadens ist zur richtigen SF-Einstufung wichtig. Anzugeben ist ob die Kfz-Haft­pflicht den Schaden abgerechnet hat oder war die Teilkasko oder Vollkaskoversicherung zuständig war. Denn je nach Zuständigkeit wird die Schadenfreiheitsklasse und damit der gewährte SF-Rabatt in einer der gewünschten Versicherungssparte angepasst.

Welche Unterlagen zur richtigen SF-Einstufung werden benötigt? 

Die Versicherungsbescheinigung vom Ausländischen Vorversicherer sollte in deutscher Übersetzung vorliegen. Als Nachweis der ausländischen Vorversicherung reicht es meistens aus, die originale Versicherungsbescheinigung mit dem aktuellen Schadenverlauf in deutscher Übersetzung vorzulegen. Manche Gesellschaften akzeptieren auch englischsprachige Übersetzungen.

Um auf Nummer sicher zu gehen, ob Ihre neue Kfz-Versicherung in Deutschland Vorversicherungszeiträume bei anderen Versicherungsgesellschaften im Ausland anrechnet, empfiehlt sich eine Nachfrage beim einem Ver­sicherungs­makler. Hier erfahren Sie auch, an wen Sie die Dokumente schicken sollen, um eine reibungslose Einstufung zu gewährleisten

Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug bei einer europäischen Versicherung auf Sie als Versicherungsnehmer auf Ihren Vornamen und Nachnamen versichert war. Die ausländische Vorversicherung stellt Ihnen eine Bescheinigung über Ihre persönlich unfallfrei gefahrenen Jahre aus.

Damit der SF-Rabatt aus dem Auslang übertragen werden kann benötige ich folgende Unterlagen. Die Unterlagen können Sie mir vorab per Mail als PDF oder Fotodatei (JPG) zusenden:

  • Führerschein: Ihren Führerschein in Kopie
  • Vorversicherung: Von den Ausländischen Versicherer eine Aufstellung über die versicherten Zeiträume. Die versicherten Jahre und Monate müssen einzeln aufgelistet sein. Übersetzt auf Deutsch, Englisch geht auch
  • Vorschaden: Eine Bestätigung über die Schadenfreiheit der Verträge. Wenn es Schäden gab, die Anzahl und Schadeneintrittsdatum je Schadenart auflisten

Wichtig ist auch der schriftliche Nachweis der Abmeldung und Beendigung beim Ausländischen Vorversicherer. Sonst kann der SF-Rabatt nicht angerechnet werden. 

Solange die Unterlagen zur Abmeldung nicht im Original vorliegen geht der Deutsche Versicherer davon aus das die zu übertragenden SF-Rabatte beim Ausländischen Versicherer noch genutzt werden. Für eine Übertragung werden einige Unterlagen benötigt. Lassen Sie Sie von einem Ver­sicherungs­makler betragen damit Ihnen alle Schadenfreien Jahre gutgeschrieben werden

Die Zulassungsstelle verlangt bei Anmeldung einen neuen TÜV

Wenn Sie Ihr Auto aus den Ausland mitbringen und noch keine Deutsche TÜV-Plakette haben, verlangt die Zulassungsstelle eine neue TÜV-Untersuchung beim deutschen TÜV. Der vorhandene TÜV aus den Ausland wird im allgemeinen nicht anerkannt

Kfz-Brief und Kfz-Schein im Ausland

In Deutschland bekommt man bei einen Autokauf einen Kfz-Brief ausgehändigt. In diesen sind die Daten zum Kfz eingetragen. Bei Anmeldung in der Zulassungsstelle wird dann der Kfz-Schein erstellt. Einige Länder erstellen nur einen Kfz-Schein. Ein Kfz-Brief wird nicht erstellt. In Deutschland wird dann von der Zulassungsstelle ein neuer Kfz-Brief erstellt


Anfrage zum SF-Rabatt wegen Übernahme aus dem Ausland
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Wenn Sie die Bescheinigung im Original dem Versicherer nicht zusenden?

Schadenfreiheitsrabatt Übertragung aus dem AuslandBei den Gesellschaften, die den Rabatt aus dem Ausland übernehmen können Sie innerhalb von 6 Wochen die Original-Bescheinigung einreichen. Wenn Sie keine Bescheinigung von dem Ausländischen Vorversicherer senden wird der beantragte SF-Klasse nicht übernommen und Sie werden nachträglich in SF-Klasse 0 eingestuft. Der Beitrag wird natürlich dementsprechend höher.

Es kommt vor das die Originalbescheinigung nicht beschafft werden kann. Wenn Sie bereits einen EU-Führerschein seit 3 Jahren haben stufen Sie einige Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men in SF-1/2 ein. Das ist auch noch günstigen als SF-0

Mailen Sie mir eine Kopie des Führerscheines. Sie erhalten zeitnah eine Bestätigung

Weitere Voraussetzungen für die Übernahme der ausländischen SF-Klasse könnten sein:

  • Ihre Ausländische Vorversicherung endete innerhalb der letzten 6 Monaten.
  • Es wird nur eine ausländische Vorversicherung anerkannt. Eine Zusammenzählung von mehreren ausländischen Auto­ver­si­che­rungen wird nicht anerkannt
  • Sie können alle Nutzer des Fahrzeugs ver­sichern. Wichtig ist der jüngste Fahrer. Geben Sie der Gesellschaft eine Kopie des Führerscheines.
  • Sie können als Fahrzeughalter sich selbst, Ihren Ehepartner oder Ihren eingetragenen Lebenspartner als Versicherte anmelden.