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Versicherungsmakler - Versicherungsfachwirt
Ein Fehler kann schnell weitreichende Konsequenzen haben und ein Vermögen kosten – Ihr Vermögen.
Im Dienstleistungssektor tätige Personen und Institutionen sind einem besonderen Risiko ausgesetzt, denn Vermögenschäden können grundsätzlich nur im Rahmen der vertraglichen Haftung geltend gemacht werden. Hier schützt die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Echte Vermögensschäden sind entgangene finanzielle Vorteile oder finanzielle Nachteile, die Ihre Kunden durch Ihren falschen oder unterlassen Rat erlitten haben.
Die Berufe, die eine beratende, begutachtende oder eine aufsichtführende Tätigkeiten ausüben, sollten eine Vermögensschadenhaftpflicht abschließen. Für die meisten wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder Ärzte ist die Versicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Doch auch andere Berufszweigen aus der Dienstleistungsbranche, zum Beispiel bei Ingenieuren oder Architekten, verlangen Auftraggeber häufig den Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Lassen Sie sich einen Vergleich oder ein Angebot zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zusenden
Ein Unternehmensberater ist beratend für eine Logistikfirma tätig. Aber darauf hin steigt der Zeitaufwand für das Transportieren von Waren und Gütern enorm. Das Unternehmen fordert vom Berater die mehr entstandenen Arbeitskosten sowie das Berater-Honorar zurück.
Ein Lohn-Buchhalter überweist die Gehaltszahlungen seines Mandaten zu spät. Da die Konten nicht rechtzeitig gedeckt waren und ins Minus gingen, fallen teilweise Verzugszinsen bei den Mitarbeitern an. Diese fordern Regress für den Überziehungszins.
Ein Freiberuflicher Software-Programmierer kopierte versehentlich einen Virus in die Firmensoftware des Kunden ein. Es musste neu Instaliert werden, um den Virus zu entfernen. Diese Kosten sowie der entgangene Gewinn wegen Stillstand der Produkion wurden geltend gemacht.
Ein Berater für Projektmanagements übernimmt in USA bei einem Fabrikneubau die Projektsteuerung und Projektleitung. Bei der Abgabe von Standortrechtlicher Unterlagen wurden Fehler gemacht. Die Produktion konnte zum geplanten Termin nicht starten. Der Produktionsausfall wurde beim Berater geltend gemacht
Ihr Versicherer hat die Pflicht, die Haftung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zu übernehmen.
Es kann ja sein das die Forderung des Anspuchstellers unberechtigt ist. So mancher hat schon in Unwissenheit und mangels einer Haftpflicht gezahlt.
Mit dem Firmeninhaber sind alle weitere Betriebsangehörige versichert, die in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit Dritte schädigen. Wenn freie Mitarbeiter oder Honorarkräfte beschäftigt sind, können diese entsprechnend Ihrer Tätigkeit auch mitversichert werden
Die Vermögensschadenhaftpflicht ist eine wichtige Absicherung für jene, die andere beraten oder fremde Vermögensinteressen wahrnehmen. Ein vermoegensschaden kann Ihrer Firma sehr viel Geld kosten. Nutzen Sie einen Vergleich zur Vermögensschadenhaftpflicht