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Versicherungsmakler - Versicherungsfachwirt
Schon ein kleiner Fuhrpark kostet viel Geld – und muss daher gut abgesichert sein. Die Kfz-Flottenversicherung übernimmt das finanzielle Risiko von Unfällen oder Diebstählen. Sie ersetzt Ihren Haftpflichtschaden und wehrt unberechtigte Ansprüche ab – auch vor Gericht. Und wenn Sie einmal selbst einen Unfall verursachen, leistet die ergänzende Vollkaskoversicherung für den Fahrzeugschaden.
Damit auch Ihre Fahrer bei einem selbst verschuldeten Unfall abgesichert sind, können Sie den Fahrerschutz mit in Ihren Versicherungsschutz integrieren – und so die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und die Attraktivität Ihrer Arbeitsplätze erhöhen.
Fordern Sie jetzt unverbindlich einen Vergleich an. Oder rufen Sie uns an und wir beraten Sie persönlich und individuell. Lassen Sie sich eine unverbindliche Berechnung zu Flotten-Kfz-Versicherung erstellen
Als Betreiber eines kleineren Fuhrparks können Sie die starken Leistungen eines klassischen Flottentarif nutzen nutzen. Er gilt für alle zulassungspflichtigen Kfz. Sie können Ihre Pkw und Lkw damit versichern, aber auch alle anderen geschäftlich genutzten Fahrzeugarten. Als Gewerbekunde profitieren Sie dabei von einer vereinfachten Tarifierung. So sichern Sie sich ganz unbürokratisch einen umfassen den und starken Kfz-Versicherungsschutz mit besonders günstigen Beiträgen.
Denken Sie auch an den Inhalt Ihrer Fahrzeuge. An die Waren und Werkzeuge. Mit einer Werkverkehrsversicherung
In den Flotten-Tarifen wird die Garantieleistung nach einer Reparatur von Karosserieschäden, bei Lackschäden und Glasschäden auf sechs Jahre verlängert. Voraussetzung ist, dass die Reparatur im Rahmen des VHV Schadenservice PLUS in zertifizierten Partnerwerkstätten durchgeführt wird.
Es gibt noch weitere Verbesserungen: Die Absicherung bei Tierbissschäden inklusive Folgeschäden wurde auf 3.000 Euro erhöht. Mit einer Tariferweiterung können diese Schäden sogar bis 5.000 Euro mitversichert werden. Ebenfalls im Versicherungsschutz standardmäßig inbegriffen ist die Absicherung der Fahrzeuge beim Transport auf Schiffen. Für die Flottentarif über 5 PKW gilt ab sofort eine verlängerte Neupreisentschädigung von 18 Monaten und auch die Sonderausstattungen sind mitversichert.
Zusätzlich kann die Flottenversicherung der VHV mit Zusatzleistungen wie z.B. der Fahrer-Unfallversicherung ergänzt und so dem individuellen Bedarf des Unternehmens angepasst werden. Diese Leistungserweiterungen gelten durch die Leistungs-Update-Garantie auch für frühere Flotte-GARANT Generationen. Somit bleibt die bestehende Versicherung automatisch auf dem neusten Stand.
Mit dem Flottentarif sind schon ab fünf Motorfahrzeugen günstige Rahmenvereinbarungen möglich, die Ihre Kosten und den Verwaltungsaufwand reduzieren. Die Stückbeiträge werden nach der Motorleistung eingestuft geben Ihnen eine Kalkulationssicherheit. Sie reichen einfach eine Kopie der Zulassungsbescheinigung ein und schon ist der Versicherungsschutz mit der Inbetriebnahme des Fahrzeugs gesichert.
Die Tarife zum Flottentarif werden ständig weiter entwickelt. Durch die Leistungs-Update-Garantie in allen GARANT-Tarifen wird Ihre bestehende Versicherung immer auf den neuesten Stand gebracht. Sie erhalten automatisch die neuen verbesserten Leistungen, wenn die Produkt weiterentwickelt werden. Das Beste daran: Es kostet Sie keinen Cent mehr. Die Leistungs-Update-Garantie ist Beitragsfrei
Für Großflotten ab 35 Kraftahrzeugen können individuelle Versicherungskonzepte entwickelt werden. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten unsere Spezialisten Lösungen, die Ihre besonderen Wünsche berücksichtigen. Preis und Leistung bestimmen wir gemeinsam, ganz nach den A- Individuelle Risikoerfassung und -kalkulationnsprüchen Ihrer Firma. Ihre Vorteile im Überblick:
Der Zusatzschutz für Ihren Fahrer
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt bei selbst verschuldeten Unfällen nur für die Schäden der anderen Unfallbeteiligten auf. Sie können gegen einen geringen Aufpreis den Fahrerschutz einschließen. Damit erhalten die betroffenen Fahrer Ihrer Lkw und Zugfahrzeuge oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen eine Entschädigungsleistung bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Kfz-Haftpflichtversicherungssumme für Personenschäden.
Haben Sie als Firmeninhaber schon mal Ihre Betriebshaftpflichtversicherung verglichen? Ein Vergleich kostet nichts