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Versicherungsmakler - Versicherungsfachwirt
Jeder hat sie, wertvolle Geräte wie Handys, Tablet und Navis. Ihre Tragbaren Elektronikgeräte sind zu ständigen Begleitern geworden. Oft werden dies Geräte auch auf Fahrten mit dem Auto mitgenommen. Das schafft Gelegenheiten für Diebe und Einbrecher. Das vor allem, wenn populäre Gadgets wie Smartphones in der Mittelkonsole liegen bleiben. Auch ein Saugnapf an der Autoscheibe sagt einem Dieb: Es könnte ein Navi im Handschuhfach liegen. Die Frage, wer für Diebstähle aus dem Auto aufkommt, ist nicht ganz einfach zu beantworten.
Gängige Hausratversicherungen sichern den Autoinhalt von Privatkunden nur begrenzt ab. Die Klausel "Diebstahl aus dem Kfz" birgt Einschränkungen hinsichtlich versicherter Gegenstände, des Geltungsbereichs sowie der Entschädigungshöhe. Dieses neue Produkt schließt eine wichtige Lücke in der Absicherung des persönlichen Eigentums.
Was ist in einer Autoinhaltsversicherung versichert?
Gegenstände des Versicherungsnehmers und seiner Familie im Innenraum des PKW, zum Beispiel
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Das Angebot auf dieser Seite bezieht sich auf den Privaten Nutzer. Als Selbständiger benötigen Sie eine Gewerbliche Transportversicherung, auch Werkverkehrsversicherung genannt. Sie benötigen dann eine Transportversicherung, wenn Sie Waren oder teure Werkzeuge im eigenen Fahrzeug mitnehmen. Vor allem Kleinunternehmern und Handwerkern sollten sich dem Wert Ihrer Waren und Werkzeuge bewusst werden und dementsprechend versichern
Die neue Autoinhaltsversicherung schützt private als auch beruflich genutzte Gegenstände im Innenraum von PKW bis 3,5 Tonnen. Nicht zu versichern sind Lastkraftwagen, Wohnmobile und Wohnwagen, Campingfahrzeuge und Anhänger.
Versichert sind die Gegenstände des Versicherungsnehmers sowie der in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen gegen Einbruchdiebstahl, Raub, Unfall, Brand, Explosion, Sturm und Hagel. Dienstlich genutzte Gegenstände werden allerdings nur mit einem Anteil zu 50 Prozent der Versicherungssumme ersetzt. Der Schutz gilt europaweit und rund um die Uhr.
Gedeckt sind beispielsweise elektronische Geräte, Handtaschen mit Inhalt (auch Bargeld und Schmuck), Kleidung und Accessoires wie Brillen und Uhren, Reisegepäck, Einkäufe, Sportausrüstungen sowie die Kosten für die Wiederbeschaffung von amtlichen Ausweisen sowie EC- und Kreditkarten.