Versicherungsmakler mit kostenlosen Versicherungsvergleich

Sebastian Hofer - Weinbergerstr. 3 - 84175 Gerzen

Nur ein Anruf 08744 - 940 50

Ver­sicherungs­makler - Versicherungsfachwirt

Berufshaftpflichtversicherung Architekten und Ingenieure

Die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure

Berufshaftpflicht Architekt Außergewöhnliche Leistungen im Beruf gelingen nur, wenn viele Disziplinen zu einer Gesamtleistung verschmelzen. Als Fachmann wissen Sie das. Und genau deshalb setzen Sie bei Ihrer Arbeit auf Profis. Aber Fehler lassen sich leider nicht vermeiden.

Als Selbstständiger und Freiberufler haften Sie für Schäden, die Sie durch Ihre berufliche Tätigkeit Dritten zufügen. Auch für Fehler von Angestellten oder freien Mitarbeitern können Sie in Anspruch genommen werden. Deswegen ist eine Berufshaftpflicht in vielen Berufen "Pflicht".

Als Architekt oder Bauingenieur übernehmen Sie im Bauwesen eine zentrale Funktion und auch große Verantwortung. Mit den vielen Aufgaben sind weitreichende Haftungsrisiken, wie z.B. Planungs-, Bauüberwachungs- und Beratungsfehler oder Ausschreibungs- und Koordinierungsfehler verbunden. Die Situation wird weiter durch eine Bauherren- und verbraucherfreundliche Rechtsprechung verschärft. Die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure bietet Ihnen Sicherheit nach Maß.

Eine Berufshaftpflicht wird für die Kammermitgliedschaft vorgeschrieben

Wenn Sie andere beraten und dabei einen Fehler begehen, laufen Sie schnell Gefahr, einen finanziellen Schaden (Vermögensschaden) bei Ihrem Kunden zu verursachen. Man spricht hier von sogenannten echten Vermögensschäden. Da Sie als Unternehmer gesetzlich dazu verpflichtet sind, Schäden die sie Dritten zufügen zu ersetzen, benötigen beratend Tätige wie ein Rechtsanwalt, Architekt oder Steuerberater deshalb eine Berufshaftpflichtversicherung. Die bietet neben Per­sonenschäden und Sachschäden auch Schutz vor reinen Vermögensschäden.

Schreiben Sie mir eine Nachricht, Ich melde mich bei Ihnen


Angebot und Vergleich zur Berufshaftpflicht anfordern!
Firma:
Branche:
Placeholder
Vorname, Name:
Geburtstag:
Straße, Hausnr.:
PLZ, Ort:
Telefon:
E-Mail:
Placeholder
Zu ver­sichernde Risiken:
Placeholder
Anmerkungen
Die Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung übertragen.
* Pflichtfeld 

Berufshaftpflicht Architekten und IngenieureDie Haft­pflicht für Selbständige und Freiberufler

Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine Haft­pflichtversicherung für bestimmte Berufsgruppen, die durch eine Fehlberatung Ihren Kunden einen Vermögensschaden zufügen können. 

Zu den Berufsgruppen gehören die Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und Ingenieure, Treuhänder und Ärzte, sowie Dolmetscher und Übersetzer.

Deshalb müsste in diesem Zusammenhang anstatt von einer Berufshaftpflichtversicherung eigentlich von einer Vermögensschaden-Haft­pflichtversicherung gesprochen werden

Deckungs­summe zur Berufshaftpflicht

Bei der klassischen Berufshaftpflichtversicherung gibt es keine vorgegebene Deckungs­summe. Auch die verschiedenen Versicherer bieten unterschiedliche Summen an.  Die abzusichernde Schadensumme sollte für jedes einzelne Unternehmen gewählt werden und sich nach den Risiken des jeweiligen Unternehmens richten. Die Berufshaftpflicht sollte möglichst die größtmöglichen Schadensfälle absichern. Je höher das Betriebliche Haftungsrisiko ist, desto höher sollte die Deckungs­summen gewählt werden. 

Pflichtversicherung bei der Berufshaftpflichtversicherung

Zu beachten gilt, dass bei einigen Berufsgruppen eine Pflichtversicherung mit Mindestversicherungssummen gesetzlich vorgeschrieben wird. Zum Beispiel: Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer. Auch bei Architekten verlangt die zuständige Kammer den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung

Was versteht man unter einer Titulardeckung bzw. Ruheversicherung?

Nicht jeder Architekt oder Anwalt geht gleich den Schritt in die Selbständigkeit. Um ein Mitglied einer Anwaltskammer oder Architektenkammer zu werden wird von der Kammer der Nachweis einer Berufshaftpflicht verlangt 

Für angestellte und nebenberuflich tätige Architekten oder Anwälte die einen Versicherungsnachweis für die Zulassung benötigen, bietet sich die Titulardeckung bzw. Ruheversicherung an. Diese Versicherung hat nicht nur den Vorteil, dass sie besonders günstig ist. Die Titeldeckung kann auch von nebenberuflich tätigen Architekten und Anwälten abgeschlossen werden.

Bei der Titulardeckung bzw. Ruheversicherung bestätigt die Gesellschaft der Architektenkammer den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht.

Sobald Sie aber eine Selbständige Tätigkeit aufnehmen, muss die Titulardeckung der Tätigkeit angepasst werden. Aber auch bei angestellten und nebenberuflicher Tätigkeit sollte vor einem neuen Projekt vom Versicherer eine Deckungszusage angefordert werden.

HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure:

Die Strukturierung in Leistungsphasen in der HOAI

  • 1. Grundlagenermittlung
  • 2. Vorplanung mit Kostenschätzung
  • 3. Entwurfsplanung und Kostenberechnung
  • 4. Genehmigungsplanung
  • 5. Ausführungsplanung
  • 6. Vorbereitung, Vergabe inkl. Ermittlung Mengen, Aufstellung des LV
  • 7. Mitwirkung bei Vergabe, inkl. Kostenanschlag
  • 8. Objektüberwachung (Bauüberwachung und Dokumentation)
  • 9. Objektbetreuung

Schadenbeispiele für Architekten und Ingenieure:

Per­sonenschaden

Der Fall

Als bauüberwachender Architekt sind Sie auch gleichzeitig für die Baustellensicherung zuständig (SiGeKo).

Der Schaden

Bei der Absicherung der Baustelle wird die Deckenöffnung übersehen, in die die Kellertreppe eingebaut werden soll. Bei weiteren Bauarbeiten fiel dann ein Arbeiter in diese nicht gesicherte Deckenöffnung. Hierbei zog er sich Verletzungen an Kopf und Schulter sowie einen komplizierten Bruch an der Hand zu.

Die Versicherungsleistung

Es wurden der Verdienstausfall für 3 Monate sowie Schmerzensgeld beansprucht. Der Versicherer hat den Schaden in voller Höhe mit 10.300 € ersetzt.
Per­sonenschäden sind wesentlicher Bestandteil der Berufshaftpflichtversicherung.

Sachschaden

Der Fall

Als Bauingenieur sind Sie mit der Planung eines größeren EFH in Seelage beauftragt. Der See wird durch einen nahegelegenen Fluss gespeist.
Um eine aufwändige Abdichtung gegen Grundwassereinbrüche zu vermeiden, wurde das Fundament 30 cm über dem höchsten in den letzten 10 Jahren gemessenen Grundwasserspiegel geplant.

Der Schaden

Als Bauingenieur haben Sie nicht berücksichtigt, dass kurz vor Baubeginn am Unterlauf des Flusses ein Kohletagebau geflutet wurde, wodurch der Grundwasserspiegel um ca. 45 cm stieg. Nach Errichtung des Hauses führte dies zu häufigen Wassereinbrüchen im Keller.  Dieser musste unter hohem Aufwand saniert werden.

Die Versicherungsleistung

Die Kosten für Sanierungsplanung und die Ausführung beliefen sich auf 128.000 €. Der Versicherer hat den Schaden abzüglich des vereinbarten Selbst­behaltes von 5.000 € ersetzt. Der Schaden am Objekt ist der wichtigste Bestandteil der Deckung

Echter Vermögensschaden

Der Fall

Bei der Übertragung des Planes eines Subunternehmers auf den gesamten Bauplan kam es zu einem weitreichenden Fehler.
Das Fundament wurde zu groß dimensioniert und musste folglich komplett abgetragen werden.

Der Schaden

Der gesamte Schaden für die Abtragung beläuft sich auf 30.000 €.

Die Versicherungsleistung

Die Berufshaftpflicht übernimmt die Kosten abzüglich des vereinbarten Selbst­behaltes. Echte Vermögensschäden sind mit die Häufigsten Schadenursachen in der Berufshaftpflicht.

Abwehr unberechtigter Ansprüche

Der Fall

Als Architekt planen Sie für ein Bauträger zwei Mehrfamilienhäuser mit 6 Wohneinheiten. Dieses Bauvorhaben wurde jedoch mit Hinweis auf den Bebauungsplan von der Gemeinde abgewiesen. Der Bauträger macht nun den wirtschaftlichen Schaden geltend. Da das Projekt nur mit vier Wohnungen pro Haus umgesetzt werden konnte und er so das Grundstück nicht gekauft hätte.

Der Schaden

Der Streitwert wurde auf 130.000 € festgesetzt.

Der Prozess
Im Gerichtsverfahren wurde festgestellt das der Architekt zwar eine Pflichtverletzung begangen hat, diese aber nicht kausal mit der Kaufentscheidung des Bauträgers zusammenhängt.

Die Versicherungsleistung

Die Haft­pflicht hat die gesamte Abwehr übernommen und den Versicherungsnehmer bei der Abwehr unterstützt