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Schadensmeldung zur Versicherung

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Schadensmeldung Schaden VersicherungsschadenDen Schaden dokumentieren und Fotografieren

Es ist wichtig, den Schaden mit dem Fotoapparat zu dokumentieren, um einen Beweis gegenüber den Versicherer zu haben.

Die Gegenstände sollten aufgehoben und so lange nicht entsorgt werden, bis der Versicherer die Schadensabwicklung abgeschlossen hat.

Manchmal müssen die Gegenstände eingeschickt werden, um von einem Gutachter geprüft zu werden. Es sollten auch alle, die am Schaden beteiligt sind, ihre Adressen bekannt geben.

Nicht voreilig eine Schuld abgeben

Ob Sie wirklich Schadenersatzpflichtig sind, prüft die Versicherung nach gesetzlicher Grundlagen für Sie. Eine Versicherungsgesellschaft tritt dabei als eine Art kleine Rechtschutzversicherung auf und wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab.

Machen Sie deshalb auf keinen Fall vorab Schuldzugeständnisse!

Zahlen Sie auf gar keine Fall einen Schadensersatz, bevor sie mit ihrer Versicherung gesprochen haben. Womöglich weigert sich ihre Versicherung sonst, diese Kosten im Nachhinein zu übernehmen.

Melden Sie den Schaden schriftlich Ihrer Versicherung

Unabhängig davon, ob sie letztendlich schuld sind oder nicht, müssen Sie ihre Haft­pflichtversicherung schnell über den Schaden informieren. Am besten per Mail noch am gleichen Tag. In den Vertragsbedingungen ist meisten von "umgehend" zu lesen. Das heißt, Sie sollten in jedem Fall innerhalb einer Woche Kontakt zum Versicherer aufnehmen. Teilen Sie schriftlich mit, dass eventuell ein Schadensfall eingetreten sein könnte. Vorab können Sie den Schaden Ihrer Versicherung oder Ihren Makler auch Telefonisch melden. Eine Schriftliche Meldung ist aber dennoch angeraten.

Eine Schadensformular ausfüllen

Die Versicherung wird Ihnen ein Schadensmeldungsformular zusenden. Sie können aber auch bei fast allen Versicherern online den Schaden melden oder gemeinsam mit ihrem Versicherungmakler. Machen Sie alle Angaben wahrheitsgemäß, genauso wie der Schaden entstanden ist. Falls Sie Fotos gemacht haben, schicken Sie auch diese ein. Versicherungsbetrug ist bei der privaten Haft­pflicht ein häufiges Vorkommen, es lohnt sich aber nicht.

Die Versicherer müssen in der Regel nur die Reparatur erstatten, beziehungsweise das, was der Gegenstand noch wert war, bevor er kaputt gegangen ist. Häufen sich Schadensfälle binnen kurzer Zeit, kann die Versicherung den Vertrag auch kündigen und anderen Versicherungen über eine zentrale Datei dies mitteilen. Sollte dann wieder etwas passieren, steht man im schlimmsten Fall ohne Absicherung da.

Ansprüche und Forderungen an die Versicherung senden

Sollten sie wegen des Schadens eine Forderung oder eine Klage erhalten, leiten Sie diese sofort an ihre Versicherung weiter. Die Versicherung prüft die Forderung und übernimmt nun die Zahlung des Schadens sofern dieser berechtigt ist

Unnötige oder Bagatellschäden nicht unbedingt einreichen

Melden Sie nach Möglichkeit keine unnötigen oder Bagatellschäden. Je mehr Schadensfälle in den letzten 5 Jahren vorlagen, desto schwieriger wird es einen neuen günstigen Tarif zu beantragen, weil die Versicherer den Antrag bei zu vielen Vorschäden eventuell ablehnen werden