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Mofaversicherung und Rollerversicherung

Mofafahrer und Rollerfahrer brauchen zum März 2024 ein neues Versicherungskennzeichen

Mofaversicherung und RollerversicherungAnfang März brauchen Mofafahrer und Rollerfahrer jedes Jahr ein neues Versicherungskennzeichen. Die Farbe des Kenn­zeichen wechselt jedes Jahr. Für 2024 gibt es die blaue Farbe

Für die nicht zulassungspflichtigen Segways, Quads und schnellen S-Pedelecs wird einen neues Kenn­zeichen benötigt

Die Mofafahrer und Rollerfahrer sind Sie im Straßenverkehr besonders gefährdet. Die Zweirädern sind überdurchschnittlich häufig in Unfälle verwickelt.

Meistens kommt es zu den Unfällen durch Fahrfehler oder wegen zu hoher Geschwindigkeit.

Oft sind dabei besonders die junge Menschen betroffen

Meisten sind dabei besonders die junge Menschen betroffen. Etwa 4.000 der 15- bis 17-Jährigen kommen jedes Jahr bei Unfällen mit Mofas zu Schaden. Den Angaben der Statistiker zufolge waren oft Fahrfehler die Ursache. Entweder war die Geschwindigkeit nicht angepasst, oder der Straßenverkehr wurde falsch Einschätzung eingeschätzt. Die Versicherungsgesellschaften reagieren auf diese Unfallstatistiken. Viele Versicherer differenzieren bei den Mofa-Tarifen zwischen Kunden über 23 Jahren und unter 23 Jahren.

Das Versicherungsjahr beginnt immer zum 1. März und endet im nächsten Jahr Ende Februar. Bei späteren Vertragsbeginn, z.B. am 1.Mai, zahlen Sie den Beitrag für das Kenn­zeichen nur anteilig für das restliche Versicherungsjahr.


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Was ist in der Mofaversicherung und Rollerversicherung versichert

Bei einer Mofaversicherung und Rollerversicherung sind die Per­sonenschäden, die Sachschäden oder Vermögensschäden versichert, die Sie mit Ihrem Mofa, Moped oder Roller verursachen. Die Rolleer-Haft­pflichtversicherung für die Zweiräder ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie auf der Straße fahren wollen.

Es gibt bei der Versicherung keinen großen Unterschied, ob Sie einen Roller, ein Moped oder einen Mofa ver­sichern. Die Mopedversicherung richtige sich nach der Größe des Hubraums. Er darf bei dieser Form der Kfz-Versicherung 50 ccm nicht überschreiten. Somit gelten alle über die Mopedversicherung abgesicherten Zweiräder als Kleinkrafträder. Der Beitrag für ein Kenn­zeichen wird anhand des Zweirad-Typs und der Höchstgeschwindigkeit des Rollers oder Mofa berechnet. Fahren Sie ein Gefährt mit mehr Hubraum als 50 ccm, benötigen Sie eine Leichtkraftradversicherung.

Wie wird ein Moped, ein Mofa oder ein Roller unterschieden

Ein Mofa ist in der Regel ein Kleinkraftrad, dessen Höchstgeschwindigkeit auf 25 km/h minimiert wurde. Die Fahrräder mit Hilfsmotor, die maximal 20 km/h schnell sind, werden ebenfalls rechtlich unter dem Begriff Mofa eingeordnet.

Ein Moped ist ein Kleinkraftrad, das über ein Trittpedal gestartet wird. Von daher kommt auch das Wort Moped, dass sich aus den Wörtern „Motor“ und „Pedal“ zusammensetzt.

Den Roller oder auch Motorroller kennt man durch seinen flachen Einstieg. Er kann auch zwei Per­sonen Platz bieten, während Mofa und Moped in der Regel für eine Person gebaut sind.

Die Haft­pflichtversicherung

Diese Pflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie mit Ihrem Zweirad auf einer öffentlichen Straße fahren wollen. Sie bietet den nötigen Versicherungsschutz, um Sie vor hohen Kosten zu bewahren, die durch Sie und Ihr Moped versursachten Schäden entstehen. Die Haft­pflichtversicherung bezahlt die Per­sonenschäden, die Sachschäden und die Vermögensschäden. Die Versicherer bezahlen in der Regel auch den gesetzlichen Schadensanspruch eines Dritten, wenn der Schaden durch Ihr Moped verursacht wurde. Die Haft­pflicht deckt somit auch Schäden, die nicht nur durch den Halter oder Eigentümer, sondern auch durch den jeweiligen Fahrer des Fahrzeugs entstehen.

Die Teilkasko

In der Teilkaskoversicherung sind die Schäden versichert, die durch einen Brand, Explosion, Diebstahl oder Zusammenstoss mit Tieren entstehen.

Die Vollkasko

Die Vollkaskoversicherung zahlt auch bei Schäden an Ihrem Moped, die Sie selbst verursacht haben. So ähnlich wie bei der Vollkaskoversicherung beim Pkw. Dieser sehr umfassende Versicherungsschutz ist empfehlenswert, wenn Sie Ihr Moped sehr neu ist und der Wert des Fahrzeugs höher ist als der Durchschnit

Typklassenverzeichnis und Wagniskennziffern bei Moped und Roller

Welche Fahrzeuge mit einem Versicherungs-Kenn­zeichen fahren dürfen, hängt von der Leistung und Motorisierung ab. Sie werden in Wagniskennziffern (WKZ) eingeteilt:

  • WKZ 001: aus dieser Gruppe nur Mofas und Mopeds, die aus der ehemaligen DDR stammen, vor dem 1. März 1992 erstmals zugelassen wurden und maximal 60 km/h fahren.
  • WKZ 004: elektrische Mobilitätshilfen, Segways.
  • WKZ 005: Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimeter (ccm).
  • WKZ 006: motorisierte Krankenfahrstühle, für die eine Fahrerlaubnis benötigt wird.
  • WKZ 007: Leichtmofas mit einer Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h (Fahrräder mit Hilfsmotor).
  • WKZ 008: vierrädrige Leicht-Kfz, die höchstens 45 km/h fahren und leer nicht über 350 Kilogramm wiegen.
  • WKZ 009: S-Pedelecs mit einer Tretunterstützung von mehr als 25 km/h, einer Anfahrhilfe von über sechs km/h oder mit einer höheren Leistung als 250 Watt (bis maximal 500 Watt).
  • WKZ 011: Trikes und leichte Quads mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm.