Sebastian Hofer - Weinbergerstr. 3 - 84175 Gerzen
Nur ein Anruf 08744 - 940 50
Versicherungsmakler - Versicherungsfachwirt
Berufsunfähigkeit hat jeder schon mal gehört, es ist ein häufig genutztes Wort. Doch ab wann tritt sie ein - und wann nicht?. Wer auf der Suche nach einer verlässlichen Berufsunfähigkeitsversicherung ist, sollte diese Unterschiede kennen.
Wer seinen Beruf aufgrund von Krankheit vorübergehend nicht mehr ausüben kann ist Arbeitsunfähig. Eine Arbeitsunfähigkeit sollte also wieder vorbeigehen. Der Zeitraum ist im Zeitlichen Verlauf zwar nicht begrenzt. Die gesetzlichen Leistungen sind beschränkt. Sie enden 72 Wochen nach den 6 Wochen der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Ob man Arbeitsunfähig ist, hängt auch vom Beruf ab. Eine Amputation beider Beine in einem körperlicht tätigen Beruf würde meistens dauerhaft dazu führen, dass der Betroffene nicht mehr seine Arbeit ausüben kann. In einer Büroarbeit wäre die Arbeitsunfähigkeit wahrscheinlich nur vorübergehend, weil die Arbeit nach einiger Zeit wieder aufgenommen werden könnte.
Eine Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn der Versicherte aufgrund von einer Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls dauerhaft nicht mehr im Stand ist, seinen Beruf zu 50 Prozent auszuüben. Eine Dauerhafte Berufsunfähigkeit ist in den allermeisten Bedingungen dann gegeben, wenn der Zustand voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert. Wenn man nur noch maximal zu 50 Prozent der Arbeitszeit arbeiten kann, weil es einem nicht gut geht, ist man berufsunfähig. Könnte beispielsweise ein Bodenleger mit Rückenproblemen nicht mehr den ganzen Tag, sondern nur noch in Teilzeit arbeiten, dann ist er berufsunfähig.
Ein Bäcker, die allergisch auf Backmehl reagiert, wäre wohl auch dann berufsunfähig, wenn er nicht die Hälfte der Zeit mit dem anrühren von Backteig verbringen könnte.
Den Nachweis einer Berufsunfähigkeit ist für einen Laien fast unmöglich zu führen. Es empfiehlt sich, zur Feststellung des Prozentsatzes immer auf entsprechende Experten zurückzugreifen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung wäre die erste Wahl zur Absicherung der eigenen Arbeitskraft, leider lässt der Gesundheitszustand und die finanziellen Mittel es nicht immer zu
Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit, bei der man evtl. noch Arbeit kann, ist man bei der Erwerbsunfähigkeit nicht mehr in der Lage seinen Lebensunterhalt zu bestreiten
Erwerbsunfähig ist nach Begriff aus dem Sozialgesetzbuch, wer voraussichtlich dauerhaft in keinem Beruf länger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Der Unterschied zur Berufsunfähigkeit besteht zum einen im fehlende Bezug auf den eigenen Beruf, zum anderen im starren Zeitwert
Als Erwerbsunfähig gilt derjenige, der aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes zeitlich unabsehbar keine, oder nur noch geringe Einkünfte (bis 1/7 der monatlichen Bezugsgröße § 18 SGB V) aus seiner Erwerbstätigkeit erzielen kann.
Liegt eine schwere Erkrankung oder Behinderung vor, spricht man in der privaten Unfallversicherungen von Invalidität.
Der grundlegende Unterschied zur Berufsunfähigkeit:
Invalidität wird medizinisch im vorgegebenen Rahmen der so genannten Gliedertaxe definiert. Wenn einem zum Beispiel ein Daumen fehlt, ist demnach zu 20 Prozent Invalide. Nach dieser Invaliditätstabelle richtet sich die finanzielle Leistung der Unfallversicherung. Nicht berücksichtigt werden hingegen die Folgen für den ausgeübten Beruf
Wenn Sie weiter Infos zur Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. zur BU-Rente oder Dienstunfähigkeitsversicherung benötigen schreiben Sie mir