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Versicherungsmakler - Versicherungsfachwirt
Die meisten Hausbesitzer haben eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Oft schon vor langer Zeit mit automatischer Verlängerung
Nach einiger Zeit herrscht Unklarheit darüber, was überhaupt in der Wohngebäudeversicherung versichert ist. Welche Schadenfälle sind in der Wohngebäudeversicherung versichert und welche Schäden sind nicht versichert?
Bei einer Wohngebäudeversicherung sind alle mit dem Gebäude fest verbundenen Gebäudeteile (Türen, Fenster, Treppen, usw.) abgesichert. Alles was man bei einem Umzug nicht mitnehmen kann, weil es zum Gebäude gehört, kann ich über die Wohngebäudeversicherung absichern. Einrichtungsgegenstände wie Möbel und Geräte die Sie bei einem Umzug mitnehmen können, gehören zur Hausratversicherung.
Die Versicherungsbedingungen sind bei allen Versicherern ähnlich, sie folgen meistens den Empfehlungen des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Lediglich bei speziellen Zusatzvereinbarungen der einzelnen Gesellschaften können Unterschiede bestehen.
Versichert sind Schäden durch:
Überspannungsschäden am Gebäude und dessen Bestandteilen, die durch blitzbedingte Überspannung entstehen, können zusätzlich mit eingeschlossen werden.
Weitere Elementarschäden die zum Beispiel durch Überschwemmung oder Lawinen ausgelöst werden, können - nach individueller Risikoprüfung - ebenfalls zusätzlich gegen Beitragszuschlag versichert werden.
Dazu einige Beispiele zu möglichen Schäden
Der Schaden ist sofort den Versicherer zu melden. Dazu gibt es eine spezielle Schadenhotline. Unbedingt sollten Sie Fotos machen. Manchmal ist schon ein Schaden abgelehnt oder die Schadenssumme reduziert worden, weil der Geschädigte die Beschädigung nicht im vollen Umfang Beweisen konnte
Damit Ihre Versicherung auch den Schaden bezahlt, müssen die vertraglich vereinbarten Pflichten auch beachtet werden. Ihre Rechte und Pflichten sind in dem Vertrag zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen festgehalten. Das Gebäude muss immer in ordnungsgemäßem Zustand gehalten werden. Das soll heißen, dass alle erforderlichen Reparaturen und regelmäßige Wartungsarbeiten durchzuführen sind. In der kalten Jahreszeit muss ausreichend geheizt werden um Frostschäden zu vermeiden.
Ein leer stehendes Gebäude sollte regelmäßig auf Beschädigung kontrolliert werden. Bei defekten Dachziegeln kann der Dachstuhl Schaden nehmen und im Winter frostfrei zu halten. Die Wasserleitungen sollten im Winter entleert werden.