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Versicherungsmakler - Versicherungsfachwirt
Ein moderner und stets einsatzbereiter Maschinenpark ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für Ihren Erfolg in der Baubranche.
Teure Maschinenreparaturen oder gar ein Totalverlust eines hochwertigen Gerätes können Ihren Betrieb essenziell beeinträchtigen.
Folgende Bereiche können Sie absichern:
Mit der Baugeräteversicherung und Baumaschinenversicherung schützen Sie Ihre fahrbaren oder transportablen Baugeräte und Baumaschinen.
Die Baugeräte-Kasko-Versicherung deckt bereits umfangreiche Schäden an Geräten und Maschinen ab.
Die weitergehende Maschinenversicherung und Kasko-Versicherung bietet Ihnen zusätzlichen Versicherungsschutz bei Maschinenbruchschäden.
Wichtig für Bauunternehmer ist auch eine Betriebshaftpflichtversicherung
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Ein großes Risiko ohne die Baumaschinenversicherung
In vielen Firmen kommen immer Technisch aufwändigere und teurere Maschinen zum Einsatz. Ein Schaden an Ihrer Arbeitsmaschine kann hohe Kosten verursachen und die Existenz Ihrer Firma gefährden. Eine Maschinenversicherung bzw. Maschinenbruchversicherung schützt Sie gegen Schäden durch Brand, Kurzschluss, Überspannung, Bedienungsfehler, Explosion, Frost, Sturm, Blitzschlag, Konstruktionsfehler und Materialfehler, böswillige Beschädigung, Versagen von Regeleinrichtungen und weitere Risiken.
Sie können die Maschinenversicherung als Einzelversicherung für bestimmte Maschinen oder auch als Pauschalvertrag für alle Maschinen Ihres Betriebs abschließen. Versicherbar sind fest installierte Maschinen, aber auch transportable Geräte wie Krane, Baumaschinen oder Gabelstapler. Bei Totalschäden ersetzt der Versicherer den Zeitwert der zerstörten Maschinen, bei Teilschäden übernimmt er die Kosten für die Reparatur. Verschleißschäden werden nicht ersetzt. In der Maschinenversicherung wird meist eine Selbstbeteiligung vereinbart, um den Versicherungsbeitrag günstig zu halten.
Ihre fahrbaren Maschinen kosten nicht nur viel Geld. Sie sind oft auch leicht zu transportieren. Und somit sind Ihre Geräte einem besonders hohen Diebstahlrisiko ausgesetzt. Mit der Maschinenversicherung können Sie Ihre Maschinen auch gegen Diebstahl, Einbruch-Diebstahl und Raub versichern
Bei einem Schaden erstattet der Versicherer einen Teilschaden und einem Totalschaden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten kleiner als der Zeitwert der beschädigten Maschine sind. Wenn die Wiederherstellungskosten bzw. Reparaturkosten höher als der Zeitwert sind, so liegt ein Totalschaden vor. Bei einem Teilschaden werden die tatsächlich entstandenen Wiederherstellungskosten (Reparaturkosten) ersetzt, abzüglich des Wertes des Altmaterials und der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Als Wiederherstellungskosten werden die Kosten bezeichnet, die aufgewendet werden müssen, um den früheren betriebsgeeigneten Zustand der Maschine wiederherzustellen. Bei einem Totalschadens wird dagegen der Zeitwert ersetzt. Abgezogen wird der Wert des Altmaterials und der vertraglichen Selbstbeteiligung. Der Zeitwert berechnet sich aus dem Neuwert durch einen Abzug für das Alter der Maschine, die Abnutzung und den aktuellen technischen Zustand
Zu beachten gilt dabei, eine Unterversicherung auszuschließen. Die Versicherungssumme sollte dem aktuellen Neuwert der versicherten Anlagen und Maschinen zuzüglich deren Bezugskosten entsprechen. Der Neuwert soll ohne Rabatte und Preiszugeständnisse zuzüglich Kosten für Verpackung, Fracht und Zölle zuzüglich Montagekosten festgelegt werden. Hierzu kann auch die allseits bekannte Schwackeliste einen Anhaltspunkt liefern
Was sieht es aber aus, wenn die Maschine technisch veraltet ist, weil es inzwischen neuere oder bessere Modelle gibt? Trägt der Versicherer diesem technischen Fortschritt auch Rechnung? Meistens nein. Aber dazu gibt es auch Ausnahmen. Manche ersetzen auch die Mehrkosten für Erhöhungen des versicherten Schadenaufwands infolge Technologiefortschritts. Das muss man vor Vertragsabschluss erfragen
Bei geleasten oder kreditfinanzierten Maschinen gibt es noch weitere Punkte zu beachten. Eine Maschinenversicherung ist für Kreditgeber als oft eine Pflichtversicherung. Manche Versicherer bieten auch eine Gap-Deckung an, um eine mögliche Lücke zwischen dem Zeitwert und den noch zu leistenden Zahlungen im Rahmen eines Leasings oder einer Kreditfinanzierung zu schließen