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Versicherungsmakler - Versicherungsfachwirt
Wenn Sie ein Mehrfamilienhaus besitzen oder ein Einfamilienhaus vermieten, müssen Sie dafür sorgen, dass Benutzer Ihres Anwesens oder Passanten vor Schaden bewahrt bleiben. Trotz aller Vorsicht – passieren kann immer etwas.
Die Hausbesitzerhaftpflicht und Grundbesitzerbesitzerhaftpflicht nimmt Ihnen als Eigentümer das Haftungsrisiko ab.
Wer ein Haus oder ein unbebautes Grundstück besitzt oder das Einfamilienhaus vermietet, kann vielen Haftpflichtgefahren ausgesetzt sein.
Dazu gehören zum Beispiel. die Streupflicht, die Reinigungspflicht sowie die bauliche Instandhaltung. Dazu gehören auch die Unebenheiten im Zuweg, oder schadhafte Treppengeländer. Verletzungen von Passanten und Besuchern können da teuer werden.
Als Hausbesitzer handeln Sie fahrlässig, wenn Sie ihre Instandhaltungspflicht verletzen und sich Gebäudeteile lösen oder Dachziegel auf den Bürgersteig oder Straße fallen.
Die Haftpflicht zahlt die Arztkosten des Verletzten. Auch die Anspüche von Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind versichert. Je nach Schwere des Unglück kann den den Geschädigten eine lebenslange Rente zugesprochen werden.
Die Haftpflicht zahlt zum Beispiel, wenn der Hauseigentümer fahrlässig die Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Verunglückt dann ein Fußgänger, weil der Hauseingang schlecht ausgeleuchtet ist, weil der Besitzer bei Reparaturarbeiten eine Treppe unzureichend abgesichert hat oder der Gehweg vorm Haus nicht vom Schnee befreit ist, übernimmt die Versicherung den SchadenersatzSolche laufenden Zahlungen können Millionen Euro kosten. Als Eigentümer und verantwortlicher für den Schaden müssen Sie nicht nur mit ihrem aktuellen, sondern auch mit ihrem künftigen Vermögen bezahlen.
Wen Sie als Hausbesitzer die ihre Immobilie selbst bewohnen, sind Sie über ihre eigene private Haftpflichtversicherung versichert. Die eigene Haftpflicht deckt die Schäden rund um das selbstgenutztes Haus ab. Die eigenständige Hausbesitzerhaftpflicht und Grundbesitzerhaftpflicht ist hingegen für Vermieter von Häusern oder Eigentumswohnungen wichtig.
Bei Antragstellung kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Beim einem Schadenfall zahlt der Versicherungsnehmer eine bestimmte Summe selber. Wenn Beispielsweise eine Selbstbeteiligung von 150 Euro vereinbart wurde, muss der Versicherungsnehmer bei jedem Schadenfall bis 150 € selber zahlen. Über dieser Summe zahlt dann der Versicherer
Bei einer Selbstbeteiligung wird natürlich der Versicherungsbeitrag günstiger