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Versicherungsmakler - Versicherungsfachwirt
Als Chef eines gastronomischen Betriebes haben Sie es mit vielen Gefahrenherden zu tun. Eine heiße Pfanne kann einen Brand verursachen oder ein Gast kann wegen Soße auf dem Boden ausrutschen und sich ein Bein brechen. Sie haben mit der Verarbeitung von Lebensmittel eine große Verantwortung. Trotz verantwortungsvoller Kontrolle kann es zur Erkrankung wegen einer Salmonellenkontamination kommen. Sie müssen für sämtliche Behandlungskosten und Ausfallkosten geradezustehen.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Gastronomie muss somit mehr umfassen, als dies bei anderen Betrieben der Fall ist. Für die die von Ihnen oder Mitarbeitern verursachten Schäden haften Sie als Betreiber in unbegrenzter Höhe. Und das kann für Ihr Unternehmen den finanziellen Ruin bedeuten. Auch die Gerichtsurteile mit verbraucherfreundlicher Rechtsprechung rund um Gastronomie und Hotellerie erhöhen das Risiko für Betreiber zusätzlich.
Die Betriebshaftpflichtversicherung bietet vielen Betrieben aus dem Bereich der Gastronomie Versicherungsschutz. Dazu zählen Restaurants, Gaststätten, Bistros, Cafés, Eisdielen, Kantinen, Caterer, Fitnessstudios, Saunabetriebe, Imbissbetriebe und Diskotheken.
Bei einem Schadenfall wird Ihre Haftung geprüft. Bei begründeten Ansprüchen wird Schadenersatz gezahlt. Bei unbegründeten Ansprüchen wird die Forderung abgewehrt (passiver Rechtsschutz). Mit dieser speziellen Haftpflichtversicherung für Gastronomiebetrieb und Hotelbetriebe sind Sie umfangreich gegen Schadensansprüche geschützt
Die Schadenersatzansprüche Dritter, die an einen gastronomischen Betrieb gerichtet werden können, lassen sich weder ganz ausschließen, noch vom Umfang her kalkulieren. Eine Unaufmerksamkeit ist ebenso schnell passiert wie die unbeabsichtigte Verarbeitung kontaminierter Lebensmittel. Das Abhandenkommen von Besucherhabe kann genauso wenig wie die Beschmutzung von Gästekleidung durch herunterfallende Speisen, Bestecke oder Gläser vermieden werden. Die Betriebshaftpflicht für ein Restaurant wird sich in all diesen Fällen mit den Forderungen der Geschädigten auseinandersetzen und versuchen, die Schuldfrage zu klären. Ist dem Restaurant kein Verschulden nachzuweisen, werden die Ansprüche abgewiesen. Auch bei Bedarf auch vor einem Gericht. Gibt es unterschiedliche Auffassungen zur Höhe der Schadenersatzforderungen, vertritt die Betriebshaftpflicht die Interessen ihres Versicherungsnehmers. Die Regulierung der begründeten und berechtigten Forderungen schließt den Schadenfall ab.
Sachschaden
Einer Ihrer Kellner stolpert über die eine am Boden liegende Tasche und verschmutzt die Bekleidung eines Gastes. Die Haftpflichtversicherung des Restaurants reguliert den Schaden, grundsätzlich den Zeitwert der beschädigten Sachen. Dazu werden Abzüge entsprechend des Alters und der Abnutzung vorgenommen.
Personenschaden
Ein Gast verletzt sich beim hinsetzten auf den Terrassenstuhl des Restaurants, dieser bricht unerwartet zusammen. Schwieriger wird die Berechnung bei Personenschäden, also der schuldhaft verursachten Beeinträchtigung der Gesundheit. Hier schlagen sowohl die Behandlungskosten und Therapiekosten als auch die Aufwendungen für Heilmittel und Hilfsmittel, eine Rechtsberatung der Geschädigten oder Schmerzensgelder zu Buche. Müssen dauerhafte Beeinträchtigungen hingenommen werden, leistet die Betriebshaftpflichtversicherung auch hierfür einen finanziellen Ausgleich. Aber auch nur so lange die Einschränkung besteht. Natürlich kommen Einkommensverluste dazu, wenn der Geschädigte durch Verschulden des gastronomischen Betriebes nicht seiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Die Betriebshaftpflichtversicherung stellt also nicht nur eine enorme Sicherheit für Ihre Gäste dar. Die Besucher bekommen ihre berechtigten Ansprüche erfüllt. Auch Ihre finanzielle Existenz ist versichert. Sie müssten sonst mit Ihrem gesamten privaten Vermögen für die Forderungen haften.
Turnplätze und Spielplätze
Die gesetzliche Haftpflicht aus Besitz und Unterhaltung der zum versicherten Betrieb gehörenden Turnplätze und Spielplätze mit den dazugehörigen Geräten sowie Parkanlagen.
Saunen
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Betrieb und der Unterhaltung von Saunen.
Solarien und Sonnenbänke
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Betrieb und der Unterhaltung von Solarienbank und Sonnenbank
Folgeschäden sind trotz ordnungsgemäßer Bedienung und Funktion der Solarien-/Sonnenbänke durch Art und Dauer und Häufigkeit der Bestrahlung nicht versichert.
Kegelbahnen und Bowlingbahnen
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Betrieb und der Unterhaltung von Kegelbahn und Bowlingbahn
Säle für Veranstaltungen
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Betrieb und der Unterhaltung von Sälen für Veranstaltungen. Für Lichtspielaufführungen, Theater, Varieté u. ä. Veranstaltungen besteht kein Versicherungsschutz.
Fremdenzimmer/Appartements
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Betrieb und der Unterhaltung von bis zu 20 Fremdenzimmern oder Appartements.
Verleihen von Gastronomiebedarf
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem gelegentlichen Vermieten oder Verleihen von Gastronomiebedarf
Schwimmbäder
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Betrieb und der Unterhaltung von Schwimmbädern.
Fitnessräume
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Betrieb und der Unterhaltung von Fitnessräumen.
Reiseveranstalter
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für den Fall, dass er von Teilnehmern an von ihm (mit-)veranstalteten Reisen für Vermögensschäden aufgrund
gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird
Beherbergungsgäste
Die gesetzliche Haftpflicht aus Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen der von beherbergten Gästen eingebrachten
Sachen bis zu einer begrenzten Höchstersatzleistung
Für eine Gasstätte ist die Zerstörung von Inventar und Einrichtungsgegenständen eine sehr teure Angelegenheit. Mit einer Inhaltsversicherung gegen Einbruchdiebstahl, Feuer, Sturm und Leitungswasser können Sie sich absichern. Mit einer Firmenrechtsschutzversicherung können Sie Ihren Betrieb für die Kosten eines Rechtsfalls zusätzlich abzusichern.