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Jagdhaftpflichtversicherung Vergleich mit Beitragsrechner

Beitragsrechner zur Jagdhaftpflichtversicherung

Die JagdhaftpflichtversicherungWer in Deutschland auf die Pirsch gehen will, muss nicht nur eine Jagdprüfung ablegen, sondern braucht auch eine Haft­pflichtversicherung. Das sind die Voraussetzungen für einen Jagdschein. Denn auf der Jagd kann allerhand passieren: Ein Querschläger verletzt einen Spaziergänger, Ihr Jagdhund beißt einen Pilzsammler oder ein Jagdgast verletzt sich am Hochsitz.

Die Jagdhaftpflichtversicherung sichert Ihr Jagdrisiko umfassend und zeitgemäß ab. Sie kommt für den entstandenen Schaden auf und sichert Sie gegen unberechtigte Forderungen.

Berechnen Sie jetzt mit meinem Beitragsrechner Ihren Beitrag. Sie können auch über das nachstehende Formular ein Agebot anfordern. Oder rufen Sie uns an und wir beraten Sie persönlich und individuell.


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Die Jagdhaftpflicht ist eine Pflichtversicherung

Wer in Deutschland einen Jagdschein bei der zuständigen Jagdbehörde beantragen will, muss den Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung erbringen. Das gilt auch für die Verlängerung des Jagdscheins. Die Versicherung muss mindestens der Laufzeit des beantragten Zeitraumes für den Jagdschein entsprechen. Auch als ehemalige Jäger müssen den Nachweis über den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung erbringen, um ihre Jagdwaffen behalten zu dürfen

Was ist in der Jagdhaftpflicht versichert?

Versichert sind bei der Jagdhaftpflicht Per­sonenschäden, die Sachschäden und Vermögensschäden, die während der beruflichen Ausübung als Jäger oder bei einem nebenberuflichen Jäger entstehen. In den meisten Policen für Jäger ist die Haft­pflichtversicherung für Tierhalter und Jagdhundhalter eingeschlossen.

Die Falkner können ihrerseits auch eine Jagdhaftpflicht abschließen.

Der Beitrags wird für den Versicherungsnehmer günstiger, wenn eine mehrjährige Laufzeit der Jagdhaftpflichtversicherung versichert wird.

Es ist nicht zwingend erforderlich, für den eigenen Jagdhund eine eigenständige Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Bei einer einer guten Jagdhaftpflichtversicherung wird der Jagdhund mitversichert. Sollte aber dennoch geprüft werden, insbesonders wenn mehrere Hunde vorhanden sind

Pflicht zur Schadenabwendung und Schadenminderung

Die sogenannte Schadenabwendungspflicht und Schadenminderungspflicht gilt in der in der Jagdhaftpflicht genauso wie in der privaten Haft­pflichtversicherung. Es besteht die Pflicht sich um Verletzte zu sorgen, eine Unfallstelle absichern und ärtliche Helfer zu alarmieren.

Der Versicherer der Jagdhaftpflicht ist unverzüglich über alle juristischen Schritte zu informieren, die die Gegenseite unternimmt. Natürlich  gilt der Grundsatz, dass der Versicherte bzw. Verursacher keine Schadenersatzansprüche ohne Rücksprache mit dem Versicherer abgeben darf