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Versicherungsmakler - Versicherungsfachwirt
Wer Aufträge gewinnen will, muss Sicherheiten bieten können. Und das zum Beispiel in Form von einer Bürgschaftsversicherung. So geben Sie Ihrem Auftraggeber die Gewissheit, dass Sie die vertraglichen Verpflichtungen erfüllen können.
Mit einer Kautionsversicherung decken Sie Bürgschaftsverpflichtungen, ohne Ihre Liquidität einzuschränken. Denn das Bürgschaftsvolumen wird nicht auf die Kreditlinie Ihrer Hausbank angerechnet – und Sie erhöhen Ihren finanziellen Spielraum.
Nutzen Sie die Möglichkeit für eine bedarfsgerechte und individuelle Beratung. Etwas Geld zu sparen ist immer ein Anreiz.
Mit den Beitragsrechner zur Kautionsversicherung können Sie sofort Ihren Beitrag berechnen
Lassen Sie sich von einem Versicherungsmakler ein Angebot zur Kautionsversicherung erstellen
Ein Bauherr behält manchmal 5 bis 10 Prozent der Auftragssumme als Sicherheit ein. Mit einer Kautionsversicherung können Sie diese Sicherheitseinbehalte durch Bürgschaften ablösen und den finanziellen Spielraum Ihres Unternehmens erhöhen. Denn anders als bei Bankbürgschaften beeinflussen eine Bürgschaft von einem Versicherer Ihren Kreditrahmen bei der Hausbank nicht.
Kostenlose Bonitätsprüfung
Als Kunde profitieren Sie im Rahmen einer kostenlosen Bonitätsprüfung. Wenn Sie Fragen zu den Ergebnissen haben, erläutert Ihnen der Versicherer gern die Grundlagen der Bonitätsbewertung. Machen Sie sich diese Expertise zunutze und setzen Sie mit unserer Unterstützung ausschließlich auf zahlungsfähige Kunden.
Halbfertige Leistungen
Nicht immer liegt es in Ihrer Hand, ob ein Auftrag oder Vorhaben auch wirklich fertiggestellt wird. Damit Sie auch für unfertige Leistungen bezahlt werden, bietet Ihnen der Versicherer auch für Abschlagsrechnungen bereits Versicherungsschutz.
Forderungen gegen Privatkunden
Die Bonität von Privatkunden lässt sich für Sie als Unternehmer schwerer einschätzen als die Ihrer gewerblichen Auftraggeber. Damit Sie auch hier keinen interessanten Auftrag ausschlagen müssen, versichert die Versicherung auch Forderungen gegenüber Privatpersonen.
Vorvertragliche Risiken
Mit einer Forderungsausfallversicherung können Sie auf Wunsch auch Forderungen einschließen, die bis zu drei Monate vor Abschluss des Versicherungsvertrags entstanden sind. Diese werden direkt in den Versicherungsvertrag aufgenommen. Somit haben Sie Versicherungsschutz auch für Ihre laufenden Aufträge.
Ausländische Forderungen
Mit einer guten Forderungsausfall-Versicherung können Sie den Schritt über die Grenze ins Ausland wagen. Die Versicherung hat das Expertenwissen, um die Bonität ausländischer Auftraggeber richtig einzuschätzen. Nicht gezahlte Forderungen ersetzen wir bei Zahlungsunfähigkeit von Auftraggebern im OECD-Ausland oder bei Zahlungsverzug nach Fälligkeit.
Mitversicherung bestrittener Forderungen möglich
Oft versuchen Auftraggeber, Zahlungen zu verweigern oder zu kürzen. Sie behaupten, die Qualität Ihrer Leistungen entspricht nicht den getroffenen Vereinbarungen. Wir kümmern uns dann darum, dass ein unabhängiger Sachverständiger ein Gutachten erstellt. Bestätigt dieses die vertragsgemäße Ausführung, leisten wir eine Prozentuale Vorabentschädigung abzüglich der Sachverständigenkosten.
Absicherung von Vorauszahlungen möglich
Auf Wunsch sichern wir zusätzlich Ihre möglichen Regressforderungen gegenüber Lieferanten und Subunternehmern aus Vorauszahlungen ab.
Diese Leistung verhilft Ihnen dann zu Ihrem Geld, wenn Sie eine geleistete Anzahlung zurückfordern, weil Ihr Vertragspartner die vereinbarte Lieferung oder Leistung nicht erbracht hat und inzwischen zahlungsunfähig ist.
Baustein Insolvenzanfechtung
Insolvenzverwalter haben bei insolventen Auftraggebern aufgrund der aktuellen Rechtslage die Möglichkeit, bereits ausgeglichene Forderungen,
die vor Beantragung einer Insolvenz entstanden sind, zurückzufordern. Dieses Rückforderungsrecht, das oft völlig überraschend wahrgenommen wird, erhöht das Ausfallrisiko von Unternehmen ganz erheblich und sollte deshalb im Rahmen der Forderungsausfallversicherung mit dem optionalen Baustein Insolvenzanfechtung abgesichert werden.
Bei diesen Bürgschaften handelt es sich um Urkunden nach § 765ff BGB. Diese sind somit identisch mit den Bürgschaften, die Sie von Ihrer Bank kennen. Mit diesen Bürgschaften können.
Haben Sie als Firmeninhaber schon mal Ihre Betriebshaftpflichtversicherung verglichen? Ein Vergleich kostet nichts