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Berufshaftpflicht für Immobilienmakler und Immobilienverwalter

Berufshaftpflichtversicherung für Immobilienmakler und Immobilienverwalter

Berufshaftpflicht Immobilienmakler ImmobilienverwalterAb 01. August 2018 benötigt der Immobilienmakler und Immobilienverwalter gemäß § 34c der Gewerbeordnung eine Berufshaftpflichtversicherung. Darüber hinaus ist ein Sachkundenachweis für die Berufszulassung erforderlich.
Um eine Berufszulassung zu erhalten, müssen Immobilienmakler künftig eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.

Die Mindestversicherungssumme beträgt 250 000 Euro für jeden Versicherungsfall und 500 000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres. Diese neue Regelung dient dem Schutz der Auftraggeber vor finanziellen Schäden durch Immobilienmakler, die ihren Beruf fehlerhaft ausführen:

Jedoch sollte eine entsprechende Versicherung auch im Interesse des Maklers oder Immobilienverwalters liegen. Ein Fehler ist schnell passiert. Wenn beispielsweise der Verwalter der Eigentümerversammlung fehlerhafte Beschlussvorlagen vorlegen und der Beschluss dadurch anfechtbar wird. Oder wenn Sie Kontrollpflichten an Gebäuden versäumen und daraus Schäden entstehen können hohe Schadenersatzforderungen resultieren

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Was deckt die Vermögensschadenhaftpflicht für Immobilienmakler ab?

Die Vermögensschadenhaftpflicht für Immobilienmakler deckt rein finanzielle Schäden ab, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter bei einem Kunden verursacht wurden.
Mögliche Schadensfälle bei der Tätigkeit als Immobilienmakler sind unter anderem:

Fehler bei der Mieterhöhung

Zur der Renovierung eines Haus soll sich der Hausverwalter an den Mietverträgen am ortsüblichen Mietspiegel orientieren. Durch einen Zahlendreher schleicht sich ein Fehler ein. Es werden faslche Mieteinnahmen berechnet.

Ein Wartungstermin wird nicht wahrgenommen

Ein Hausmeister vergisst den Wartungstermin für die Heizung des Mietshauses. Die Heizundanlage fällt aus, das neue Teil ist erst nach mehreren Tagen verfügbar. Die Hausbewohnern ist nicht zuzumuten, in ihren Wohnungen zu bleiben. Die Mieter stellen dem Hausbesitzer die entstandenen Kosten in Rechnung und der nimmt die Hausverwaltung in Regress.

Falsche Renovierungskosten

Das Haus soll einen neuen Fassadenanstrich bekommen. Bei der Auftragsvergabe wird nur ein Angebot eingeholt. Die Renovierungskosten erscheinen dem Hausbezitzer zu hoch. Beim Einholenweiterer Angebote bestätigt sich dies und die Differenz wird geltend gemacht.

Schlüssel verloren

Zu dem Haus werden Schlüssel verloren. Der Austausch der Zylinder sowie der Schlüssel schlägt mit 21.000 Euro zu Buche. 

Für folgende Fehler könnten Sie auch haftbar gemacht werden können:

  • Fehlerhafte Gutachten
  • Fehlerhafte Auskunft über Verkaufswert und Zustand von Immobilien/Grundstücken
  • Mehrfachvermittlung
  • Vermittlung von zur Bebauung ungeeigneten Grundstücken