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Pflege­ver­si­che­rung Staatlich gefördert Vergleich und Angebot

Die neue Staatlich geförderte Pflege-Bahr-Versicherung

Pflege-Bahr-VersicherungVon der Bundesregierung wurde das neue Pflegegesetz beschlossen. Als Ergebnis wurde das sogenannte "Pflege-Bahr-Tagegeld" heraus gebracht. Bei diesen neuen Gesetz wird eine private Pflegetagegeldversicherung vom Staat mit 5 EUR pro Monat gefördert.

Die geförderte Pflege-Bahr-Versicherung hat keine Gesundheitsprüfung

Ein großer Vorteil der neuen Staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung ist, dass die Versicherer keine Gesundheitsprüfung und auch keine Risikozuschläge bei Vorerkrankung des Versicherten verlangen. Damit haben zum Beispiel auch chronisch Kranke mit einem hohen Pflegerisiko die Chance, sich zu ver­sichern.

Gesetzlich vorgeschrieben ist auch, dass der Vertrag bis zu drei Jahre ruhen kann, im Fall dass der Versicherte hilfebedürftig wird und die Grundsicherung oder Sozialhilfe erhält. Die Alterungsrückstellung geht in dieser Zeit nicht verloren. Nutzen Sie den Vorteil der Staatlich geförderten Bahr-Pflege­ver­si­che­rung, lassen Sie sich ein Angebot erstellen


Angebot zur Staatlich geförderte Pflege-Bahr-Versicherung
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Für wen lohnt die Pflege-Bahr-Versicherung? 

Diese neuen Pflege-Tarife werden nach den neuen Unisex-Gesetzen gemacht. Diese staatlich geförderte Pflege-Bahr-Versicherung für Per­sonen interessant die bereits mit Vorerkrankungen belastet sind. Auch junge Versicherte haben den Vorteil es für einen Mindestbeitrag von zehn Euro gute Leistungen im Alter versichert sind. Der Pflege-Bahr ist auch für ältere Menschen eine alternative, da der Zuschuss die altersbedingt hohen Versicherungsbeiträge abmildert

Die Voraussetzungen zum Erhalt der staatlichen Förderung der Bahr-Pflege­ver­si­che­rung

Es kann nicht jede private Pflegezusatzversicherung  gefördert werden. An die Bahr-Pflege mit Förderung sind relativ strenge Auflagen vorgegeben. Der Staatliche Zuschuss von fünf Euro pro Monat fließt nur in Pflegetagegeldversicherungen, wenn sie einem monatlichen Beitrag des Versicherten von mindestens 10 Euro und ein Tagegeld von monatlich 600 Euro in der Pflegestufe drei berücksichtigen. Als Höchststufe wird eine Aufstockung der Leistungen aus der sozialen Pflege­ver­si­che­rung um 100 Prozent festgelegt.

 

Der Gesetzgeber noch weitere Vorgaben gemacht:

  • Mit den Kontrahierungszwang darf kein Interessent abgelehnt werden 
  • Es gibt eine Begrenzung der Abschlusskosten und Verwaltungskosten durch eine Rechtliche Verordnung
  • Eine mögliche Kündigung oder Ruhen lassen der Verträge für Arbeitslosengeldempfänger und Bezieher von Sozialhilfe
  • Eine Maximale Wartezeit nach Vertragsbeginn von fünf Jahren. Den erst werden die Leistungen ausgezahlt
  • Keine Pflicht zur Pflege-Bahr-Versicherung

Eine Pflicht zur Versicherung des Pflege-Bahrs gibt es nicht. Das war mal ursprünglich vorgesehen. Das Absicherung zielt darauf ab, dass die eigenverantwortliche Absicherung staatlich bezuschusst wird und damit attraktiver für alle ist

Um Vorsorge für die entstehenden Kosten in der Pflege zu treffen, kann eine Pflegezusatzversicherung durchaus sinnvoll sein. Auch Per­sonen die bisher wegen einer Vorerkrankungen keine zusätzliche Pflege­ver­si­che­rung abschließen konnten, bringt die Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung Vorteile.

Geringverdiener sollten sich, auch wenn die Beiträge niedrig sind, sich den Abschluss gut überlegen. Der Grund: Die Leistungen der Versicherung werden im Pflegefall auf die Grundversorgung mit angerechnet. Hinzu kommt, dass Pflegetagegeldpolicen sich nur für Versicherte eignen, die ein sicheres Einkommen haben und die Beiträge dauerhaft zahlen können. Kündigt der Kunde den Vertrag, sind die bis dahin gezahlten Beiträge weg. Zu bedenken ist dabei auch, dass eine Privathaftpflichtpolice, der Berufs­unfähig­keitsversicherung und die private Alters­vorsorge wichtiger sind als eine Pflege­ver­si­che­rung.

Eine Pflegevorsorge ist auch für Frauen ein wichtiges Thema

Die Pflegezusatzversicherung: 

Frauen sind mehr noch als Männer davon bedroht, im Alter ein Pflegefall zu werden. Grund hierfür ist ausgerechnet der gesunde Lebenswandel von Frauen. Da sie eine höhere Lebenserwartung haben, sind sie auch stärker von dem steigenden Pflegerisiko im betagten Alter betroffen. Umso wichtiger ist die Pflegevorsorge, zum Beispiel mit einer Pflegezusatzversicherung! 

Es ist ein bekannter Fakt, dass Frauen in Deutschland eine durchschnittlich höhere Lebenserwartung haben als Männer. Nach der allgemeinen Sterbetafel 2010/2012 beträgt die Lebenserwartung für neugeborene Jungen 77 Jahre und 9 Monate sowie für neugeborene Mädchen 82 Jahre und 10 Monate, wie das Statistische Bundesamt im Frühjahr 2015 mitteilte. Genetische Ursachen hierfür konnten bisher nicht ausgemacht werden. Aber Frauen leben insgesamt gesundheitsbewusster, gehen zeitiger zum Arzt und ernähren sich oft auch gesünder als Männer.

 

Das Risiko einer Pflegebedürftigkeit ist für Frauen sehr hoch

Die höhere Lebenserwartung führt dazu, dass Frauen in der Gruppe der Hochbetagten besonders stark vertreten sind - und damit ein höheres Pflegerisiko haben. Während statistisch gesehen jeder dritte Mann damit rechnen muss, ein Pflegefall zu werden, betrifft dies sogar jede zweite Frau! Bedenklich ist das auch deshalb, weil Frauen ohnehin ein niedrigeres Alterseinkommen erzielen als Männer, unter anderem, weil sie öfter für die Kindererziehung ihre Erwerbsarbeit einschränken.

Wenn das Geld für die Pflegekosten nicht reicht, werden die Angehörigen in gerader Linie zur Kasse gebeten, in der Regel also die Kinder. Im Jahr 2014 lag das Alterseinkommen für Neurentnerinnen bei ungefähr 533 Euro, während ein stationär betreuter Pflegebedürftiger in der niedrigsten Pflegestufe rund 1.427 Euro als Eigenanteil entrichten musste. Es droht also eine Pflegelücke im Alter, die sich schnell auf einen fünfstelligen Betrag summieren kann! Diesbezüglich gilt es zu bedenken, dass die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung nur einen Teilkaskoschutz bietet. 

 

Die Private Pflegezusatzversicherung fängt finanzielles Risiko auf 

Das Thema Pflegevorsorge ist deshalb für Frauen besonders wichtig. Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung können finanzielle Risiken aufgefangen werden. Zur Auswahl stehen eine Pfle­ge­ren­ten-, Pflegekosten- oder Pflegetagegeldversicherung. Bei der Wahl des Tarifes sollten Frauen darauf achten, dass der Versicherer auch bei Demenz eine Leistung erbringt und die Beitragsbefreiung bereits bei Pflegestufe 0 greift. Um eine Anpassung des Pflegeschutzes zu gewährleisten, sollte der Tarif zudem eine Nachversicherungsgarantie beinhalten.  

Auch aus einem weiteren Grund sollte die Pflegevorsorge in der Familie angesprochen werden. Es sind nämlich zu zwei Dritteln die Frauen, die in den sauren Apfel beißen und ihre Berufstätigkeit einschränken, um Verwandte in häuslicher Pflege zu betreuen. Das bedeutet oft Entbehrungen in Freizeit und Karriere. Wenn ausreichend Geld zur Verfügung steht, um bei Wunsch auf eine professionelle Betreuung zurückzugreifen, bedeutet das größere Freiheiten für alle pflegenden Angehörigen! Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung

Nutzen Sie eine Vergleich zur bahr-pflegeversicherung