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Versicherungsmakler - Versicherungsfachwirt
Ein Leck in der Fußbodenheizung, ein Sturmschaden am Dach, eine geplatzte Wasserleitung oder ausbleibende Mieteinnahmen nach einem Brand. Schäden am Wohneigentum werden schnell sehr teuer und können sogar die finanzielle Existenz gefährden. Umso besser, wenn Sie einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite haben, der Sie umfassend schützt. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Ihnen den finanziellen Schaden, wenn Ihr häusliches Eigentum beschädigt wird.
Mit einer Wohngebäudeversicherung sind Sie versichert, wenn Ihre Immobilie durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel beschädigt oder zerstört wird. Ein Ausbau Ihres Schutzes ist mit individuellen Zusatzleistungen möglich.
Bayern streicht staatliche Nothilfen für Hochwasseropfer.
Der Freistaat Bayern wird ab dem 1. Juli 2019 keine staatlichen Soforthilfen bei Naturkatastrophen zahlen. Staatshilfen sind kein Ersatz für fehlenden Versicherungsschutz. Hausbesitzer sollten ihre Wohngebäudeversicherung prüfen, ob alle Naturgefahren (Elementarversicherung) umfassend versichert sind.
Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot zur Wohngebäudeversicherungan. Oder rufen Sie uns an und wir beraten Sie persönlich und individuell
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Durch einem Zusatzbaustein können Sie Ihre Wärmepumpe auch vor Schäden durch Naturereignisse versichern.
In Ihrer Wohngebäudeversicherung kann die Versicherung Ihrer Wärmepumpe begrenzt sein. Nicht immer sind alle Risiken, die speziell die Wärmepumpe betreffen, abgedeckt. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, eine separate Wärmepumpenversicherung abzuschließen.
Versichern Sie Ihr Wohngebäude zusätzlich gegen Elementarschäden.
Der Klimawandel und immer öfter auftretender Naturkatastrophen verursachen immer mehr Schäden durch Hochwasser und Überschwemmung.
Weil die Zerstörungskraft der Naturgewalten besonders groß sind ist auch oft der Schaden dementsprechend verheerend.
Eine zusätzliche Elementarschadenversicherung versichert folgende Schadensursachen:
Die Kombination aus Elementarversicherung und Wohngebäudeversicherung bietet somit einen umfangreichen Versicherungsschutz. Im Schadenfall sind bei Gebäudeschäden optimal abgesichert sind. Damit auch Ihr wertvoller Hausrat versichert ist sollten Sie an eine Hausratversicherung denken.
Bei Sturmschäden an Ihren Auto sollten Sie an die Teilkasko Ihrer Autoversicherung denken
Ist eine feuchte Wand in einer Duschecke oder Wannenecke ein von der Versicherung zu zahlender Leitungswasserschaden oder ein nicht versicherter Schwammschaden? Vor dem Oberlandesgericht Schleswig-Holsteinische OLG bekamm der geschädigtem Hausbesitzer Recht.
Bei einer Renovierung des Badezimmers kann eine unangenehme Überraschung ans Licht. Beim runternehmen der Badfliesen zeigt sich, dass die Wand durchfeuchtet war. Ein Sachverständiger stellt als Ursache einem altersbedingten Verschleiß einer Fuge am Übergang von Badewanne zur Wand fest. Die Sanierung der feuchten Wand soll etwa 6.500 Euro kosten.
Der Wohngebäudeversicherer weigerte sich die Kosten des Wasserschadens zu übernehmen. Seine Begründung war, dass die Schäden durch Spritzwasser und Planschwasser entstanden sind. Eventuell sei mit der Handbrause Wasser beim Duschen auf die Fensterbank gespritzt und von dort in das Ständerwerk gelaufen.
Weder die Fensterbank noch die verfliesten Wände gehörten zu den mit dem Wasserrohrsystem verbundenen Einrichtungen im Sinne der Versicherungsbedingungen. Des weiterem sei ein Anspruch auf Schadenersatz des Klägers gemäß den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen, weil alle Bauteile mit Schwamm befallen gewesen seien.
Mit folgender Begründung: Der Versicherungsschutz erstreckte sich nicht auf Schwammschäden. Doch das OLG kam zu einer anderen Feststellung. Ein Versicherungsfall sei eingetreten. Der Kläger kann von der Gebäudeversicherung die Bezahlung des Wasserschadens verlangen.
Als Leitungswasser gilt auch Wasser, das bestimmungswidrig und unmittelbar ausgetreten ist aus:
Es ist unerheblich, ob das Wasser durch die Silikonfuge zwischen dem Badewannenrand und Fliesenunterkante in die Wand eingedrungen oder durch die Fliesen in die Wand gelaufen sei, meinte das Gericht. Ein Schwammschaden liegt somit nicht vor