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Wie jedes Jahr werden zum 1. Januar die neuen Beiträge zur Beitragsbemessungsgrenze für das Versicherungsrecht, Leistungsrecht und Beitragsrecht neu festgelegt
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gibt jedes Jahr die neuen maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung bekannt. Jedes Jahr werden für das nächste Kalenderjahr die Rechengrößen zur Sozialversicherung der Entwicklung der Löhne und Gehälter in Deutschland angepasst.
Die Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) legt den Verdienst, bis zu der man in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert ist. Ab diesen Einkommen ein Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) möglich.
Einkommen 2025: 6.150 Euro im Monat, 73.800 Euro im Jahr
Einkommen 2024: 5.775 Euro im Monat, 69.300 Euro im Jahr
Einkommen 2023: 5.550 Euro im Monat, 66.600 Euro im Jahr
Einkommen 2022: 5.362 Euro im Monat, 64.350 Euro im Jahr
Einkommen 2021: 5.362 Euro im Monat, 64.350 Euro im Jahr
Einkommen 2020: 5.212 Euro im Monat, 62.550 Euro im Jahr
Einkommen 2019: 5.062 Euro im Monat, 60.750 Euro im Jahr
Einkommen 2018: 4.950 Euro im Monat, 59.400 Euro im Jahr
Einkommen 2017: 4.800 Euro im Monat, 57.600 Euro im Jahr
Einkommen 2016: 4.687 Euro im Monat, 56.250 Euro im Jahr
Einkommen 2015: 4.575 Euro im Monat, 54.900 Euro im Jahr
Einkommen 2014: 4.462 Euro im Monat, 53.550 Euro im Jahr
Einkommen 2013: 4.350 Euro im Monat, 52.200 Euro im Jahr
Einkommen 2012: 4.237 Euro im Monat, 50.850 Euro im Jahr
Einkommen 2011: 4.125 Euro im Monat, 49.500 Euro im Jahr
Einkommen 2010: 4.162 Euro im Monat, 49.950 Euro im Jahr
Einkommen 2009: 4.050 Euro im Monat, 48.600 Euro im Jahr
Einkommen 2008: 4.012 Euro im Monat, 48.150 Euro im Jahr
Die BBG ist der Wert, bis zu dem das Monatseinkommen der Beschäftigten zur Bemessung der Versicherungsbeiträge angerechnet wird. Der darüber liegende Teil des Entgelts ist beitragsfrei in der entsprechenden Versicherung. Das Krankengeld in der GKV bemisst sich ebenfalls maximal aus der BBG
Die Gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung
2025: 5.512 Euro im Monat, 66.150 Euro im Jahr
2024: 5.175 Euro im Monat, 62.100 Euro im Jahr
2023: 4.987 Euro im Monat, 59.850 Euro im Jahr
2022: 4.837 Euro im Monat, 58.050 Euro im Jahr
2021: 4.837 Euro im Monat, 58.050 Euro im Jahr
2020: 4.687 Euro im Monat, 56.250 Euro im Jahr
2019: 4.537 Euro im Monat, 54.450 Euro im Jahr
2018: 4.425 Euro im Monat, 53.100 Euro im Jahr
2017: 4.350 Euro im Monat, 52.200 Euro im Jahr
2016: 4.237 Euro im Monat, 50.850 Euro im Jahr
2015: 4.125 Euro im Monat, 49.000 Euro im Jahr
2014: 4.050 Euro im Monat, 48.600 Euro im Jahr
2013: 3.937 Euro im Monat, 47.250 Euro im Jahr
2012: 3.825 Euro im Monat, 45.900 Euro im Jahr
2011: 3.712 Euro im Monat, 44.550 Euro im Jahr
2010: 3.750 Euro im Monat, 45.000 Euro im Jahr
2009: 3.675 Euro im Monat, 44.100 Euro im Jahr
2008: 3.600 Euro im Monat, 43.200 Euro im Jahr
2025: 8.050 Euro im Monat, 96.600 Euro im Jahr
2024: 7.550 Euro im Monat, 90.600 Euro im Jahr
2023: 7.300 Euro im Monat, 87.600 Euro im Jahr
2022: 7.050 Euro im Monat, 84.600 Euro im Jahr
2021: 7.100 Euro im Monat, 85.200 Euro im Jahr
2020: 6.900 Euro im Monat, 82.800 Euro im Jahr
2019: 6.700 Euro im Monat, 80.400 Euro im Jahr
2018: 6.500 Euro im Monat, 78.000 Euro im Jahr
2017: 6.350 Euro im Monat, 76.200 Euro im Jahr
2016: 6.200 Euro im Monat, 74.400 Euro im Jahr
2015: 6.050 Euro im Monat, 72.600 Euro im Jahr
2014: 5.950 Euro im Monat, 71.400 Euro im Jahr
2013: 5.800 Euro im Monat, 69.600 Euro im Jahr
2012: 5.600 Euro im Monat, 66.000 Euro im Jahr
2011: 5.500 Euro im Monat, 66.000 Euro im Jahr
2010: 5.500 Euro im Monat, 66.000 Euro im Jahr
2009: 5.400 Euro im Monat, 64.800 Euro im Jahr
2008: 5.300 Euro im Monat, 63.600 Euro im Jahr
Auf die Bezugsgröße West beziehen sich die Grenzwerte in der Sozialversicherung, in der Krankenversicherung z. B. die Einkommensgrenze für die Familienversicherung. Die errechnet sich aus dem Durchschnittsgehalt der gesetzlichen Rentenversicherungen (durchschnittliches Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten) im jeweils vorvergangenen Kalenderjahr.
2025: 3.745 Euro im Monat, 44.940 Euro im Jahr
2024: 3.535 Euro im Monat, 42.420 Euro im Jahr
2023: 3.395 Euro im Monat, 40.740 Euro im Jahr
2022: 3.241 Euro im Monat, 38.901 Euro im Jahr
2021: 3.290 Euro im Monat, 39.480 Euro im Jahr
2020: 3.185 Euro im Monat, 38.220 Euro im Jahr
2019: 3.115 Euro im Monat, 37.380 Euro im Jahr
2018: 3.045 Euro im Monat, 36.540 Euro im Jahr
2017: 2.975 Euro im Monat, 35.700 Euro im Jahr
2016: 2.905 Euro im Monat, 34.860 Euro im Jahr
2015: 2.835 Euro im Monat, 34.020 Euro im Jahr
2014: 2.765 Euro im Monat, 33.180 Euro im Jahr
2013: 2.695 Euro im Monat, 32.340 Euro im Jahr
2012: 2.625 Euro im Monat, 31.500 Euro im Jahr
2011: 2.555 Euro im Monat, 30.660 Euro im Jahr
2010: 2.555 Euro im Monat, 30.660 Euro im Jahr
2009: 2.520 Euro im Monat, 30.240 Euro im Jahr
2008: 2.485 Euro im Monat, 29.820 Euro im Jahr
Die Zahlen sind jetzt noch vorläufig. Das neue Bundeskabinett wird sich mit dem entsprechenden Entwurf befassen: Erst gegen Ende des Jahres wird dann der Bundesrat entscheiden. Änderungen sind erfahrungsgemäß jedoch kaum zu erwarten