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Versicherungsmakler - Versicherungsfachwirt
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Sie zahlt für Schäden, die Dritten durch Ihr Fahrzeug zugefügt werden.
Die Versicherungssummen betragen für Personenschäden mindestens 7,5 Millionen Euro, bei Sachschäden sind es 1,12 Millionen Euro und für Vermögensschäden sind 50.000 Euro. Eine Vollkasko- bzw. Teilkaskoversicherung deckt Schäden an Ihrem Fahrzeug ab.
Am bekanntesten ist die Schadenfreiheitsklasse, der Fahrzeugtyp und der Zulassungsbezirk. Durch weitere Tarifmerkmale können Sie in der Kfz-Versicherung Geld sparen. Unterschiedlichste Risiken und Rabatte können dazu führen, dass die Kfz-Versicherung deutlich preiswerter wird. Steht das Fahrzeug in einer abschließbaren Garage? Haben Sie Wohneigentum? Fahren Sie weniger als 10.000 km? Zahlen Sie die Beiträge zur Autoversicherung jährlich? Als Autobesitzer können Sie evtl. von weichen Tarif-Merkmalen profitieren und eine günstigere Kfz-Versicherung nutzen. Ein Vergleich lohnt sich oft.
Stellen Sie bitte online einen Antrag auf eine Kfz-Versicherung. Im Anschluss erhalten Sie eine EVB-Nummer (Versicherungsbestätigung) zur Zulassung Ihres Fahrzeugs. Oder nutzen Sie einfach das Formular "EVB-anfordern" unter dem Menüpunkt Service.
Berechnen Sie in wenigen Schritten Ihren individuellen Tarif
Wer auch die Schäden am eigenen Auto absichern will, braucht eine Vollkasko oder Teilkaskoversicherung. Bei der Teilkasko sind Schäden durch Brand, Diebstahl oder Hagel versichert. Auch die Glasschäden und die Wildunfälle sind bei der Teilkasko versichert. Die Vollkaskoversicherung kommt zusätzlich auch noch für selbst verursachte Unfälle und Schäden am eigenen Auto sowie für Vandalismus auf
Zu beachten gilt auch, dass es bei der Vollkasko (VK) einen SF-Rabatt gibt. Das hat die Teilkasko nicht, das liegt man immer bei 100 Prozent. Wer schon lange Unfallfrei fährt, hat möglicherweise durch den SF-Rabatt etwa den gleichen Beitrag wie bei der Teilkasko alleine.
Ob eine Haftpflichtversicherung ausreicht oder ob man auch noch zusätzlich eine Kaskoversicherung abschließt, hängt auch vom Alter und vom Wert des Autos ab. Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich meistens nur für relativ neuwertige Fahrzeuge. Wenn das Auto nicht älter als 18 Monate ist, ersetzt die Vollkasko bei einem Totalschaden in der Regel den Neuwert des Wagens, man erhält also mindestens den Kaufpreis erstattet. Teilkaskoversicherungen sind günstiger und lohnen sich entsprechend länger, Experten sprechen von bis zu acht Jahren. Später sind dann die Erstattungsbeträge so gering, so dass sich eine Kaskoversicherung nicht mehr rechnet.
Die Regionalklasse spiegelt die Schadensbilanz und die Unfallbilanz einer Region wider. Sie ist eines von zahlreichen Tarifmerkmalen abhängig. Die Unternehmen berücksichtigen diese zur Berechnung des Versicherungsbeitrags. Die Regionalklasse wird in der Kfz-Haftpflicht vom Fahrverhalten des Autofahrers in einem Zulassungsbezirk beeinflusst. In der Kaskoversicherung fließen die örtlichen Besonderheiten wie die Diebstahlhäufigkeit, die Sturmschäden und Hagelschäden und die Anzahl der Wildunfälle mit ein
Kfz-Haftpflicht: für Schäden, die Sie mit Ihrem Auto anderen zufügen
Die Kfz-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung schützt Sie vor zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug Andere schädigen.
Kaskoversicherung: für Schäden an Ihrem Fahrzeug
Die Kaskoversicherung ersetzt Schäden, die Ihnen durch die Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust Ihres eigenen Fahrzeugs entstehen. Mitversichert sind auch bestimmte Teile, soweit sie im Fahrzeug eingebaut sind. Mit dem Fahrzeug beförderte Sachen sind in der Kaskoversicherung nicht versichert.
Fahrerschutz
Im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls sind Personenschäden des Fahrers nicht versichert. Der Fahrerschutz schließt diese Versicherungslücke.
Auslandschutz
Die Versicherungssummen in anderen Ländern reichen oft nicht aus, um den entstandenen Schaden bei unverschuldeten Unfällen zu ersetzen. Der Auslandschutz sichert eine Entschädigung nach deutschem Recht.
GAP-Deckung auch für kreditfinanzierte Pkw
Bei einem Diebstahl oder Totalschaden eines geleasten oder kreditfinanzierten Pkw kommt es oft vor, dass die Restforderung über dem Wiederbeschaffungswert liegt, der von der Kaskoversicherung ersetzt wird. Die GAP-Deckung übernimmt dieses Risiko aus dem Finanzierungs-/Leasingvertrag.
Mit dem Europäischen Unfallbericht und der grünen Versicherungskarte können Sie, wenn Sie im Ausland einen Unfall haben, unkompliziert den Unfallhergang und die Schäden am Auto aufnehmen – auch über Sprachbarrieren hinweg. Den Unfallbericht gibt es in elf Sprachen: Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch und Russisch. Den Europäischen Unfallbericht können bei Ihrer Kfz-Versicherung anfordern.
Prüfung durch Sachverständigen
Es kann von einem unkundigen Geschädigten nicht erwartet werden, die Reparaturkosten seines Fahrzeuges selbst zu benennen. Er darf einen Sachverständigen zur Schätzung des Schadens hinzuziehen. Das sollte aber mit dem Haftpflichtversicherer abgesprochen werden. Diese haben manchmal eigene Schadensgutachter.
Wenn Ihr gestohlen wurde, wird der Diebstahl von der Kfz-Teilkaskoversicherung ersetzt. Für die Versicherung macht es keinen Unterschied, wie ein Auto geknackt wurde. Wer für seinen PKW eine Vollkasko versichert hat, geht ebenfalls nicht leer aus, die Teilkasko ist in der Vollkasko inbegriffen.
Ist das Auto nicht geklaut, sondern ein festinstalliertes Navi oder andere fest mit dem Pkw verbundene Teile, sind diese Schäden auch über die Teilkasko versichert. Ersetzt wird Zubehör, das ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeuges dient. Dazu zählt auch ein Kindersitz. Mobile Navis, Smartphones, Laptops oder andere Wertgegenstände, Sachen die nicht fest im Auto verbaut sind, werden von der Teilkaskoversicherung nicht ersetzt.
Was braucht Ihre Kfz-Versicherung, wenn das Auto gestohlen wurde?
Autofahrer sollten ihrer Kfz-Versicherung folgende Angaben machen:
Wenn fest mit Ihrem Auto verbundenen Teile fehlen bzw. ausgebaut wurden, so dass keinerlei Spuren zu sehen sind (Beschädigungen des Armaturenbretts), kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Bei der Polizei sollte unbedingt eine Strafanzeige gestellt werden.
Ist Ihnen bei Aussteigen aus dem Auto auch schon mal das Handy aus der Hosentasche gefallen und wurde beschädigt? Schauen Sie mal die Leistungen einer Handyversicherung an
Monatlich oder Jährlich die Versicherungsbeiträge zahlen?
Fazit: Wenn es möglich ist, sollte auf jährliche Zahlung umstellen werden, es lohnt sich!