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Versicherte Leistungen zur Gebäudeversicherung

Die Leistungen der Wohngebäudeversicherung

Leistungen zur WohngebeudeversicherungDie meisten Hausbesitzer haben eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Oft schon vor langer Zeit mit automatischer Verlängerung

Aber wie war das damals, was ist alles versichert?

Nach einiger Zeit herrscht Unklarheit darüber, was überhaupt in der Wohngebäudeversicherung versichert ist. Welche Schadenfälle sind in der Wohngebäudeversicherung versichert und welche Schäden sind nicht versichert?

Bei einer Wohngebäudeversicherung sind alle mit dem Gebäude fest verbundenen Gebäudeteile (Türen, Fenster, Treppen, usw.) abgesichert. Alles was man bei einem Umzug nicht mitnehmen kann, weil es zum Gebäude gehört, kann ich über die Wohngebäudeversicherung absichern. Einrichtungsgegenstände wie Möbel und Geräte die Sie bei einem Umzug mitnehmen können, gehören zur Haus­rat­ver­si­che­rung.

Die Versicherungsbedingungen sind bei allen Versicherern ähnlich, sie folgen meistens den Empfehlungen des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Lediglich bei speziellen Zusatzvereinbarungen der einzelnen Gesellschaften können Unterschiede bestehen.

Welche Schäden deckt die Wohngebäudeversicherung ab?

Versichert sind Schäden durch:

  • Feuer
  • Der direkte Blitzschlag
  • Explosion
  • Implosion
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel

Was kann zusätzlich versichert werden?

Überspannungsschäden am Gebäude und dessen Bestandteilen, die durch blitzbedingte Überspannung entstehen, können zusätzlich mit eingeschlossen werden.

Weitere Elementarschäden die zum Beispiel durch Überschwemmung oder Lawinen ausgelöst werden, können - nach individueller Risikoprüfung - ebenfalls zusätzlich gegen Beitragszuschlag versichert werden.


Welche Schäden können auftreten und was ersetzt die Versicherung?

Dazu einige Beispiele zu möglichen Schäden

  • Bei Herrn Huber gerät der Fernseher in Brand. Das Feuer greift auf das gesamte Wohnzimmer über. Die Ge­bäude­ver­si­che­rung ersetzt zerstörte Türen, Fenster und den angebrannten Holzdielenboden.
  • Bei der Familie Maier gerät zuerst der Adventskranz und dann das Zimmer in Brand. Auch hier ersetzt die Ge­bäude­ver­si­che­rung zerstörte Türen, Fenster und den Laminatboden.
  • Ein Wasserrohrbruch setzt das Bad von Frau Gruber unter Wasser. Das Wasser dringt durch den Boden in die drunter liegende Etage. Die feuchte Decke muss mit Heizstrahler getrocknet werden und der Boden ersetzt werden. Die Versicherung zahlt die Kosten der Sanierung.
  • Ein Sturm deckt das Hausdach von Familie Grassingers ab. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt die Rechnung des Dachdeckers für das Decken der beschädigten Dachfläche und die Reparatur der Regenrinne.
  • Bei lang anhaltenden Regenfällen staut sich das Regenwasser in den Abflussrohren und wird in den Keller zurückgedrückt. Die Elementarversicherung zahlt die Trocknung der durchnässten Wände.Aber es gibt auch Schäden die eine Ge­bäude­ver­si­che­rung nicht abdeckt?

Nicht versichert sind zum Beispiel folgende Schäden:

  • Durch einen Kabelkurzschluss entsteht ein Wohnungsbrand. Entsteht durch den Kurzschluss ein Feuer, so ist der Brandschaden versichert. Aber nicht versichert ist der direkte Kurzschlussschaden an einem Gerät bei der Wohngebäudeversicherung z. B. der Kurzschluss an dem Elektroherd.
  • Der Sohnemann setzt beim Planschen in der Badewanne das Badezimmer unter Wasser. Das Wasser sickert durch den Boden in die darunter liegende Etage. Auch hier erfolgt keine Schadenregulierung durch die Wohngebäudeversicherung. Es ist kein Leitungswasserschaden.
  • Steigendes Grundwasser hat die Kellerwände feucht gemacht. Schäden durch Grundwasser sind im Rahmen der Ge­bäude­ver­si­che­rung nicht versichert. Es ist kein Leitungswasserschaden und auch kein Elementarschaden (Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau)

Was ist im Schadenfall zu tun?

Der Schaden ist sofort den Versicherer zu melden. Dazu gibt es eine spezielle Schadenhotline. Unbedingt sollten Sie Fotos machen. Manchmal ist schon ein Schaden abgelehnt oder die Schadenssumme reduziert worden, weil der Geschädigte die Beschädigung nicht im vollen Umfang Beweisen konnte 

  • Bewahren Sie beschädigte Sachen bis zu einer Entscheidung des Versicherers auf. Gegebenenfalls schickt der Versicherer einen Gutachter zur Prüfung.
  • Es sind Schadenminderungsmaßnahmen durchzuführen. Das bedeutet, dass bei einer Überschwemmung das Wasser entfernt wird, um zu verhindern, dass das Wasser durch die Decke dringt und weitere Räume beschädigt.

Was müssen Sie als Versicherter beachten, um Schäden zu vermeiden?

Damit Ihre Versicherung auch den Schaden bezahlt, müssen die vertraglich vereinbarten Pflichten auch beachtet werden. Ihre Rechte und Pflichten sind in dem Vertrag zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen festgehalten. Das Gebäude muss immer in ordnungsgemäßem Zustand gehalten werden. Das soll heißen, dass alle erforderlichen Reparaturen und regelmäßige Wartungsarbeiten durchzuführen sind. In der kalten Jahreszeit muss ausreichend geheizt werden um Frostschäden zu vermeiden.  

Ein leer stehendes Gebäude sollte regelmäßig auf Beschädigung kontrolliert werden. Bei defekten Dachziegeln kann der Dachstuhl Schaden nehmen und im Winter frostfrei zu halten. Die Wasserleitungen sollten im Winter entleert werden.