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Versicherungsmakler - Versicherungsfachwirt
In Deutschland leiden etwa 1,5 Millionen Menschen an einer Krebserkrankung. Jedes Jahr kommen etwa 500.000 Neue Erkrankte Menschen kommen dazu. Bei den Frauen kommt am häufigsten der Brustkrebs vor. Die Männer sind meisten von Prostatakrebs betroffen.
Wenn der Krebs rechtzeitig erkannt wird können viele Krebsarten gut behandelt und sogar geheilt werden. Regelmäßige und frühzeitige Vorsorgeuntersuchungen sind deswegen umso wichtiger. Eine Krebserkrankung kann jeden treffen kann, sie macht auch vor Kinder nicht halt.
Mit einer Krebsversicherung können Sie zwar die Erkrankung nicht verhindern. Sie können sich und Ihre Familie aber vor finanziellen Kosten schützen. Ein Großteil der gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nicht die Kosten für neue und spezielle Behandlungsmethoden bei einer Krebserkrankung. Mit einer Krebsversicherung erhalten Sie die Möglichkeit, die Kosten hierfür für einen Teil oder komplett übernommen zu bekommen.
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Das Diagnosegeld
Das Diagnosegeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme einmalig je
Versicherungsfall fällig, wenn eine der aufgeführten Krebserkrankungen durch einen
histologischen oder zytologischen Befund diagnostiziert wird.
Die Medizinische Assistance
Die Kosten für eine weitere medizinische Beratung bzw. Betreuung durch ein unabhängiges
Ärzteteam (medizinische Zweitmeinung) werden bis zu einer Höhe von
1.000,– EUR übernommen.
Die Kosten für psychologische Betreuung
Die Kosten für eine aufgrund der Krebserkrankung erforderliche psychologische Betreuung werden bis zu einer Höhe von 1.000,– EUR übernommen.
Die Kosten für Stilberatung
Die Kosten für eine aufgrund der Krebserkrankung erforderliche Hilfestellung zur
Verbesserung des äußerlichen persönlichen Auftretens z.B. durch Beratung bei der
Auswahl der Bekleidung, der Gestaltung des Makeup oder der Frisur (z.B. Perücke)
werden bis zu einer Höhe von 1.000,– EUR übernommen
Bei Kinder
Bei Frauen
Bei Männer
Wird bei Ihren Kunden erstmals eine der versicherten Krebserkrankungen durch einen histologischen Befund eines Facharztes diagnostiziert, so zahlt der Versicherer ein Diagnosegeld in vereinbarter Höhe. Die Auszahlung der Versicherungsleistung ist nicht zweckgebunden. Bei Fortführung der Versicherung ist eine erneute Auszahlung des Diagnosegelds möglich.
Wen können Sie versichern?
Versicherbar sind alle Personen bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres mit Erstwohnsitz in Deutschland, bei denen in den letzten zehn Jahren vor Versicherungsbeginn weder eine Krebserkrankung diagnostiziert noch behandelt wurde.