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Versicherungsmakler - Versicherungsfachwirt
Nicht abgedeckte Baugruben, provisorische Treppenkonstruktionen oder schlecht beleuchtetes Baumaterial auf dem Gehweg – eine Baustelle ist immer eine Gefahrenquelle. Als Bauherr sind Sie verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz anderer zu treffen.
Mit der Bauherren-Haftpflichtversicherung sind Sie auf der sicheren Seite und genießen umfassenden Schutz, wenn gegen Sie Schadenersatzansprüche wegen eines Personenschaden, Sachschaden oder Vermögensschadens geltend gemacht werden. Das gilt übrigens auch dann, wenn es darüber zum Rechtsstreit kommt. In diesen Fall nutzt eine Rechtsschutzversicherung
Insbesondere Personenschäden am Bau können sehr hoch sein und lebenslange Schadenersatzansprüche nach sich ziehen. Die Bauherrnhaftpflichtversicherung bietet ihm dann wirksam Versicherungsschutz
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Der Bauherr ist immer in der Verantwortung und Haftung seine Baustelle ordnungsgemäß abzusichern, damit sich niemand dort verletzen kann. Es ist zwar üblich, dass der Bauherr seine Verkehrssicherungspflichten auf den Bauleiter oder Bauunternehmer weitergibt. Aber der Bauherr haftet weiterhin für die Überwachung, sodass er bei Verletzung dieser Überwachungspflicht in Anspruch und Haftung genommen werden kann.
In der Baustellenverordnung ist festgelegt, das bei einem Bauvorhaben, bei dem mehrere Unternehmer tätig werden, ein Koordinator, z. B. ein Architekt, eingesetzt werden. Der Koordinator muss die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und Gefahrgutvorschriften überwachen
Die Bauherrenhaftpflicht leistet zahlt für Sie den Schadenersatz für Schäden, die bei Bauarbeiten selbst und dem Baugrundstück ausgehen. Sie wehrt auch unberechtigte Ansprüche gegen den Bauherren ab. Ein Bauherr ist, wer auf dem in der Police bezeichneten Grundstück Baumaßnahmen, Umbauten, Instandsetzungsarbeiten oder Modernisierungsmaßnahmen vornimmt und deren Planung, Bauleitung und Ausführung an einen Dritten vergibt
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte bereits beim Kauf eines Grundstücks abgeschlossen werden. Dann ist meistens der Abschluss einer Haushaftpflichtversicherung und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung überflüssig.
Die höhe des Versicherungsbeitrags richtet sich nach den Baukosten des Hauses. Die Eigenleistungen, also das was man selber macht, muss gesondert berechnet werden.
An eine Bauleistungsversicherung sollten Sie als Bauherr auch denken
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