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Versicherungsmakler - Versicherungsfachwirt
Sie nehmen die Zukunft in die Hand und bauen Ihr Eigenheim. Als verantwortungsvoller Bauherr wissen Sie, dass gerade private Bauvorhaben lückenlos abgesichert werden müssen.
Als privater Bauherr sollten Sie die Bauleistungsversicherung in jedem Fall abschließen. Denn sie ersetzt die während der Bauzeit eintretenden Schäden am Rohbau oder an den Baumaterialien, ganz gleich wer von den Baubeteiligten dafür verantwortlich ist – zum Beispiel dann, wenn Dachziegel vom Kran fallen und die Dachkonstruktion beschädigen.
Die Bauleistungs- Versicherung deckt den Ersatz für unvorhergesehene Schäden an den Bauleistungen, die während der Bauzeit auftreten. Fest steht: diese Schäden können die Haushaltskasse des Bauherren stark belasten. Und sie sind sehr vielfältig. Beispiele dafür sind: Sachschäden durch Bauunfälle, höhere Gewalt, Baugrundprobleme, Vandalismus und Diebstahl
Bauunfälle passieren leider sehr häufig, meistens durch einen schlechten Bauuntergrund, höhere Gewalt oder Vandalismus. Ihr Vorteil: Der Versicherungsschutz gilt auch für die Leistungen der Subunternehmer.
Versichert sind:
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Die Bauleistungsversicherung kommt für viele Schäden auf: Unwetterschäden, Diebstahl von Gebäudebestandteilen oder mutwillige Beschädigung durch Unbekannte. Versichert wird der Wert der gesamten Bauleistungen. Zu beachten gilt dabei das Schäden durch ortsübliche und jahreszeitlich übliche Witterungseinflüsse sowie mangelhafte Handwerkerleistungen ausgeschlossen . Der Versicherungsschutz kann aber auf weitere Risiken erweitert werden. Zu nennen sind Überschwemmungen oder Vandalismus.
Fragen Sie als Bauherren bei der Baufirma und den Handwerkern an, ob diese sich am Beitrag für die Bauleistungsversicherung beteiligen. Die Versicherung kommt meisten dann auch für Schäden auf, wenn der Schaden zu Lasten der Baufirma geht. Wie etwa bei Folgen von Materialfehlern.
Als Hausbauer sollten Sie den bauausführende Bauunternehmer fragen, ob er eine sogenannte Baufertigstellungsversicherung hat. Die Pleite einer Baufirma ist ein Risiko, mit dem Bauherren rechnen müssen. Das kommt öfter vor als man denkt. Wenn dann Ihre Baufirma Insolvenz anmelden muss, bleibt Ihnen dann nichts mehr anderes übrig, als einen anderen Bauhandwerker zu beauftragen. Dann wird meistens auch noch alles teurer
Als Bauherren sind Sie auch dann auf der sicheren Seite, wenn der Bauhandwerker eine Baugewährleistungsversicherung vorweisen kann. Der Hauseigentümer stellt nach Jahre nach der Schlüsselübergabe einen Gewährleistungsmängel. In den meisten Fällen haftet eine Baufirma für fünf Jahre. Muss diese aber in dieser Zeit Konkurs anmelden, kommt die Baugewährleistungsversicherung für eventuelle Mängel auf
Unbekannte Dritte
Sturm und Regen
Zusatzbausteine für Brand, Blitzschlag, Explosion
Die Nachhaftung