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Welche Sturmschäden bezahlt die Versicherung

Sturmschäden am Wohngebäude, Hausrat und Auto

sturmschäden - sturmschadenDie Wohngebäudeversicherung

Wenn ein Sturm mindestens die Windstärke von 8 erreicht, zahlt die Wohngebäudeversicherung. Die Windstärke 8 entspricht in etwa 65 km/h. Die Versicherung zahlt natürlich nur, wenn Sie Schäden durch Sturm und Hagel in Ihrer Police versichert haben. Ob der Sturm die Stärke acht erreicht, müssen Sie nicht selbst messen. Eine Wetterstation, die eine solche Sturmstärke in Ihrer Gegend gemessen hat, reicht nach dem Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 12 U 251/04) aus. Ihre Versicherung fragt bei einem Schaden diese Daten bei der nächsten Wetterstation ab.

Die Versicherer ersetzen zum Beispiel die Kosten bei Ihrem Wohngebäude für das abgedeckte Dach, den umgestürzten Schornstein oder Schäden am Haus durch einen umgeknickten Baum. Nebengebäude wie ein Gartenhaus oder Ihre Garage auf dem Grundstück sind ebenfalls versichert. Prüfen Sie Ihre Police, ob diese auch versichert sind

Die Solaranlage

Eine Solaranlage wird von der Wohngebäudeversicherung übernommen. Die Solaranlage muss aber extra in der Police mitversichert werden. Wer eine Solaranlage auf seinen Dach hat, muss den Versicherungsschutz den Wert der Anlage entsprechend anpassen

Die Glasscheiben und der Wintergarten

Wenn umherfliegende Äste Ihre Glasscheiben zerstörten, benötigen Sie eine Glasversicherung. Hier richtet sich der Beitrag meisten nach der Glasfläche. Nach dem Hausbau wird der Wintergarten manchmal mit einer großzügigen Glasfläche angebaut. Auch hier sollte geprüft werden, ob er in der Police eingetragen ist

Die weggewehte Mülltonne

Wenn Sie Ihre Mülltonne zur Entlerung auf der Straße stellen, wird diese schnell vom Wind über die Straße geweht. Die Versicherung wird aber wegen höherer Gewalt nicht zahlen. Der Eigentümer muss die Tonnen vor dem Sturm vernünftig befestigen. Nach einem Urteil des Landgericht Coburg reicht es bei Müllcontainern aus, die Pedalbremse zu betätigen, damit der Container nicht wegrollen kann.

Die Elementarschaden-Zusatzversicherung

Wenn es bei einem Starkregen trotz einer Rückstausicherung einen Rückstau in der Kanalisation gibt und dadurch der Keller überflutet wird, hilft nur eine Elementarschaden-Zusatzversicherung. Die Elementarschadenversicherung ist ein weiterer Baustein zur Ge­bäude­ver­si­che­rung

Elementarschadenversicherung

Ihr Haus in der Bauphase

Die Bauleistungsversicherung

Ein Hausrohbau ist besonders sturmgefährdet. Ein schwerer Sturm kann halbfertige Mauern, Gerüste oder Dachsparren aus der Verankerung reißen. Auch das Material auf der Baustelle kann von einem Sturm auf die Straße geweht werden und dort Per­sonen verletzen. Die Bauleistungsversicherung bezahlt die Kosten für Schäden, die der Sturm am Rohbau und auf der Baustelle anrichtet. Dazu zählen zerstörte Bauteile oder Baustoffe sowie auch alle dazugehörigen Handwerkerleistungen, um den Rohbau dementsprechend wiederherzustellen.

Bauleistungsversicherung

Ihr Hausbaum ist nicht immer versichert

Wenn Ihr Hausbaum umfällt ist für sich noch kein Schaden. Für das Entfernen eines umgestürzten Baums zahlt Ihre Versicherung nicht. Fällt der Baum auf das eigene Grundstück und richtet keinen Schaden an, müssen Sie selbst das Zersägen und Entsorgen bezahlen. Ein Baum ist keine versicherte Sache. Wer auch dies ver­sichern möchte, sollte anfragen, ob das als Zusatzbaustein angeboten wird. Dann sind die Kosten für das Entfernen und die Entsorgung von umgestürzten Bäumen versichert, wenn eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist. Das gilt bei Blitzschlag und Sturm ab Windstärke acht.

Zahlt die Haft­pflicht oder Ge­bäude­ver­si­che­rung?

Stürzt ein Sturm Ihren Baum auf das Haus des Nachbarn, gibt es folgendes zu beachten. Waren bereits Anzeichen für Krankheit oder fehlende Standfestigkeit sichtbar, muss der Baumbesitzer zahlen. In diesen Fall die Privathaftpflichtversicherung wenn Sie eine haben. Waren beim Baum keine Schäden sichtbar, trifft den Besitzer keine Schuld. Hier heißt es dann „höhere Gewalt“. Dann ist für den Schaden am Haus die Ge­bäude­ver­si­che­rung des Nachbarn zuständig.

Privathaftpflichtversicherung

Kontrollieren Sie Ihre Bäume regelmäßig

Eine Sichtkontrolle zweimal im Jahr sollte laut Bundesgerichtshof ausreichend sein (Az. zr 225/2003). Einmal anschauen in belaubtem und einmal in nicht belaubtem Zustand.

Wenn Ihnen dürre, morsche Äste, abgestorbenes Laub, Pilzbefall, Beschädigungen oder eine Schiefstellung auffällt, sollten Sie handeln. Wenn der Baumstamm durch Sturm oder Blitzschlag geschädigt ist, muss er untersucht werden (OLG Hamm, az. 9 U 144/2002).
Ist beim Baum die Standsicherheit wegen des hohen Alters nicht mehr gegeben, müssen Sie den Baum fällen (BGH, az. vzr 319/02). Wer eine Schutzmaßnahme nicht wahrnimmt, verstößt gegen die Verkehrssicherungspflicht. Unter Umständen haften Sie sogar dann, wenn dem Baum gar nicht anzusehen war, dass er marode war. Ein gesunder Baum wird bei Windstärke 8 eigentlich nicht entwurzelt, wenn er nicht schon krankhaft war (OLG Düsseldorf, az. 4 u 73/01).

Schäden an Ihren Hausrat

Die Haus­rat­ver­si­che­rung

Hat ein Sturm das Dach abgedeckt oder ein Fenster eingedrückt, ersetzt die Haus­rat­ver­si­che­rung die Schäden an der Einrichtung. Wenn Sie aber einfach nur vergessen haben, die Fenster zu schließen und Regenwasser Teppiche und Möbel beschädigt hat, gibt es kein Geld.

Wenn ein Blitz ins Haus einschlägt und elektrische Geräte zerstört werden diese bezahlt. Das ist eine Sache der Überspannungsversicherung. Bei Kurzschlussschäden oder Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag in eine Überlandleitung prüft der Versicherer genauer. Sie müssen prüfen, ob Überspannungsschäden in Ihren Vertrag versichert sind. Viele Verträge haben auch eine Prozentuelle Begrenzung der versicherten Summe festgelegt. Die Elektrischen Geräte werden immer wertvoller. Kontrollieren Sie die Versicherungssumme

Nicht versichert sind hingegen Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Ein Kinderwagen, der vor dem Haus steht, ist zum Beispiel nicht versichert, wenn eine Sturmböe einen Dachziegel herunterweht und ihn beschädigt. Dasselbe gilt für Gartenmöbel, Blumenkübel oder Skulpturen: Gegenstände, die auf einer offenen Terrasse stehen, sind grundsätzlich nicht durch die Hausratsversicherung geschützt (Amtsgericht München, Az. 251 C 19971/06). Lediglich Markisen und Antennen, die zur Wohnung des Versicherungsnehmers gehören, sind mitversichert. Aber auch hier gibt es mittlerweile Zusatzbausteine, die das mitver­sichern. Machen Sie sich eine Liste und sprechen Sie Ihren Ver­sicherungs­makler darauf an

Haus­rat­ver­si­che­rung

Schäden an Fahrzeugen

Vollkaskoversicherung.

Sturmschäden an Autos und Motorrädern regelt die Teilkaskoversicherung. Auch hier gilt mindestens Windstärke acht. Besser haben es Autofahrer mit einer Vollkaskoversicherung: Hier sind auch windbedingte Schäden unter Windstärke 8 mitversichert. Der Versicherer ersetzt bei Teilkasko wie Vollkasko auch Schäden durch herumfliegende Gegenstände wie Ziegel oder Äste.

Wenn Sie wegen des Sturms einen Unfall verursachen, brauchen Sie schon eine Kfz-Vollkasko, um den Schaden am eigenen Pkw ersetzt zu bekommen. Bei Vollkasko und Teilkaskoversicherung müssen Sie Schäden bis zu der gewählten Höhe ihrer Selbstbeteiligung jedoch selber tragen. In der Vollkasko werden Sie aber nur nach selbst verschuldeten Schäden in der SF-Klasse zurück gestuft

Haftender Grundstückseigentümer.

Wenn Dachziegel, Äste oder Bäume von einem Grundstück auf Ihr Auto gefallen sind, können Sie sich zunächst an den Grundstückseigentümer wenden. Dieser muss aber nur Schadenersatz bezahlen, wenn ihn auch eine Schuld trifft. Er muss seine „Verkehrssicherungspflicht“ verletzt haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Baum ganz offensichtlich morsch oder ein Dachstuhl ohnehin marode war. Ähnlich sieht es aus, wenn ein Verkehrsschild aufs Auto stürzt. Wenn es sauber verankert und in Ordnung war, muss die Stadt keinen Schadenersatz leisten, denn auf extreme Wetterlagen müssen Schilder nicht ausgelegt sein (Olg Koblenz, az. 12u11/03)

Kfz-Versicherung

Wann die Private Haft­pflicht zahlt

Haft­pflichtversicherung.

Teuer kann ein Sturm aber nicht nur für Hauseigentümer oder Autobesitzer werden. Auch als Mieter riskieren Kopf und Kragen, wenn sie keine Haft­pflichtversicherung haben. Ein vom Balkon gewehter Blumentopf kann einen Fußgänger am Kopf treffen. Wenn der dabei nicht nur eine Beule abbekommt, sondern lebenslange Schäden erleidet, kann das zum Ihren finanziellen Ruin führen. Die Haft­pflichtversicherung greift auch, wenn Dachziegel zum Beispiel auf ein geparktes Auto fallen und der Besitzer Schadenersatz verlangt. Zumindest einem normalen Sturm muss ein ordentlich gewartetes Dach standhalten (Landgericht Koblenz, az.13s16/06).

Privathaftpflicht

Was ist im Schadenfall zu tun?

Der Schaden ist sofort den Versicherer vorab Telefonisch oder per E-Mail zu melden. Dazu gibt es eine spezielle Schadenhotline.

Unbedingt sollten Sie Fotos machen. Manchmal ist schon ein Schaden abgelehnt oder die Schadenssumme reduziert worden, weil der Geschädigte die Beschädigung nicht im vollen Umfang Beweisen konnte

  • Bewahren Sie beschädigte Sachen bis zu einer Entscheidung des Versicherers auf. Gegebenenfalls schickt der Versicherer einen Gutachter zur Prüfung.
  • Es sind Schadenminderungsmaßnahmen durchzuführen. Das bedeutet, dass bei einer Überschwemmung das Wasser entfernt wird, um zu verhindern, dass das Wasser durch die Decke dringt und weitere Räume beschädigt.