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Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich und Beitragsrechner

Die Berufsunfähigkeitsversicherung im Vergleich

Die Berufsunfaehigkeitversicherung, Berufsunfähigkeitversicherung, VergleichSeit 2001 gibt es das Vorschaltgesetz zur Rentenreform. Die bisherigen gesetzlichen Berufs­unfähig­keitsrenten wurden für alle, die ab dem Januar 1961 geboren sind, gestrichen und durch das neue Erwerbsminderungsrenten ersetzt. 
Das bedeutet: Wer seinen Beruf nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall nicht mehr ausüben kann, wird auf eine andere Tätigkeit verwiesen. Ein Bankangestellter erhält beispielsweise keinen Pfennig mehr aus der Rentenkasse, wenn er sich noch als Nachtwächter arbeiten kann

Was ist eine Private Berufs­unfähig­keitsversicherung?

Die Private Berufs­unfähig­keitsversicherung zahlt Ihnen eine monatliche Rente ab dem Zeitpunkt, an den Sie nicht mehr arbeiten können. Egal, ob wegen einer Erkrankung oder eines Unfalls. Meistens wird die vereinbarte BU-Rente ab 50 Prozent Berufs­unfähig­keit gezahlt. Der Versicherer zahlt Ihnen die vereinbarte Rente, wenn Sie ihrem derzeit ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können. Manche Versicherer zahlen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten eine zeitweise BU-Rente.

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Was ist beim Antrag einer BU-Versicherung zu beachten?

Sehr wichtig ist die Korrekte Beantwortung aller Gesundheitsfragen.

Bei falschen Angaben oder "vergessenen" Vorerkrankungen kann der Versicherer die BU-Zahlung verweigern. Wenn Sie bei Antragstellung nicht alle Gesundheitsfragen mit Nein beantworten können sollten Sie vorab eine Risikovorabanfrage bei der Versicherungsgesellschaft stellen. Wenn ein Antrag abgelehnt wird, speichert der Versicherer diese Ablehnung in einer Zentralen Datei. Dazu haben auch die anderen Versicherer Einsicht. Eine Risikoanfrage wird nicht gespeichert. Somit kann Ikr Makler bei einer Ablehung bei einem anderen Versicherer anfragen. Es kann sein, das diese Gesellschaft Sie evtl. mit einem Risikozuschlag versichert. Ein solcher Zuschlag ist zwar ärgerlich aber somit haben Sie einen Versicherungsschutz. Der Ver­sicherungs­makler hat den Vorteil das er bei vielen Gesellschaften eine Anfrage stellen kann. Sollte wegen schwerwiegender Vorerkrankungen Sie die Gesellschaften ablehnen wäre eine Unfall­ver­si­che­rung ohne Gesundheitsfragen eine Alternative

Testzeitschriften und Verbraucherverbände empfehlen eine Berufs­unfähig­keitsversicherung 

Immer wieder schreiben Testzeitschriften und Verbraucherverbände, wie wichtig eine private Berufs­unfähig­keitsversicherung ist. Etwa jeder vierte Berufstätige wird noch vor dem Rentenbeginn berufsunfähig. Vor allem die psychische Belastungen und Nervenkrankheiten mit etwa 32 Prozent sind die häufigste Ursache. Und das mit steigender Tendenz. Die Krebserkrankungen sowie Herzerkrankung und Gefäßerkrankungen kommen auf etwa 23 Prozent. Die Erkrankungen des Skelettappartes und Bewegungsappartes liegen bei etwa 22 Prozent.  Bei Unfälle und derren Folgen bekommen etwa 10 Prozent eine Berufs­unfähig­keitrente

Definition von Berufs­unfähig­keit

Die meisten Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men verwenden folgende Definition von Berufs­unfähig­keit:

Eine Berufs­unfähig­keit liegt vor, wenn eine Person infolge von Krankheit, von Körperverletzung oder infolge von Kräfteverfall, das ärztlich nachzuweisen ist, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, den letzten Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die auf Grund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Bevor Sie den Antrag unterschreiben, sollten Sie noch einmal die genaue Definition Ihres Versicherer lesen. Lassen Sie sich im Zweifelsfall das am besten von Ihrem Makler erläutern

Sichern Sie sich niedrige Beiträge

Es Lohn sich, wenn Sie schon in jungen Jahren vorsorgen. Sichern Sie sich günstige Beiträge und verhindern Leistungsausschlüsse wegen Vorerkrankungen. Die Angebote können Sie in Ruhe ver­gleichen.

Dabei sollten Sie nicht nur auf den Preis achten, sondern auch die Vertragsbedingungen im Auge haben: Statt eines Vertragsausschlusses für bestimmte Erkrankungen sollten Sie besser einen Beitragszuschlag akzeptieren und mit dem Versicherer schwarz auf weiß vereinbaren, dass der Mehrbetrag nach ausgeheilter Krankheit wieder wegfällt.

Ihr Beruf sollte auch während eines möglichen Erziehungsurlaubs Maßstab für die Anerkennung der Berufs­unfähig­keit bleiben, denn als Hausfrau bzw. -mann ist man nur beschränkt geschützt.

Die Bu-Rente nicht zu knapp beantragen

Ihr Vertrag sollte nicht zu früh auslaufen, denn oft wird man erst mit über 50 Jahren berufsunfähig. Auch die Berufs­unfähig­keitsrente sollte nicht zu knapp bemessen sein, als Faustregel gilt: 75 Prozent des Nettoeinkommens mit 45 Jahren. Die Police sollte die Möglichkeit zur Höherversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung vorsehen, damit sich die Rente etwa bei späterer Heirat oder Geburt von Kindern problemlos anpassen lässt.

Wichtig: Alle Gesundheitsfragen des Versicherers müssen immer wahrheitsgemäß beantwortet werden. Bei Falschangaben droht der Verlust des Versicherungsschutzes.