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Aus dem Betrieb eines Vereines oder Verbandes können vielfältige Ansprüche auf Sie zukommen. Wer einen Verein leitet, trägt viel Verantwortung. Die Führung und Organisation eines Vereins birgt viel Haftung, gegen die es sich zu versichern gilt. Jeder Verein ist laut §31 BGB dazu verpflichtet, verschuldete Haftungsschäden zu bezahlen.
Dabei ist es egal ob es ein Sportverein, Angelverein, Hundeverein oder Schachverein ist. Mit einer Vereinshaftpflicht sichert sich der Verein und deren Vorstand ab, nicht auf den Kosten für Schadensersatzansprüche sitzen zu bleiben.
Ein Unfall auf dem Vereinsfest, Fehlerhafte Spendenquittungen oder geklaute Mitgliederdaten können erhebliche finanzielle Kosten bis hin zur Existenzgefährdung für den Verein und dessen leitende Organe nach sich ziehen. Eine Vereinshaftpflicht Prüft die Haftpflichtfrage und wehrt unberechtigter Ansprüche ab.
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Ihr Sportverein veranstaltet ein Sommerfest für die Mitglieder und weitere Besucher. Infolge einer mangelhaften Befestigung kippt die Hüpfburg um und
verletzt ein Kind mit dauerhaften Folgen. Der Vater macht den Verein wegen der erlittenen Verletzungen Schadensersatzforderungen gegenüber dem Verein geltend
Ein für die Betreuung der Webseite zuständiges Vereinsmitglied verwendet Bilder auf der Homepage, die nicht geprüft wurden wurden. Ohne weitere Prüfung werden die Bilder hochgeladen. Der Verein wird vom Inhaber der Bilder über einem Rechtsanwalt abgemahnt und macht Schadensersatzforderungen geltend
Die Daten seiner Mitglieder speichert der Verein auf dem vereinseigenen PC. Aufgrund eines Bedienfehlers werden die Daten der Mitglieder Dritten zugänglich gemacht.
Die betroffenen Vereinsmitglieder müssen nach der Regelung des Bundesdatenschutzgesetzes informiert und aufgeklärt werden. Aufgrund der Datenrechtsverletzung entstehen pro Mitglied Kosten in Höhe von etwa 50 €
Die Auslagen des Vereins-Vorsitzenden eines Angelvereins werden einzeln abgerechnet und darüber hinaus erhält der Vorsitzende eine jährliche Auslagenpauschale in Höhe von 2.500 Euro. Als das Finanzamt von der jährlichen Auslagenpauschale erfährt, versagt es dem Verein rückwirkend die Umsatzsteuerbefreiung, da Mittel außerhalb des Satzungszwecks und unter Verstoß gegen das Gebot der Selbstlosigkeit eingesetzt wurden. Die Forderung des Fiskus in Höhe fordert der Verein vollständig von seinem Vorsitzenden zurück
Folgende Punkte können Sie über eine Vereinshaftpflichtversicherung versichern. Weitere Deckungsmöglichkeiten sind auf Anfrage machbar