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Hundehaftpflichtversicherung Vergleich mit Beitragsrechner

Die Hundehaftpflichtversicherung für Tierhalter

Hundehaftpflicht„Der will nur spielen“ – das ist wohl der häufigste Satz von Hundebesitzern. Doch schnell kann daraus Ernst werden und schon hat die Hose des Briefträgers ein Loch.

Selbst beim Herumtollen kann viel passieren, zum Beispiel wenn Ihr Vierbeiner bei der Gartenparty gegen den Tisch stößt und der Rotwein auf das Kleid der Nachbarin fällt.

Damit aus solchen Missgeschicken kein großer Ärger wird, brauchen Sie eine Hundehaftpflichtversicherung. In einigen Bundesländern ist die sogar gesetzlich vorgeschrieben. 

Hundehaftpflicht ist in einigen Ländern eine Pflichtversicherung

Die Hundehaftpflichtversicherung schützt Sie als Tierhalter vor den finanziellen Folgen eines von Ihren Haustieren verursachten Schadens. Zum Beispiel dann, wenn Ihr Hund beim Spielen einen Passanten verletzt oder Ihr Hund einmal übermütig zuschnappt. Andere Haustiere wie Katzen oder Vögel sind übrigens bereits automatisch in unserer Privat-Haft­pflichtversicherung mitversichert.

Berechnen Sie jetzt Ihren Beitrag. Unser Angebot wird Sie überzeugen. Oder rufen Sie uns an und wir beraten Sie persönlich und individuell. Wir freuen uns auf Sie.


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Die Haft­pflichtversicherung für Ihren Hund oder Ihr Pferd

Sie als Tierhalter haften für Schäden, die ihr Tier verschuldet hat. Eine Haft­pflichtversicherung für Ihren Hund oder Ihr Pferd bietet Schutz bei Schadensersatzforderungen, die ein geschädigter Dritter erhebt. Hat Ihr Hund einem Dritten einen Schaden zugefügt, übernimmt die Tierhaftpflicht im Schadenfall die Kosten für den Versicherungsnehmer. Nicht vergessen, das Sie für Ihr Pferd eine eigene Pferdehaftpflichtversicherung benötigen 

Auf die versicherten Leistungen achten

Bei der Tierhaftpflichtversicherung sind Sachschäden, Per­sonenschäden und Vermögensschäden versichert. Die Versicherer unterscheiden sich aber im Leistungsumfang. Bei Antragsstellung sollte die Deckungs­summe ausreichend hoch gewählt werden.

Bei manchem Versicherer ist in der Tierhalterhaftpflicht eine Rechtschutzversicherung für Ihren Hund oder Pferd mitversichert. Solche eingearbeiteten Bausteine machen Sinn. Eine zusätzliche Rechts­schutz­ver­si­che­rung wird nicht mehr benötigt.

Haft­pflicht für Kampf­hunde

Überprüfen Sie bei der Antragsstellung ob Ihr Hund unter die Kategorie Kampf­hund eingestuft wird. Manche Gesellschaften ver­sichern bestimmte Hunderassen nicht. Aber bei einigen Versicherer können bei vorheriger Anfrage auch Kampf­hunde versichert werden. Fragen Sie bei mir nach. Als Makler hat man besseren Marktüberblick.

Bundesweit gibt es bis jetzt noch keine einheitliche Pflichtversicherung für Hundehalter. Aber in einigen Bundesländern ist eine Haft­pflicht innerhalb ihres Hoheitsgebietes eine Pflichtversicherung. In Hamburg, Niedersachen, Berlin und Sachsen-Anhalt ist dies bereits seit einiger Zeit der Fall

Was ist im Schadenfall zu tun?

Hat Ihr Tier einen Schaden verursacht, melden Sie ihn dem Versicherer so schnell wie möglich. Bei später Meldung kann der Versicherer Ihnen die Leistung verweigern. Erkennen Sie aber nie einen Haft­pflichtanspruch von sich aus an. Das ist die Aufgabe des Versicherers, den Fall zu prüfen. Er prüft ob der Anspruch gerechtfertigt ist. Er leistet auch gegebenenfalls juristische Unterstützung, wenn die Schuldfrage gerichtlich geklärt werden muss.

Urteil zur Hundehaftpflicht

Eine Frau hatte geklagt, weil Sie auf dem Radweg mit einem Hund zusammenstieß und sich verletzte. Der Besitzer ließ das Tier freilaufen, wobei der Hund seine Leine hinter sich her schleifte. Auf den Pfiff des Besitzers reagierte der Hund zuerst nicht. Die Radlerin versuchte nun den Hund zu überholen. Dann kehrte der Hund plötzlich um und rammte die Frau.

Beim Sturz verletzte sich die Frau und wurde am Knie operiert. Seitdem hat sie immer wieder mit Schmerzen zu kämpfen. Sie verklagte den Halter auf ein Schmerzensgeld von 6.500 Euro, die der Mann nicht zahlen wollte.

Das Landgericht Tübingen gab der Frau Recht. Nach § 833 BGB haftet jeder Hundebesitzer immer und unbegrenzt mit seinem Privatvermögen für den Schaden, den sein Hund verursacht. Es ist auch egal, ob der Besitzer Schuld am Fehlverhalten des Tieres hat.

Durch die schleifende Leine hat der Mann das Risiko für Radfahrer noch erhöht, betonte das Gericht. Denn selbst wenn der Hund auf den Ruf reagiert hätte, wäre mit seiner Leine der gesamte Radweg versperrt gewesen (Az. 5 O 218/14)