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Versicherungsmakler - Versicherungsfachwirt
Eine Transportversicherung, auch als Warentransportversicherung oder Güterversicherung bekannt, schließen Unternehmen ab, die Waren mit eigenen oder mit fremden Transportmitteln transportieren. Eine Transportversicherung schützt Ihre Firma vor den finanziellen Folgen, wenn die Ware auf dem Transport beschädigt wird oder verloren geht. Eine solche Versicherung ist umso wichtiger, je wertvoller die Waren sind oder je länger die Transportstrecke ist.
Versichert sind die Gefahren die mit dem Transport zusammenhängen. Das können zum Beispiel ein Unfall des Transportfahrzeuges sein. Oder der Einbruchdiebstahl in den Transporter. Auch der Diebstahl des gesamten Fahrzeugs, ein Unfall beim Beladen und Entladen, ein Fahrzeugbrand und so weiter. In der Regel ist der gesamte Transportweg versichert.
Also vom Einladen beim Absenders bis zur Eingangstür des Empfängers. Somit ist das Beladen und Entladevorgänge sowie die notwendige Zwischenlagerung im Versicherungsschutz eingeschlossen. Die Güterversicherungen vieler Versicherer decken darüber hinaus den Warentransport auch auf dem Landweg als auch auf dem Seeweg und dem Luftweg ab. Eine Transportversicherung kann man Deutschlandweit, Europaweit oder auch Weltweit abschließen. Der Geltungsbereich ist mit dem Versicherer vor Antragsstellung abzusprechen
Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert der zu Transportierenden Güter. Der Versicherer ersetzt dann bei einem Schaden den maximalen versicherten Warenwert. Die Kosten für die Transportversicherung berechnen sich nach diesem festgelegten versicherten Wert und nach den Transportgefahren. Das hängt davon ab, welche Waren wie und wohin transportiert werden. Weltweiter Transport kostet natürlich mehr als die Lieferung innerhalb Deutschland
Die Transportversicherung ersetzt den versicherten finanziellen Schaden, der für das Unternehmen entsteht. Das können die Kosten sein, die für die Reparatur der versicherten Waren anfallen. Ist nichts mehr zu reparieren und liegt ein Totalschaden oder kompletter Verlust der Güter vor, wird der Warenwert bis zur festgelegten Versicherungssumme bezahlt. Meistens beinhaltet eine Transportversicherung auch, dass bei einem Schadensfall die Kosten für die Zwischenlagerung ersetzt wird
Lohntransporte in der Landwirtschaft sind jetzt versicherungspflichtig. Lohnunternehmen dürfen reine Transporte oder Dienstleistungen mit Transportanteilen jetzt nur noch dann ausführen, wenn der Betrieb eine Güterkraftverkehrserlaubnis vorzuweisen hat.
Der Unternehmer benötigt ab sofort eine Güterschadenhaftpflichtversicherung. Während für den erlaubnisfreien Werkverkehr keine Versicherungspflicht besteht, hat der Unternehmer, der gewerblichen Güterkraftverkehr (Fahrzeuge/Fahrzeugeinheiten über 3,5 t Gesamtgewicht) betreibt, eine Versicherung
entsprechend § 7 GüKG mit folgenden Merkmalen abzuschließen
Der Unternehmer hat sich gegen die Schäden zu versichern, für die er bei Beförderungen mit Beladeort und Entladeort im Inland nach dem Vierten Abschnitt des Handelsgesetzbuchs (Transportrecht im HGB §§ 407 bis 475) in Verbindung mit dem Frachtvertrag haftet. Die Mindestversicherungssumme beträgt 600.000 Euro je Schadensfall. Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung und einer Jahreshöchstersatzleistung, die nicht weniger als das Zweifache der
Mindestversicherungssumme betragen darf, sind erlaubt. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass während der Beförderung ein gültiger Versicherungsnachweis mitgeführt wird. Das Fahrpersonal muss den Versicherungsnachweis während der Beförderung mitführen und Kontrollberechtigten auf Verlangen zur Prüfung vorzulegen
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