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Betriebshaftpflichtversicherung Gastronomie, Restaurant, Hotels

Die Betriebshaftpflichtversicherung für Gastronomie, Restaurant und Hotels

Betriebshaftpflichtversicherung Gaststätte, Restaurant HotelAls Chef eines gastronomischen Betriebes haben Sie es mit vielen Gefahrenherden zu tun. Eine heiße Pfanne kann einen Brand verursachen oder ein Gast kann wegen Soße auf dem Boden ausrutschen und sich ein Bein brechen. Sie haben mit der Verarbeitung von Lebensmittel eine große Verantwortung. Trotz verantwortungsvoller Kontrolle kann es zur Erkrankung wegen einer Salmonellenkontamination kommen. Sie müssen für sämtliche Behandlungskosten und Ausfallkosten geradezustehen.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Gastronomie muss somit mehr umfassen, als dies bei anderen Betrieben der Fall ist. Für die die von Ihnen oder Mitarbeitern verursachten Schäden haften Sie als Betreiber in unbegrenzter Höhe. Und das kann für Ihr Unternehmen den finanziellen Ruin bedeuten. Auch die Gerichtsurteile mit verbraucherfreundlicher Rechtsprechung rund um Gastronomie und Hotellerie erhöhen das Risiko für Betreiber zusätzlich.


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Betriebshaftpflichtversicherung Gastronomie, Restaurant HotelsDie versicherten Betriebe einer Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung bietet vielen Betrieben aus dem Bereich der Gastronomie Versicherungsschutz. Dazu zählen Restaurants, Gaststätten, Bistros, Cafés, Eisdielen, Kantinen, Caterer, Fitnessstudios, Saunabetriebe, Imbissbetriebe und Diskotheken.

Bei einem Schadenfall wird Ihre Haftung geprüft. Bei begründeten Ansprüchen wird Schadenersatz gezahlt. Bei unbegründeten Ansprüchen wird die Forderung abgewehrt (passiver Rechtsschutz). Mit dieser speziellen Haft­pflichtversicherung für Gastronomiebetrieb und Hotelbetriebe sind Sie umfangreich gegen Schadensansprüche geschützt

Mehr als nur Schadenersatz - die Betriebshaftpflicht für die Gastronomie

Die Schadenersatzansprüche Dritter, die an einen gastronomischen Betrieb gerichtet werden können, lassen sich weder ganz ausschließen, noch vom Umfang her kalkulieren. Eine Unaufmerksamkeit ist ebenso schnell passiert wie die unbeabsichtigte Verarbeitung kontaminierter Lebensmittel. Das Abhandenkommen von Besucherhabe kann genauso wenig wie die Beschmutzung von Gästekleidung durch herunterfallende Speisen, Bestecke oder Gläser vermieden werden. Die Betriebshaftpflicht für ein Restaurant wird sich in all diesen Fällen mit den Forderungen der Geschädigten auseinandersetzen und versuchen, die Schuldfrage zu klären. Ist dem Restaurant kein Verschulden nachzuweisen, werden die Ansprüche abgewiesen. Auch bei Bedarf auch vor einem Gericht. Gibt es unterschiedliche Auffassungen zur Höhe der Schadenersatzforderungen, vertritt die Betriebshaftpflicht die Interessen ihres Versicherungsnehmers. Die Regulierung der begründeten und berechtigten Forderungen schließt den Schadenfall ab.

Schadensbeispiele zur Betriebshaftpflicht Gastronomie

Sachschaden

Einer Ihrer Kellner stolpert über die eine am Boden liegende Tasche und verschmutzt die Bekleidung eines Gastes. Die Haft­pflichtversicherung des Restaurants reguliert den Schaden, grundsätzlich den Zeitwert der beschädigten Sachen. Dazu werden Abzüge entsprechend des Alters und der Abnutzung vorgenommen.

Per­sonenschaden

Ein Gast verletzt sich beim hinsetzten auf den Terrassenstuhl des Restaurants, dieser bricht unerwartet zusammen. Schwieriger wird die Berechnung bei Per­sonenschäden, also der schuldhaft verursachten Beeinträchtigung der Gesundheit. Hier schlagen sowohl die Behandlungskosten und Therapiekosten als auch die Aufwendungen für Heilmittel und Hilfsmittel, eine Rechtsberatung der Geschädigten oder Schmerzensgelder zu Buche. Müssen dauerhafte Beeinträchtigungen hingenommen werden, leistet die Betriebshaftpflichtversicherung auch hierfür einen finanziellen Ausgleich. Aber auch nur so lange die Einschränkung besteht. Natürlich kommen Einkommensverluste dazu, wenn der Geschädigte durch Verschulden des gastronomischen Betriebes nicht seiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Die Betriebshaftpflichtversicherung stellt also nicht nur eine enorme Sicherheit für Ihre Gäste dar. Die Besucher bekommen ihre berechtigten Ansprüche erfüllt. Auch Ihre finanzielle Existenz ist versichert. Sie müssten sonst mit Ihrem gesamten privaten Vermögen für die Forderungen haften.

Folgende Leistungen können Sie in der Gaststättenhaftpflicht mitver­sichern

Turnplätze und Spielplätze

Die gesetzliche Haft­pflicht aus Besitz und Unterhaltung der zum versicherten Betrieb gehörenden Turnplätze und Spielplätze mit den dazugehörigen Geräten sowie Parkanlagen.

Saunen

Die gesetzliche Haft­pflicht des Versicherungsnehmers aus dem Betrieb und der Unterhaltung von Saunen.

Solarien und Sonnenbänke

Die gesetzliche Haft­pflicht des Versicherungsnehmers aus dem Betrieb und der Unterhaltung von Solarienbank und Sonnenbank
Folgeschäden sind trotz ordnungsgemäßer Bedienung und Funktion der Solarien-/Sonnenbänke durch Art und Dauer und Häufigkeit der Bestrahlung nicht versichert.

Kegelbahnen und Bowlingbahnen

Die gesetzliche Haft­pflicht des Versicherungsnehmers aus dem Betrieb und der Unterhaltung von Kegelbahn und Bowlingbahn

Säle für Veranstaltungen

Die gesetzliche Haft­pflicht des Versicherungsnehmers aus dem Betrieb und der Unterhaltung von Sälen für Veranstaltungen. Für Lichtspielaufführungen, Theater, Varieté u. ä. Veranstaltungen besteht kein Versicherungsschutz.

Fremdenzimmer/Appartements

Die gesetzliche Haft­pflicht des Versicherungsnehmers aus dem Betrieb und der Unterhaltung von bis zu 20 Fremdenzimmern oder Appartements.

Verleihen von Gastronomiebedarf

Die gesetzliche Haft­pflicht des Versicherungsnehmers aus dem gelegentlichen Vermieten oder Verleihen von Gastronomiebedarf

Schwimmbäder

Die gesetzliche Haft­pflicht des Versicherungsnehmers aus dem Betrieb und der Unterhaltung von Schwimmbädern.

Fitnessräume

Die gesetzliche Haft­pflicht des Versicherungsnehmers aus dem Betrieb und der Unterhaltung von Fitnessräumen.

Reiseveranstalter

Die gesetzliche Haft­pflicht des Versicherungsnehmers für den Fall, dass er von Teilnehmern an von ihm (mit-)veranstalteten Reisen für Vermögensschäden aufgrund
gesetzlicher Haft­pflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird

Beherbergungsgäste

Die gesetzliche Haft­pflicht aus Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen der von beherbergten Gästen eingebrachten
Sachen bis zu einer begrenzten Höchstersatzleistung

Inhaltsversicherung für die Einrichtung und Ware

Für eine Gasstätte ist die Zerstörung von Inventar und Einrichtungs­gegenständen eine sehr teure Angelegenheit. Mit einer Inhaltsversicherung gegen Einbruchdiebstahl, Feuer, Sturm und Leitungswasser können Sie sich absichern. Mit einer Firmenrechtsschutz­versicherung können Sie Ihren Betrieb für die Kosten eines Rechtsfalls zusätzlich abzusichern.